Die Unternehmenskultur von Merck ist von jeher durch verantwortungsvolles Handeln geprägt – sei es in Bezug auf Produkte, Mitarbeiter, Umwelt oder die Gesellschaft. Folgerichtig bekennt sich Merck zur Wahrung der Menschenrechte in seinem Einflussbereich und begrüßt die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte , die der UN-Menschenrechtsrat 2011 verabschiedet hat. Denn damit wurde ein globaler Rahmen für die Umsetzung der staatlichen Pflichten, Menschenrechte zu schützen, und der unternehmerischen Verantwortung, Menschenrechte zu achten, geschaffen. Es wurden Prinzipien dargelegt, wie Staaten und Unternehmen dies umsetzen können.
Um die Menschenrechte zu schützen, sind die Staaten in der Pflicht, einen Ordnungsrahmen vorzugeben. Wichtig für weltweit operierende Unternehmen ist, dass dieser Rahmen in den verschiedenen Ländern durchgesetzt wird und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen werden.
Die Aufgabe von Unternehmen ist es, die Menschenrechte zu achten und zu respektieren, sie dürfen bei ihren Aktivitäten keine Menschenrechte verletzen. Und: Unternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Dazu gehört, dass sie Risiken identifizieren und managen.
Human Rights Risk Assessment
In Übernahme dieser Sorgfaltspflicht haben wir mit Unterstützung externer Spezialisten im Jahr 2012 ein Human Rights Risk Assessment durchgeführt. Ziel war, die Risiken, die sich aus unserer Tätigkeit als globales Pharma-, Chemie- und Life-Science-Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte ergeben, zu erkennen. Dabei haben wir eine Reihe von Bereichen identifiziert, in denen Merck weit fortgeschritten im Hinblick auf Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ist (beispielsweise beim Thema Verhinderung von Produktmissbrauch und den damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit). Andererseits wurden aber auch Bereiche bestimmt, bei denen wir die bestehenden Regelungen und Prozesse in Bezug auf die Menschenrechte weiter verbessern können. Daraus wurden drei prioritäre Handlungsfelder abgeleitet:
- Merck stellt hohe Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards an seine Lieferanten. Wir entwickeln unser Lieferantenmanagement weiter, um die Einhaltung von Umwelt-, Compliance- und Sozialstandards in unserer Lieferkette weltweit zu stärken und Verstößen vorzubeugen. Dies ist insbesondere jenseits des ersten Zulieferers eine Herausforderung.
- Merck folgt bei allen klinischen Studien – ob in Industrie- oder Entwicklungsländern, ob multinational oder multizentrisch – stets den höchsten rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Standards. Die Diskussion zum Thema „Klinische Studien in ressourcenschwachen Ländern“, die wir mit unabhängigen Experten in unserem „Merck Bioethics Advisory Board“ geführt haben, hat aber aufgezeigt, dass unabhängig von unseren hohen Standards in Entwicklungsländern weitere Aspekte zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise eine effektive, mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung (Due Diligence) der an den Studien beteiligten Vertragspartner.
- Auf dem Gebiet „Access to Health“ möchte Merck weitere Fortschritte erzielen. So werden wir im Rahmen des Merck-Praziquantel-Spendenprogramms, mit dem wir in Kooperation mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Wurmerkrankung Bilharziose bekämpfen, unser Forschungsprogramm ausweiten, um eine pädiatrische Tablettenformulierung für die bislang nicht behandelte Altersgruppe der Vorschulkinder zu entwickeln. Darüber hinaus planen wir, auf dem Gebiet „Access to Health“ ein übergreifendes Management zu etablieren.
Das Corporate-Responsibility-Komitee hat beschlossen, eine umfassende Menschenrechts-Policy zu entwickeln. Damit soll intern die Aufmerksamkeit für das Thema gesteigert und es sollen unternehmensspezifische Risiken genauer bestimmt werden.
Merck ist im Rahmen des „Deutschen Global Compact Netzwerks“ Mitglied der sogenannten Human Rights Peer Learning Group. Dieser Arbeitskreis dient dem gegenseitigen Austausch von Erfahrungen und erfolgreichen Ansätzen zum Themenfeld „Wirtschaft und Menschenrechte“.

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