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Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA 

Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB iVm § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG)

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Michael Becker war bis zum 31.05.2011 als für Finanzen zuständiges Mitglied der Merck KGaA tätig. Ab dem 01.06.2011 war Michael Becker weiterhin persönlich haftender Gesellschafter der Merck KGaA, jedoch nicht mehr in der Geschäftsleitung der Merck KGaA aktiv.

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Elmar Schnee war in der Zeit vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 persönlich haftender Gesellschafter der Merck KGaA, jedoch nicht mehr in der Geschäftsleitung der Merck KGaA aktiv.

 

Mitgliedschaften in

Mitglieder

(a)
(b)

anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Karl-Ludwig Kley
Darmstadt,
Vorsitzender

(a)


– Bertelsmann AG, Gütersloh
– BMW AG, München (stellv. Vorsitzender)
– 1. FC Köln GmbH & Co KGaA, Köln (Vorsitzender)

Michael Becker*
Darmstadt, Chief Financial Officer (bis 31.05.11)

(a)
(b)

– Symrise AG, Holzminden (seit Mai 2011)
– Bâloise Holding AG, Basel, Schweiz

Kai Beckmann
Griesheim, Leiter des Ressorts Personal (seit 01.04.11)

keine Mandate

Stefan Oschmann
München, Leiter des
Unternehmensbereichs Pharma


(b)

– Merck Serono S.A.,
(Vorsitzender, seit 10.01.11)

Bernd Reckmann
Seeheim-Jugenheim, Leiter des
Unternehmensbereichs Chemie

(b)
 

– Millipore Corp., Billerica, USA (bis 28.09.11)
– Millipore Corp, Cidra, Puerto Rico (bis 28.09.11)

Elmar Schnee**
Darmstadt (bis 30.06.11)

(b)


– Merck Serono S.A., Coinsins, Schweiz (bis 10.01.11)
– ChemGenex Pharmaceuticals Ltd., Geelong, Australien

Matthias Zachert
Bonn, Chief Financial Officer (seit 01.06.11)

keine Mandate

Die persönlich haftenden Gesellschafter ohne Kapitalanteil (Geschäftsleitung) führen die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und ihrer Geschäftsordnung. Sie werden durch die E. Merck KG mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der anderen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Bestimmte Aufgaben sind durch einen Geschäftsverteilungsplan einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern zugewiesen. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung unterrichtet die übrigen Mitglieder rechtzeitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich. Die Geschäftsleitung ist unter anderem zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Merck KGaA und der Quartals- und Halbjahresabschlüsse sowie des Jahresabschlusses des Konzerns. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften der Merck-Gruppe hin. Eine konzernweit geltende Richtlinie legt im Einzelnen fest, welche Geschäfte einer vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung bedürfen.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Weitere Einzelheiten regelt ein Beschluss des Aufsichtsrats über die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Gesellschafterrat und den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung die genannten Gremien mindestens einmal jährlich über die Jahresplanungen und die strategischen Konzepte des Unternehmens.

Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel zweimal im Monat stattfinden.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 06.03.2012