Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich wie folgt dar:
| XLS |
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in Mio € |
31.12.2011 |
31.12.2010 |
Forderungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften |
– |
0,3 |
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen |
– |
0,8 |
Forderungen gegenüber Dritten |
2.328,3 |
2.295,2 |
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2.328,3 |
2.296,3 |
Die Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich wie folgt dar:
| XLS |
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in Mio € |
31.12.2011 |
31.12.2010 |
Weder überfällig noch wertberichtigt |
1.676,0 |
1.659,0 |
Überfällig, aber nicht wertberichtigt |
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bis zu 3 Monate |
196,5 |
265,7 |
bis zu 6 Monate |
29,2 |
107,4 |
bis zu 12 Monate |
17,7 |
96,4 |
über 1 Jahr |
10,4 |
109,5 |
Wertberichtigt |
398,5 |
58,3 |
Buchwert |
2.328,3 |
2.296,3 |
Die entsprechenden Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
| XLS |
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in Mio € |
2011 |
2010 |
Stand 1.1. |
–58,9 |
–46,0 |
Netto-Zuführungen |
–113,8 |
–10,8 |
Inanspruchnahmen |
23,6 |
5,2 |
Wechselkurseffekte und andere Veränderungen |
0,1 |
–7,3 |
Stand 31.12. |
–149,0 |
–58,9 |
Im Geschäftsjahr 2011 wurden in Italien und Portugal Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Nominalwert in Höhe von 124,1 Mio € zu einem Preis in Höhe von 118,8 Mio € verkauft. Für diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den Vorjahren ausreichend Wertberichtigungen gebildet worden. Aus den verkauften Forderungen bestehen keine weiteren Rückgriffsrechte auf Merck.
Die Netto-Zuführungen zu den Wertberichtigungen betreffen vor allem Forderungen an staatliche Krankenhäuser und Gesundheitsorganisationen in Italien, Spanien, Griechenland und Portugal. Der starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum zurückzuführen, wobei bei der Bewertung der jeweiligen Forderungen länderspezifische Risikoabschläge sowie die Altersstruktur berücksichtigt wurden.
Hinsichtlich des Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der weder wertberichtigt noch in Zahlungsverzug befindlich ist, deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen daraufhin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
