Folgende in diesen Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen haben von der Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht:
- Merck Pharma GmbH, Darmstadt
- Chemische Fabrik Lehrte Dr. Andreas Kossel GmbH, Lehrte
- Merck Selbstmedikation GmbH, Darmstadt

