Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden – mit Ausnahme der im Folgenden beschriebenen Ausweisänderungen – gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Im Geschäftsjahr ist Merck dazu übergegangen, Provisionserlöse als Teil der Gesamterlöse auszuweisen, da diese Erträge inzwischen einen festen Bestandteil der Erlöse aus unserer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen. Unter den Provisionserlösen erfassen wir die Erträge aus Geschäften, die Merck auf Provisionsbasis für Dritte führt oder Erträge, die Merck aus Geschäften erhält, die auf Kooperationsbasis mit Partnern geführt werden. Bisher wurden diese Erträge zusammen mit derartigen Aufwendungen in den Marketing- und Vertriebskosten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden daraus Erträge in Höhe von 24,4 Mio € (Vorjahr: 31,6 Mio €) erwirtschaftet. Die Vorjahresdarstellung und die Kennzahlen wurden entsprechend angepasst. Wertminderungen auf Lizenzrechte, die im Rahmen von Kaufpreisallokationen bei Akquisitionen aktiviert wurden, werden seit dem Geschäftsjahr 2009 unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst, da diese Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit fortlaufenden Geschäftsaktivitäten stehen. Bisher erfolgte der Ausweis unter den Sondermaßnahmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 71,5 Mio € (Vorjahr: 42,9 Mio €) in diesem Zusammenhang wertgemindert. Merck hat im abgelaufenen Geschäftsjahr damit begonnen, die Pensionsverpflichtungen der Merck KGaA mit dafür vorgesehenen finanziellen Vermögenswerten langfristig zu unterlegen. Diese Vermögenswerte weisen wir als eigenständigen Bilanzposten aus. Zu weiteren Ausführungen, die die Finanzanlagen zur Unterlegung von Pensionsverpflichtungen betreffen, verweisen wir auf Anmerkung [24].
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden müssen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Angaben zu Eventualverbindlichkeiten und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Entsprechende Ermessensspielräume ergeben sich beispielsweise bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen. Die Annahmen und Schätzungen basieren jeweils auf dem aktuellen Kenntnisstand und den aktuell verfügbaren Daten, jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Werten abweichen und zu entsprechenden Anpassungen der Buchwerte der relevanten Vermögenswerte und Schulden führen. Die für die Erstellung des Konzernabschlusses relevanten Annahmen und Schätzungen werden kontinuierlich überprüft. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind im Anhang dargestellt.
Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln unter Anwendung der IFRS zum 31. Dezember 2009 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Für die im Berichtsjahr erstmals einbezogenen Tochterunternehmen wurden die Wertansätze zum Erwerbszeitpunkt übernommen. Hierfür lagen entsprechende Abschlüsse vor. Danach entstandene Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten und Schulden insoweit zugerechnet, als die beizulegenden Zeitwerte von den tatsächlichen in den Abschluss übernommenen Buchwerten abweichen. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen, der regelmäßig einem Impairment-Test unterworfen wird.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen, bei denen Merck einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden – sofern sie wesentlich sind – gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Im Anlagevermögen und in den Vorräten enthaltene Effekte aus konzerninternen Lieferungen werden um die Zwischenergebnisse bereinigt.
Entsprechend den Regelungen des IAS 12 werden latente Steuern auf die Konsolidierungsvorgänge angesetzt.
Währungsumrechnung
Für die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die in ausländischer Währung aufgestellt sind, wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die Tochtergesellschaften der Merck-Gruppe betreiben ihr Geschäft selbstständig, bei diesen Gesellschaften ist die funktionale Währung in der Regel die jeweilige Landeswährung. Gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse werden die Vermögenswerte sowie Schulden zum Stichtagskurs und die Aufwendungen sowie Erträge zu Jahresdurchschnittskursen in die Darstellungswährung Euro umgerechnet. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, werden bestehende Währungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.
Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Monetäre Positionen (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung werden für die Aufstellung der Einzelbilanz mit dem jeweiligen Stichtagskurs angesetzt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Positionen werden – außer im Fall einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb – erfolgswirksam erfasst. Kursgesicherte Positionen werden ebenfalls nach IAS 21 zum Stichtagskurs angesetzt. Daraus resultierende Gewinne und Verluste werden mit gegenläufigen Werten aus der Marktbewertung der Derivate in der Ergebnisrechnung zusammengefasst. Nichtmonetäre Positionen in fremder Währung sind mit ihren historischen Werten angesetzt.
Im Berichtsjahr wurde die Berichtswährung unseres Tochterunternehmens Merck Advanced Technologies Ltd., Seoul, Südkorea, von Koreanischen Won auf US-Dollar umgestellt. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Aktivitäten der Gesellschaft nun überwiegend in US-Dollar abgewickelt werden.
Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen
Umsatzerlöse werden nach Abzug von umsatzabhängigen Steuern sowie Rabatten, Skonti und Rücklieferungen gebucht. Sie gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden und die wesentlichen Risiken und Chancen auf den Erwerber übergegangen sind. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und die Zahlung ist hinreichend wahrscheinlich.
Neben den Erlösen aus Warenverkäufen enthalten die Umsatzerlöse auch Erlöse aus Dienstleistungen, die insgesamt jedoch nur einen geringfügigen Umfang haben.
Provisionserlöse und Lizenzerlöse werden – je nach dem wirtschaftlichem Gehalt der zugrundeliegenden Verträge – entweder sofort realisiert oder, wenn eine vertragliche Verpflichtung zu weiteren Nebenleistungen besteht, abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies entspricht dem Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode gebucht.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Aufteilung der Forschungs- und Entwicklungskosten nach Sparten und die regionalen Schwerpunkte können dem Segmentbericht entnommen werden. Diese Position enthält neben den Kosten der Forschungsabteilungen und der Verfahrensentwicklung auch Fremdleistungen sowie die Kosten für klinische Prüfungen. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden vollständig als Periodenaufwand gebucht. Die Aktivierung von Entwicklungskosten des Unternehmensbereichs Pharma ist nicht möglich, da aufgrund der hohen Risiken bis zur Markteinführung pharmazeutischer Produkte die Voraussetzungen von IAS 38 nicht vollständig erfüllt sind. Die nach der Zulassung durch die zuständigen Behörden anfallenden Kosten sind unwesentlich. Auch im Unternehmensbereich Chemie liegen aktivierungspflichtige Entwicklungskosten aufgrund der bestehenden Risiken bis zur Markteinführung nicht vor. Zusätzlich zur eigenen Forschung und Entwicklung ist Merck auch Partner von Kooperationen mit dem Ziel, vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln. Typisch für diese Kooperationen ist die Vereinbarung von Zahlungen bei Erreichen bestimmter Meilensteine.
Mit Blick hierauf bedarf es der Beurteilung, ob diese Einstands- oder Meilenstein-Zahlungen eine Vergütung für erbrachte Dienstleistungen (laufender Forschungs- und Entwicklungsaufwand) darstellen oder ob durch die Zahlung ein aktivierungspflichtiges Recht erworben wird. Mit den Forschungs- und Entwicklungskosten sind Erstattungen für Forschung und Entwicklung verrechnet.
Finanzinstrumente: Grundlagen
Ein Finanzinstrument ist eine vertragliche Regelung, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Unterschieden werden dabei originäre und derivative Finanzinstrumente.
Derivative Finanzinstrumente können in andere Finanzinstrumente oder Nicht-Finanzinstrumente eingebettet sein. Nach den IFRS-Vorschriften ist ein eingebettetes Derivat vom Basisvertrag zu lösen und separat zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wenn die wirtschaftlichen Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen des Basisvertrags verbunden sind. Im Geschäftsjahr bestanden bei Merck keine trennungspflichtigen eingebetteten Derivate. Emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente, die sowohl eine Eigen- als auch eine Fremdkapitalkomponente aufweisen, sind entsprechend ihrer Eigenschaften separat in der Bilanz anzusetzen. Im Geschäftsjahr war Merck keine Vertragspartei eines hybriden beziehungsweise zusammengesetzten Finanzinstruments.
In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten bei Merck zum Erfüllungstag bilanziert, Derivate werden zum Handelstag erfasst.
Grundsätzlich werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert, falls erforderlich unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, bewertet. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments entspricht dem Betrag, den zwei unabhängige, vertragswillige Parteien für dieses Finanzinstrument vereinbaren würden. Liegen Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vor, werden diese bei der Bewertung des Finanzinstruments zu Grunde gelegt. In anderen Fällen werden anerkannte finanzmathematische Bewertungsmodelle unter Verwendung am Markt beobachtbarer Preise genutzt oder Bewertungen Dritter herangezogen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus diesen ausgelaufen sind oder die Verfügungsmacht sowie wesentliche Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert auf einen Dritten übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Finanzinstrumente: Kategorien und Klassen von Finanzinstrumenten
Unterschieden wird bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach den folgenden Bewertungskategorien des IAS 39 und Klassen des IFRS 7.
„Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ (at fair value through profit or loss) können sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente sein. Die Folgebewertung in dieser Kategorie bestimmt sich nach dem beizulegenden Zeitwert. Gewinne und Verluste von Finanzinstrumenten dieser Bewertungskategorie sind unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Grundsätzlich besteht in dieser Bewertungskategorie die Möglichkeit, originäre Finanzinstrumente beim erstmaligen Ansatz als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ einzustufen (fair value option) oder „Finanzinstrumente zu Handelszwecken zu halten“ (held for trading). Von der Fair Value Option wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Der Bewertungskategorie zu Handelszwecken gehalten sind bei Merck nur Derivate zugeordnet. Für Derivate, die als Sicherungsinstrumente in einer Sicherungsbeziehung designiert sind, gelten gesonderte Vorschriften.
„Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ (held to maturity) beinhalten nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit, die an einem aktiven Markt notiert sind. Um einen finanziellen Vermögenswert dieser Bewertungskategorie zuordnen zu können, muss das Unternehmen die feste Absicht und die Fähigkeit haben, diesen Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu halten.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bestehen objektive substantielle Hinweise auf eine Wertminderung, wird diese unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Spätere Wertaufholungen sind in gleicher Weise erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten zu erfassen. Bei Merck zählen zu dieser Bewertungskategorie kurzfristige Wertpapiere und finanzielle Vermögenswerte sowie langfristige Finanzanlagen.
„Kredite und Forderungen“ (loans and receivables) enthalten nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bestehen objektive substantielle Hinweise auf eine Wertminderung, werden diese unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Spätere Wertaufholungen sind in gleicher Weise erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten zu erfassen. Langfristige unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Dieser Bewertungskategorie sind bei Merck im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie kurz- und langfristige übrige Forderungen zugeordnet. Für Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen nutzt Merck ein separates Wertberichtigungskonto.
„Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ (available for sale financial assets) umfassen nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die nicht den Kategorien „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“‚ „Kredite und Forderungen“ oder „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ zugeordnet wurden. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital und erst bei der Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bestehen objektive substantielle Hinweise auf eine Wertminderung, wird diese – unter Berücksichtigung bereits im Eigenkapital erfasster Beträge – unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen von zuvor wertgeminderten Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgsneutral erfasst. Wertaufholungen von zuvor wertgeminderten Fremdkapitalinstrumenten werden bis zur Höhe der Wertminderung erfolgswirksam erfasst, darüber hinaus erfolgsneutral. Bei Merck zählen zu dieser Bewertungskategorie insbesondere kurzfristige Wertpapiere und finanzielle Vermögenswerte sowie langfristige Finanzbeteiligungen und Wertpapiere. Für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie, für die kein beizulegender Zeitwert verfügbar beziehungsweise verlässlich bestimmbar ist, sind die Anschaffungskosten abzüglich eventueller Wertminderungen anzusetzen. Eine Wertaufholung von zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ist nicht zulässig.
„Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ (other liabilities) sind nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Unterschiedsbeträge aus dem vereinnahmten Betrag und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dieser Kategorie sind bei Merck insbesondere Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht-derivative kurz- und langfristige übrige Verbindlichkeiten zugeordnet.
Zwischen den einzelnen Bewertungskategorien haben im Geschäftsjahr keine Umklassifizierungen stattgefunden.
Die nach IFRS 7 zu bildenden Klassen umfassen die hier dargestellten Bewertungskategorien. Darüber hinaus zählen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Fälligkeit bis zu 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt, die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie Sicherungsderivate im Rahmen des Hedge Accountings zu den Klassen nach IFRS 7. Eine ausführliche Übersicht hierzu gibt Anmerkung [39].
Finanzinstrumente: Derivate und Hedge Accounting
Merck setzt Derivate ausschließlich zur Sicherung bilanzierter und zukünftiger Transaktionen ein. Für einen Teil dieser Sicherungsgeschäfte wird das „Hedge-Accounting“ nach den IFRS-Vorschriften angewendet. Hierbei ist zwischen Fair Value Hedge Accounting und Cash Flow Hedge Accounting zu unterscheiden. Zur Designation einer Sicherungsbeziehung ist regelmäßig ein gesichertes Grundgeschäft sowie ein genau diesem zugeordnetes Sicherungsinstrument erforderlich. Bei Merck bezieht sich jede Absicherung auf bestehende oder sicher erwartete Grundgeschäfte. Als Sicherungsinstrumente kommen bei Merck nur Derivate zum Einsatz.
Die Veränderung aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument muss jederzeit effektiv sein. Der nicht effektive Teil einer Sicherungsbeziehung ist sowohl beim Cash Flow Hedge als auch beim Fair Value Hedge Accounting unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Zur Messung der Effektivität wendet Merck die Dollar-Offset-Methode an. Es bestehen hohe Anforderungen an die Dokumentation zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Derivate, die Dokumentations- oder Effektivitätserfordernisse für das Hedge Accounting nicht oder nicht mehr erfüllen oder deren Grundgeschäft nicht mehr besteht, werden in der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Eine Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird dann unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein Fair Value Hedge zielt in der Regel darauf ab, Marktwertveränderungen bilanzierter gesicherter Grundgeschäfte (finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten) durch gegenläufige Marktwertveränderungen eines Sicherungsinstruments auszugleichen. Aus den Marktwertveränderungen resultierende gegenläufige Gewinne und Verluste des Sicherungsinstruments sind, unter Berücksichtigung latenter Steuern, unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Gegenläufige Gewinne und Verluste aus dem gesicherten Grundgeschäft im Bezug auf das gesicherte Risiko sind ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, unabhängig von der Einstufung in eine Bewertungskategorie.
Ein Cash Flow Hedge regelt die Absicherung von Zahlungsstromänderungen, die sich bei Merck üblicherweise aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen in fremder Währung ergeben. Der effektive Teil der Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument ist beim Cash Flow Hedge Accounting unter Berücksichtigung latenter Steuern so lange erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen bis das gesicherte Grundgeschäft eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn das Sicherungsinstrument zwischenzeitlich ausläuft, verkauft oder beendet wird. Der ineffektive Teil eines Cash Flow Hedge wird immer unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine ausführliche Übersicht hierzu gibt Anmerkung [37].
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Etwaige Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen werden mit ihrem Barwert bilanziert. Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Vorräte
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Gemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen, die auf Basis einer Normalauslastung der Produktionsanlagen ermittelt werden.
Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in Vermögenswerte mit unbegrenzter und begrenzter Nutzungsdauer unterteilt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Hierzu zählen auch erworbene Geschäfts- und Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte denen Produkte zugrunde liegen, die noch keine Marktreife erlangt haben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch in Übereinstimmung mit IAS 36 anlassbezogen oder mindestens einmal jährlich auf einen Wertminderungsbedarf überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich – oder im Falle des Vorliegens von Anzeichen einer Wertminderung – im Rahmen des Werthaltigkeitstests („Impairment-Tests“) auf ihre Werthaltigkeit überprüft und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („cash-generating units“) zugeordnet. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird in der Regel durch ein Segment gemäß der Segmentberichterstattung gebildet, in wenigen Fällen entspricht die zahlungsmittelgenerierende Einheit einer Gruppengesellschaft oder einem Geschäftsfeld. Durch Gegenüberstellung der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein notwendiger Wertberichtigungsbedarf ermittelt, sofern der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem mit Hilfe der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelten Nutzungswert bestimmt. Für die Bewertung der Geschäfts- und Firmenwerte ermittelt Merck den erzielbaren Betrag durch die Diskontierung erwarteter Cash Flows und folgt damit dem Nutzungswertkonzept. Dabei wird auf die vorliegenden Planungen zurückgegriffen. Diese beziehen sich in der Regel auf einen Zeitraum von vier Jahren. Zahlungsströme darüber hinaus gehender Zeiträume werden unter Nutzung einer für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einheitlichen, langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % berücksichtigt. Die angenommenen zukünftigen Cash Flows werden mit einem Kapitalkostensatz (WACC „Weighted Average Cost of Capital“) von 7,5 % nach Steuern (Vorjahr: 9,5 %) diskontiert. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wurde eine Minderung der zukünftigen Cash Flows um 10 % angenommen. Größere Schwankungen halten wir aufgrund unserer Erfahrungen für unwahrscheinlich. Wären die tatsächlichen künftigen Cash Flows um 10 % niedrigerer als die angenommenen Cash Flows, würde dies zu einer Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in der Sparte Consumer Health Care um 6 Mio € führen. In diesem Fall handelt es sich bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um eine Gruppengesellschaft.
Die Ermittlung eines eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarfs bei anderen immateriellen Vermögensgegenständen mit unbegrenzter Nutzungsdauer erfolgt grundsätzlich analog derjenigen für Geschäfts- und Firmenwerte. Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags von im Rahmen der Kaufpreisallokation Serono aktivierten Einnahmen aus Lizenzverträgen wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zugrunde gelegt. Dabei werden die unter zu Hilfenahme von externen Marktdaten ermittelten zukünftigen Zahlungsströme der Produkte auf den Barwert abgezinst. Die Abzinsung erfolgte mit einem Diskontierungssatz von 8,25 % (Vorjahr: 9,68 %). Dieser wird auf Basis von Marktdaten für eine Vergleichsgruppe von Unternehmen abgeleitet.
Bei einem Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen immateriellen Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer, mit Ausnahme der außerplanmäßigen Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwerte, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt für Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen, Patente, Markennamen, Warenzeichen und Software mit begrenzter Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte – außer auf Software – werden in einer gesonderten Position ausgewiesen. Diese Position enthält überwiegend die Abschreibungen im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation für Serono, in geringerem Umfang aber auch die Abschreibung anderer immaterieller Vermögenswerte. Planmäßige Abschreibungen auf Software werden den entsprechenden Funktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten einer Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die Ermittlung eines eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarfs erfolgt analog der für immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer beschriebenen Vorgehensweise. Bei einem Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Dabei wird der Komponentenansatz gemäß IAS 16 angewendet. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Bei selbsterstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen ermittelt. Finanzierungskosten werden – sofern wesentlich – aktiviert. Bei öffentlichen Zuschüssen beziehungsweise Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden gemäß IAS 20 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Bei Produktionsgebäuden wird eine Nutzungsdauer von bis zu 33 Jahren zu Grunde gelegt. Verwaltungsgebäude werden über maximal 40 Jahre abgeschrieben. Bei technischen Anlagen beträgt die Abschreibungsdauer 6 bis 20 Jahre, bei anderen Anlagen sowie Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Die Nutzungsdauer wird regelmäßig geprüft und gegebenenfalls an den erwarteten Verlauf angepasst. Sofern Anhaltspunkte einer Wertminderung vorliegen, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die Ermittlung eines eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarfs erfolgt analog der für immaterielle Vermögensgegenstände beschriebenen Vorgehensweise. Bei einem Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Zu dieser Kategorie zählende Vermögenswerte haben für die Merck-Gruppe nur eine untergeordnete Bedeutung, sie werden zu Anschaffungskosten bilanziert.
Leasing
Sind Anlagegegenstände geleast und liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der jeweiligen Konzerngesellschaft (Finanzierungsleasing), werden sie zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Barwert der Leasingraten beziehungsweise einem niedrigeren Zeitwert gemäß IAS 17 aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert.
Latente Steuern
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuer-Bilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. Nach der „Liability“-Methode finden die am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.
Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten abzudecken. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise – bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten – mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst und zum Barwert am Bilanzstichtag bilanziert. Soweit Erstattungsansprüche im Sinne des IAS 37 vorliegen, werden sie getrennt von den Rückstellungen aktivisch in der Bilanz berücksichtigt, falls ihre Realisation nahezu sicher ist.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach IAS 19 bilanziert. Für die Mitarbeiter der Merck-Gruppe bestehen je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedliche Systeme der Altersversorgung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter basieren. Die Pensionsverpflichtungen umfassen in der Merck-Gruppe sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungssysteme und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Leistungsorientierte Altersversorgungssysteme sind in der Merck-Gruppe sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert. Der größte Teil der Verpflichtungen aus laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für künftig zu zahlende Pensionen ist durch die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen abgedeckt. Der kleinere Teil wird über fondsfinanzierte Versorgungszusagen abgesichert. In den Rückstellungen sind ebenfalls pensionsähnliche Verpflichtungen enthalten, wie die Rückstellungen für künftige Krankheitskosten von Rentnern in den USA.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen unserer Gesellschaften werden nach der „Projected Unit Credit“-Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Die „Projected Unit Credit“-Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter. Dazu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt in Ausübung des Wahlrechts nach IAS 19.93A unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode ihrer Entstehung. Die im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt.
