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[2] Grundlagen der Berichterstattung 

Der Konzernabschluss der Merck-Gruppe wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in der Berichtswährung Euro aufgestellt. Dabei fanden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) Anwendung.

Folgende Regelung gilt ab dem Geschäftsjahr 2012 verbindlich:

  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“

Die neue Regelung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelung wurde ab dem Geschäftsjahr 2012 vorzeitig angewendet:

  • Überarbeitete Fassung des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“

Dieser Standard wurde im Juni 2011 vom IASB veröffentlicht, im Juni 2012 von der Europäischen Union anerkannt und ist ab dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwenden. Die mit der vorzeitigen Anwendung des überarbeiteten Standards verbundenen Änderungen sind in der Anmerkung [5] „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ beschrieben.

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2013 verbindlich:

  • IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • Änderung des IAS 12 „Ertragsteuern“
  • Änderung des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks

Durch die neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2014 verbindlich:

  • IFRS 10 „Konzernabschlüsse
  • IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen
  • IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
  • Änderung des IAS 27 „Einzelabschlüsse
  • Änderung des IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
  • Änderung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung

Durch die neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelungen wurden bis zum Bilanzstichtag vom International Accounting Standards Board und vom IFRS Interpretations Committee in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt:

  • IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Amendment to IAS 27 „Separate Financial Statements“
  • Amendment to IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“
  • Amendment to IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“
  • Amendment to IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Amendments to IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“
  • Amendment to IFRS 11 „Joint Arrangements“
  • Amendments to IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“
  • „Improvements to International Financial Reporting Standards“ (in der Fassung des IASB vom Mai 2012)

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den voraussichtlich ab 2015 anzuwendenden IFRS 9 werden zurzeit untersucht. Durch die übrigen neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 07.03.2013