In den Verwaltungskosten werden die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen ausgewiesen, soweit sie nicht als interne Dienstleistung auf andere Kostenstellen verrechnet worden sind.
In den Verwaltungskosten werden die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen ausgewiesen, soweit sie nicht als interne Dienstleistung auf andere Kostenstellen verrechnet worden sind.