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Gemeinsamer Bericht von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat 

(nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive Entsprechenserklärung)

Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex ist ausschließlich an den Verhältnissen einer Aktiengesellschaft ausgerichtet. Die Merck KGaA hat sich entschieden, den Kodex sinngemäß so auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien anzuwenden, dass dem Interesse der Aktionäre gedient ist. Um den Aktionären den Vergleich mit den Verhältnissen bei anderen Unternehmen zu erleichtern, legen wir der Corporate Governance die Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung zugrunde und verzichten auf einen ebenfalls zulässigen eigenen Kodex. Den Empfehlungen des Kodex wurde in der Vergangenheit und wird in der Zukunft bei sinngemäßer Anwendung bis auf wenige Ausnahmen entsprochen.

Zum besseren Verständnis erläutern wir im Folgenden generell die Gesellschaftsform KGaA und anschließend die spezifische Situation bei Merck, wobei wir auch auf die Hauptversammlung und die Aktionärsrechte eingehen.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 23.02.2010