Grundzüge des Vergütungssystems für die Geschäftsleitung
(Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Die Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter, die die Geschäftsleitung der Merck KGaA bilden, setzt sich aus Gehaltszahlungen (fixe Anteile), Gewinnbeteiligung und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zusammen. Die Gewinnbeteiligung basiert auf dem rollierenden Drei-Jahres-Durchschnitt des Ergebnisses nach Steuern. Die Bezüge im Geschäftsjahr 2007 betrugen: fixe Bestandteile 3 Mio €, Gewinnbeteiligung 22 Mio €.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
(Ziffer 5.4.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur vorgeschlagenen Ausschüttung von 1,20 €/Aktie und einem einmaligen Bonus von 2,00 €/Aktie setzten sich im Geschäftsjahr 2007 die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 964 Tausend € aus 95 Tausend € fixen und 869 Tausend € variablen Bestandteilen zusammen.
Besitz, Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats
(Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Zum 31. Dezember 2007 hielten die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats 32.275 Aktien. Dieser Gesamtbesitz stellt weniger als 1 % der von der Merck KGaA ausgegebenen Aktien dar.
Die Angaben über meldepflichtige Transaktionen von Mitgliedern der Geschäftleitung und des Aufsichtsrats nach § 15a WpHG im Geschäftsjahr 2007 finden sich auf der Internetseite von Merck unter www.corporategovernance.merck.de -> Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte.

