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Merck Konzernanhang 

Unternehmensinformationen

Der vorliegende Konzernabschluss ist auf die das operative Geschäft der Merck-Gruppe führende Merck KGaA, Darmstadt, als Obergesellschaft aufgestellt. Gemäß den Vorschriften des Publizitätsgesetzes wird zusätzlich ein Konzernabschluss auf das oberste Mutterunternehmen, die E. Merck KG, den Komplementär der Merck KGaA, dessen Kapitalanteil am 31. Dezember 2011 bei 70,27 % lag, aufgestellt. Dieser schließt die Merck KGaA und ihre Tochtergesellschaften ein. Beide Abschlüsse werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und sind danach unter www.ebundesanzeiger.de abrufbar.

Grundlagen der Berichterstattung

Der Konzernabschluss der Merck-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des IFRS Interpretations Committee Anwendung.

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2011 verbindlich:

  • Überarbeitete Fassung des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“
  • Änderung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“
  • Änderung des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“
  • „Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards“ (in der Fassung des IASB vom Mai 2010)
  • IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“
  • Änderung des IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“

Die neuen Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelung gilt ab dem Geschäftsjahr 2012 verbindlich:

  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“

Durch die neue Regelung erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelungen wurden bis zum Bilanzstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom IFRS Interpretations Committee in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt:

  • IFRS 9 „Financial Instruments“
  • IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“
  • IFRS 11 „Joint Arrangements“
  • IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“
  • IFRS 13 „Fair Value Measurement“
  • Amendment to IAS 1 „Presentation of Financial Statements“
  • Amendment to IAS 12 „Income Taxes“
  • Amendment to IAS 19 „Employee Benefits“
  • Amendment to IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“
  • Amendment to IAS 28 „Investments in Associates“
  • Amendment to IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“
  • Amendment to IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“
  • Amendment to IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“
  • IFRIC 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine“

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den voraussichtlich ab 2015 anzuwendenden IFRS 9 werden zur Zeit untersucht. Durch die übrigen neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 06.03.2012