Grundzüge des Vergütungssystems für die Geschäftsleitung
(Ziffer 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Die Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter, die die Geschäftsleitung der Merck KGaA bilden, setzt sich aus Gehaltszahlungen (fixe Anteile), Gewinnbeteiligung und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zusammen. Die Gewinnbeteiligung basiert auf dem rollierenden Drei-Jahres-Durchschnitt des Ergebnisses nach Steuern. Die Bezüge im Geschäftsjahr 2008 betrugen: fixe Bestandteile 2,4 Mio €, Gewinnbeteiligung 9,9 Mio €.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
(Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur vorgeschlagenen Ausschüttung von 1,50 €/Aktie setzten sich im Geschäftsjahr 2008 die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 586 Tausend € aus 116 Tausend € fixen und 470 Tausend € variablen Bestandteilen zusammen.
Besitz, Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft
durch Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats
(Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex)
Zum 31. Dezember 2008 hielten die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats 17.337 Aktien. Dieser Gesamtbesitz stellt weniger als 1 % der von der Merck KGaA ausgegebenen Aktien dar.
Die Angaben über meldepflichtige Transaktionen von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats nach § 15a WpHG im Geschäftsjahr 2008 finden sich auf der Internetseite von Merck.
