Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Geprüft

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS Schätzungen vorzunehmen. Diese werden kontinuierlich überprüft. Änderungen werden in der Berichtsperiode beziehungsweise in künftigen Perioden erfasst. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Rückstellungen. Falls diese nicht so eintreffen, kann sich die Notwendigkeit von Wertberichtigungen ergeben, die das Konzernergebnis wesentlich beeinflussen können. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind im Anhang dargelegt.

Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln unter Anwendung der IFRS zum 31. Dezember 2008 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Für die im Berichtsjahr erstmals einbezogenen Tochterunternehmen wurden die Wertansätze zum Erwerbszeitpunkt übernommen. Hierfür lagen entsprechende Abschlüsse vor. Danach entstandene Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten und Schulden insoweit zugerechnet, als die beizulegenden Zeitwerte von den tatsächlichen in den Abschluss übernommenen Buchwerten abweichen. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen, der regelmäßig einem Impairment-Test unterworfen wird.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. Im Anlagevermögen und in den Vorräten enthaltene Effekte aus konzerninternen Lieferungen sind um die Zwischenergebnisse bereinigt worden.

Währungsumrechnung

Für die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die in ausländischer Währung aufgestellt sind, wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die Tochtergesellschaften der Merck-Gruppe betreiben ihr Geschäft selbstständig, bei diesen Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“ werden die Vermögenswerte sowie Schulden zum Stichtagskurs und die Aufwendungen sowie Erträge zu Jahresdurchschnittskursen in die Darstellungswährung Euro umgerechnet. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, werden bestehende Währungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.

Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der lokalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Monetäre Positionen (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung werden für die Aufstellung der Einzelbilanz in lokaler Währung mit dem jeweiligen Stichtagskurs angesetzt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Positionen werden außer in den Fällen von IAS 21.15, 21.15A und 21.33 (Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb) erfolgswirksam erfasst. Kursgesicherte Positionen werden ebenfalls nach IAS 21 zum Stichtagskurs angesetzt. Daraus resultierende Gewinne und Verluste werden mit gegenläufigen Werten aus der Marktbewertung der Derivate in der Ergebnisrechnung zusammengefasst. Nichtmonetäre Positionen in fremder Währung sind mit ihren historischen Werten angesetzt.

Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen

Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzrabatten, Skonti und Rücklieferungen sowie umsatzabhängigen Steuern gebucht. Sie gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus Dienstleistungen, die insgesamt jedoch nur einen geringfügigen Umfang haben. Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden – je nach dem wirtschaftlichem Gehalt der zugrundeliegenden Verträge – entweder sofort realisiert oder, wenn eine vertragliche Verpflichtung zu weiteren Nebenleistungen besteht, abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies entspricht dem Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode gebucht.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Aufteilung der Forschungs- und Entwicklungskosten nach Sparten und die regionalen Schwerpunkte können dem Segmentbericht entnommen werden. Diese Position enthält neben den Kosten der Forschungsabteilungen und der Verfahrensentwicklung auch Fremdleistungen sowie die Kosten für klinische Prüfungen. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden vollständig als Periodenaufwand gebucht. Die Aktivierung von Entwicklungskosten des Unternehmensbereichs Pharma ist nicht möglich, da aufgrund der hohen Risiken bis zur Markteinführung pharmazeutischer Produkte die Voraussetzungen von IAS 38 nicht vollständig erfüllt sind. Die nach der Zulassung durch die zuständigen Behörden anfallenden Kosten sind unwesentlich. Auch im Unternehmensbereich Chemie liegen aktivierungspflichtige Entwicklungskosten aufgrund der bestehenden Risiken bis zur Markteinführung nicht vor. Zusätzlich zur eigenen Forschung und Entwicklung ist Merck auch Partner von Kooperationen mit dem Ziel, vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln. Typisch für diese Kooperationen ist die Vereinbarung von Zahlungen bei Erreichen bestimmter Meilensteine. Mit Blick hierauf bedarf es der Beurteilung, ob diese Einstands- oder Meilenstein-Zahlungen eine Vergütung für erbrachte Dienstleistungen (laufender Forschungs- und Entwicklungsaufwand) darstellen oder ob durch die Zahlung ein aktivierungspflichtiges Recht erworben wird. Mit den Forschungs- und Entwicklungskosten sind Erstattungen für Forschung und Entwicklung verrechnet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Ausfallrisiken sind, soweit nicht durch Versicherungen abgedeckt, durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen werden mit ihrem Barwert bilanziert. Vermögenswerte aus der Bewertung von Derivaten sind zum Marktwert bilanziert (siehe auch die Ausführungen im Kapitel Finanzinstrumente).

Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Gemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen, die auf Basis einer Normalauslastung der Produktionsanlagen ermittelt werden. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in Vermögenswerte mit begrenzter beziehungsweise unbegrenzter Nutzungsdauer unterteilt. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Sofern diese Vermögenswerte noch keine Marktreife erlangt haben, werden sie als Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer ausgewiesen und nicht planmäßig abgeschrieben.

Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt für Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen, Patente, Markennamen, Warenzeichen und Software mit begrenzter Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte – außer auf Software – werden in einer gesonderten Position vor dem Operativen Ergebnis ausgewiesen. Diese Position enthält überwiegend die Abschreibungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für Serono, in geringerem Umfang aber auch die Abschreibung anderer immaterieller Vermögenswerte. Andere planmäßigen Abschreibungen werden abhängig von der Art des Vermögenswerts den entsprechenden Funktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Liegen Indizien für eine Wertminderung vor, wird die Werthaltigkeit der Vermögenswerte überprüft und wenn notwendig eine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt.

Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungsbedarf überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte werden ebenfalls nicht planmäßig abgeschrieben. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich im Rahmen des so genannten „Impairment-Tests“ auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden dafür Zahlungsmittel generierenden Einheiten („cash-generating units“) zugeordnet. Eine „cash-generating unit“ wird in der Regel durch ein Segment der Segmentberichterstattung abgebildet. In wenigen Fällen entspricht die „cash-generating unit“ einer Gesellschaft oder einem Geschäftsfeld (Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente). Durch Gegenüberstellung der Buchwerte der „cash-generating units“ mit den erzielbaren Beträgen wird ein notwendiger Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Der erzielbare Betrag einer „cash-generating unit“ wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem mit Hilfe der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelten Nutzungswert bestimmt. Bei der Discounted-Cash-Flow-Methode wurden die angenommenen zukünftigen Cash Flows mit einem WACC („weighted average cost of capital“) von 9,5% nach Steuern diskontiert.

Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Dabei wird der Komponentenansatz gemäß IAS 16 angewendet. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Bei selbsterstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen ermittelt. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Bei öffentlichen Zuschüssen beziehungsweise Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden gemäß IAS 20 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Bei Produktionsgebäuden wird eine Nutzungsdauer von bis zu 33 Jahren zu Grunde gelegt. Verwaltungsgebäude werden über maximal 40 Jahre abgeschrieben. Bei technischen Anlagen beträgt die Abschreibungsdauer 6 bis 20 Jahre, bei anderen Anlagen sowie Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Die Nutzungsdauer wird regelmäßig geprüft und gegebenenfalls an den erwarteten Verlauf angepasst. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht werden.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Zu dieser Kategorie zählende Vermögenswerte haben für die Merck-Gruppe nur eine untergeordnete Bedeutung, sie werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Leasing

Sind Anlagegegenstände gemietet beziehungsweise geleast und liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der jeweiligen Konzerngesellschaft (Finanzierungsleasing), werden sie zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Barwert der Leasingraten beziehungsweise einem niedrigeren Zeitwert gemäß IAS 17 aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert.

Wertpapiere, Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen

Wertpapiere und Finanzanlagen werden in Übereinstimmung mit IAS 39 bilanziert. Kurzfristige Wertpapiere und langfristige Finanzanlagen der Kategorie zur Veräußerung verfügbar werden generell zum Marktwert bilanziert. Die aus der Marktbewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden nach Abzug latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Soweit für ein Wertpapier oder eine Finanzanlage der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen. Als bis zur Endfälligkeit zu haltend klassifizierte Wertpapiere sind generell zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Anteile an Unternehmen, bei denen Merck einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, aber keine Kontrolle besitzt, werden gemäß IAS 28 nach der „at-Equity“-Methode bilanziert und mit ihrem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Unverzinsliche beziehungsweise niedrig verzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bewertet. Für alle Wertpapiere und Finanzanlagen wird bei Anzeichen für eine wesentliche und dauerhafte Wertminderung ein Werthaltigkeitstest vorgenommen. Daraus resultierende Wertberichtigungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfallen bei Fremdkapitaltiteln die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, wird wieder eine ergebniswirksame Zuschreibung vorgenommen. Diese Zuschreibung erfolgt maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Wertaufholung für Eigenkapitalinstrumente der Kategorie zur Veräußerung verfügbar wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuer-Bilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. Nach der „Liability“-Methode finden die am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der Merck-Gruppe werden grundsätzlich gemäß IAS 39 zum Ausgabebetrag angesetzt. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen dem ausbezahlten und bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag wird amortisiert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Kursgesicherte Positionen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21 ebenfalls mit dem Stichtagskurs bewertet.

Rückstellungen

Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37. Demnach werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten abzudecken. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst und zum Barwert am Bilanzstichtag bilanziert. Soweit Erstattungsansprüche im Sinne des IAS 37 vorliegen, werden sie getrennt von den Rückstellungen aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach IAS 19 bilanziert. Für die Mitarbeiter der Merck-Gruppe bestehen je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter basieren. Die Pensionsverpflichtungen umfassen in der Merck-Gruppe sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Leistungsorientierte Altersversorgungssysteme sind in der Merck-Gruppe sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert. Der größte Teil der Verpflichtungen aus laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für künftig zu zahlende Pensionen ist durch die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen abgedeckt. Der kleinere Teil wird über fondsfinanzierte Versorgungszusagen abgesichert. In den Rückstellungen sind ebenfalls pensionsähnliche Verpflichtungen enthalten, wie die Rückstellungen für künftige Krankheitskosten von Rentnern in den USA.

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen unserer Gesellschaften werden nach der „Projected Unit Credit“-Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Die „Projected Unit Credit“-Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter. Dazu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt in Ausübung des Wahlrechts nach IAS 19.93A unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode ihrer Entstehung. Die im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste werden in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen gesondert dargestellt.