Anhang Geprüft

Vorbemerkung

Der vorliegende Konzernabschluss ist auf die das operative Geschäft der Merck-Gruppe führende Merck KGaA, Darmstadt, als Obergesellschaft aufgestellt. Gemäß den Vorschriften des Publizitätsgesetzes wird zusätzlich ein Konzernabschluss auf die E. Merck KG, den Komplementär der Merck KGaA, dessen Kapitalanteil am 31. Dezember 2009 bei 70,27 % lag, aufgestellt. Dieser schließt die Merck KGaA und ihre Tochtergesellschaften ein. Beide Abschlüsse werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und sind danach unter www.ebundesanzeiger.de abrufbar.

Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss der Merck-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) Anwendung.

Folgender Standard und folgende Änderungen von Standards sowie folgende Interpretationen und folgende Änderung einer Interpretation gelten ab dem Geschäftsjahr 2009 verbindlich:

  • IFRS 8 „Geschäftssegmente“
  • Überarbeitete Fassung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • Überarbeitete Fassung des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“
  • Änderung des IAS 32 und des IAS 1: „Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen“
  • Änderung des IAS 39 und des IFRS 7: „Umgliederung finanzieller Vermögenswerte – Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften“
  • Änderung des IFRS 1 und des IAS 27: „Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen“
  • Änderung des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und Annulierungen“
  • Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ und des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
  • „Verbesserungen der International Financial Reporting Standards“
  • Änderung des IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“ und des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“
  • IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“
  • IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“

Die neuen Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen von Standards sowie folgende Interpretationen gelten ab dem Geschäftsjahr 2010 verbindlich:

  • Änderung des IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“
  • Änderung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung – Einstufung von Bezugsrechten“
  • Änderung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Geeignete Grundgeschäfte“
  • Änderung des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“
  • Überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
  • IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“
  • IFRIC 15 „Verträge über die Errichtung von Immobilien“
  • IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“
  • IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“
  • IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden“

Durch die neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Weiterhin wurden folgender Standard und folgende Änderungen von Standards vom International Accounting Standards Board (IASB) sowie folgende Interpretation und folgende Änderung einer Interpretation vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt:

  • IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Überarbeitete Fassung von IAS 24 „Related Party Disclosures“
  • Änderung des IFRS 2 „Group Cash-settled Share-based Payment Transactions“
  • „Improvements to International Financial Reporting Standards“
  • Überarbeitete Fassung des IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“
  • IFRIC 19 „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“
  • Änderung des IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction“

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den voraussichtlich ab 2013 anzuwendenden IFRS 9 werden zur Zeit untersucht. Durch die übrigen neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.