Corporate Governance

Gemeinsamer Bericht von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist ausschließlich an den Verhältnissen einer Aktiengesellschaft ausgerichtet. Die Merck KGaA hat deshalb selbstständig geprüft und festgelegt, wie der Kodex sinngemäß so auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien angewendet werden kann, dass dem Interesse der Aktionäre gedient ist. Um den Aktionären den Vergleich mit den Verhältnissen bei anderen Unternehmen zu erleichtern, haben wir uns entschieden, der Corporate Governance die Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung zugrunde zu legen und auf einen ebenfalls zulässigen eigenen Kodex zu verzichten. Den Empfehlungen des Kodex wurde in der Vergangenheit und wird in der Zukunft bei sinngemäßer Anwendung bis auf wenige Ausnahmen entsprochen. Zum besseren Verständnis erläutern wir im Folgenden generell die Gesellschaftsform KGaA und anschließend die spezifische Situation bei Merck.