Menschenrechte

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Merck bekennt sich in seinem Einflussbereich zur Wahrung der Menschenrechte und begrüßt die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte , die der UN-Menschenrechtsrat 2011 verabschiedet hat. Denn damit wurde ein globaler Rahmen für die Umsetzung der staatlichen Pflichten, Menschenrechte zu schützen, und der unternehmerischen Verantwortung, Menschenrechte zu achten, geschaffen. Die Prinzipien legen dar, wie Staaten und Unternehmen dies umsetzen können.

Um die Menschenrechte zu schützen, sind die Staaten in der Pflicht, einen Ordnungsrahmen vorzugeben. Wichtig für weltweit operierende Unternehmen ist, dass dieser Rahmen in allen Ländern durchgesetzt wird und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen werden.

Die Aufgabe von Unternehmen ist es, die Menschenrechte zu achten und zu respektieren. Sie dürfen bei ihren Aktivitäten keine Menschenrechte verletzen. Dabei müssen Unternehmen die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Dazu gehört, dass sie Risiken identifizieren und managen.

Im Jahr 2012 haben wir eine umfassende Bewertung der bei uns möglicherweise vorhandenen Menschenrechtsrisiken (Human Rights Risk Assessment) vorgenommen. Wir wollten die Risiken, die sich aus unserer Tätigkeit als internationales Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte ergeben, kennen. Auf Basis dieser Erkenntnisse hat Merck Ende 2013 eine konzernweit gültige Menschenrechtscharta  verabschiedet. Die Charta unterstreicht unser Bekenntnis zur Achtung und Wahrung von Menschenrechten. Sie verknüpft und ergänzt bestehende Vorschriften und Richtlinien mit Bezug zu den Menschenrechten, wie unseren Verhaltenskodex, die Corporate EHS-Policy oder die Charter on Access to Health in Developing Countries. Ziel ist es, mithilfe der Menschenrechtscharta die Erwartungen des Unternehmens festzulegen, die Aufmerksamkeit für Menschenrechte auch im Unternehmen weiter zu steigern und gleichzeitig unternehmensspezifische Risiken genauer bestimmen zu können. Darüber hinaus wirken wir mit der Menschenrechtscharta darauf hin, dass unsere Geschäftstätigkeit weltweit im Einklang mit unseren Werten  steht.

Bei der Erstellung der Charta haben wir externe Stakeholder nach ihrer Meinung zu unseren die Menschenrechte betreffenden Positionen gefragt und uns mit diesen externen Sichtweisen auseinandergesetzt. Dazu gehörten beispielsweise Experten für Unternehmen und Menschenrechte aus verschiedenen Ländern, Gewerkschaften, Verbände und Spezialisten für einzelne Aspekte, die in der Charta geregelt werden. Wir haben unsere Mitarbeiter über die Merck-Menschenrechtscharta informiert. Trainings zu unserer Menschenrechtscharta fanden bisher nicht statt.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen auch vor, dass Unternehmen menschenrechtliche Folgenabschätzungen (Human Rights Impact Assessments, HRIA) vornehmen. Damit sollen mögliche menschenrechtliche Problembereiche rechtzeitig erkannt werden. Ende 2014 hat Merck ein solches HRIA in einem Schwellenland durchgeführt. Merck will seine starke Marktposition in den Schwellenländern weiter ausbauen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass in einigen dieser Länder ein höheres Risiko von Menschenrechtsverletzungen besteht. Mit dem HRIA wollen wir ein besseres Verständnis dafür gewinnen, wie unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen Menschenrechte berühren, ob die Vorgaben unserer Menschenrechtscharta umgesetzt werden und inwieweit menschenrechtliche Risiken bestehen. Wir wollen außerdem herausfinden, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können. Nach Abschluss und Bewertung des HRIA werden wir prüfen, ob die Erkenntnisse aus dieser menschenrechtlichen Folgenabschätzung auf andere Landesgesellschaften übertragen werden können.

Merck ist im Rahmen des Deutschen Global Compact  Netzwerks Mitglied der sogenannten Business & Human Rights Peer Learning Group . Dieser Arbeitskreis dient dem gegenseitigen Austausch von Erfahrungen und erfolgreichen Ansätzen auf dem Themenfeld „Wirtschaft und Menschenrechte“.