Vorbemerkung
Der vorliegende Konzernabschluss ist auf die das operative Geschäft der Merck-Gruppe führende Merck KGaA als Obergesellschaft aufgestellt. Gemäß den Vorschriften des Publizitätsgesetzes wird zusätzlich ein Konzernabschluss auf die E. Merck OHG, den Komplementär der Merck KGaA, dessen Kapitalanteil am 31. Dezember 2007 70,3 % betrug, aufgestellt. Dieser schließt die Merck KGaA und ihre Tochtergesellschaften ein. Beide Abschlüsse werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und sind unter www.unternehmensregister.de abrufbar.
Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
Der auf die Merck KGaA als Obergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss der Merck-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) Anwendung.
Im Geschäftsjahr 2007 hatten folgende Standards bzw. Änderungen von Standards erstmals verbindliche Geltung: Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses: Angaben zum Kapital“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“.
Ebenfalls erstmals verbindliche Geltung hatten folgende Interpretationen: IFRIC 7 „Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern“, IFRIC 8 „Anwendungsbereich von IFRS 2“, IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“ und IFRIC 10 „Zwischenberichterstattung und Wertminderung“.
Durch die neuen bzw. geänderten Regelungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ und die Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses: Angaben zum Kapital“ schlagen sich in zusätzlichen Anhangsangaben nieder.
Folgende Interpretation gilt ab dem Geschäftsjahr 2008 verbindlich: IFRIC 11 „IFRS 2: Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen“. Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwarten wir durch die neue Regelung nicht.
Folgender Standard gilt ab dem Geschäftsjahr 2009 verbindlich: IFRS 8 „Geschäftssegmente“. Hierdurch erwarten wir Anpassungen von Anhangsangaben.
Weiterhin wurden folgende Änderungen von Standards vom International Accounting Standards Board (IASB) sowie folgende Interpretationen vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt: Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses: Eine überarbeitete Darstellung“, Änderung des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“, IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“, IFRIC 13 „Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen“ und IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwarten wir durch die neuen Regelungen nicht. Die Änderung von IAS 23 könnte voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2009 gegenüber der jetzigen Handhabung – aufgrund des Wegfalls des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten für die Anschaffung oder Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten direkt als Aufwand zu erfassen – höhere Aktivierungen im Rahmen der Anschaffungs- und Herstellungskosten solcher Vermögenswerte nach sich ziehen.
Konsolidierungskreis
Einschließlich der Obergesellschaft Merck KGaA, Darmstadt, werden im Abschluss der Merck-Gruppe 192 Gesellschaften vollkonsolidiert. Ein assoziiertes Unternehmen wird nach der Equity-Methode bewertet. Wegen untergeordneter Bedeutung werden 37 und wegen fehlender Kontrolle 29 Beteiligungen nicht konsolidiert und unter den langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2007 wurden 64 Gesellschaften – überwiegend durch den Erwerb von Serono – erstmals in den Konzernabschluss einbezogen und 48 Gesellschaften wurden – zum Großteil durch den Verkauf von Generics – entkonsolidiert.
