Geschäftsleitung

Geschäftsleitung

 

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Mitgliedschaften in

Mitglieder

(a)
(b)

anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Dr. Karl-Ludwig Kley
Darmstadt
Vorsitzender

(a)

– Bertelsmann AG, Gütersloh
– BMW AG, München
– 1. FC Köln GmbH & Co KGaA, Köln (Vorsitzender)

Dr. Michael Becker
Darmstadt

keine Mandate

Dr. Bernd Reckmann
Seeheim-Jugenheim

keine Mandate

Elmar Schnee
Darmstadt

(b)

Member of the Board of Directors:
– ChemGenex Pharmaceuticals Ltd., Geelong, Australien
– Arpida Ltd., Reinach, Schweiz (bis 10.12.2009)
– Merck Serono S.A., Coinsins, Schweiz

Die persönlich haftenden Gesellschafter ohne Kapitalanteil (Geschäftsleitung) führen die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und ihrer Geschäftsordnung. Sie werden durch die E. Merck KG mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der anderen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsleitung ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Merck KGaA und der Quartals- und Halbjahresabschlüsse sowie des Jahresabschlusses des Konzerns. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften der Merck-Gruppe hin.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Weitere Einzelheiten regelt ein Beschluss des Aufsichtsrats über die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Gesellschafterrat und den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung die genannten Gremien mindestens einmal jährlich über die Jahresplanungen und die strategischen Konzepte des Unternehmens.

Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel zweimal im Monat stattfinden.