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[21] Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach IAS 19 bilanziert. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen unserer Gesellschaften werden nach der „Projected Unit Credit“-Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) bewertet. Die „Projected Unit Credit“-Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter. Dazu werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Ansätze für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten, den Rententrend, Fluktuationen sowie Kostensteigerungen für medizinische Versorgung, wurden pro Land in Abhängigkeit von den ökonomischen Gegebenheiten festgelegt. Die jeweiligen Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt. Für Verpflichtungen in Euro dienten im Berichtsjahr Anleihen, die von einer der drei großen Rating-Agenturen (Standards & Poor‘s, Moody‘s oder Fitch) mit einem Rating von mindestens „AA“ bewertet wurden, und ein durationsadäquater Euro-Swapsatz als Datenbasis. Das im Vorjahr verwendete Portfolio aus dem „iBoxx Euro Non-Sovereigns 10+“ mit Mindestrating „AA“ umfasste vor dem Hintergrund der Entwicklung an den Finanzmärkten nur noch acht Anleihen und bot somit keine ausreichende Markttiefe mehr. Wären die Verpflichtungen zum Stichtag mit einem nach dem im Vorjahr angewandten Verfahren ermittelten Diskontierungszinssatz bewertet worden, hätte sich eine um 184,5 Mio € höhere Pensionsverpflichtung ergeben. Die Zinsaufwendungen für das kommende Geschäftsjahr wären ohne die Verfahrensänderung um 0,2 Mio € höher. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode ihrer Entstehung. Dadurch zeigt die Bilanz – nach Abzug des Planvermögens – den vollen Umfang der Verpflichtungen unter der Vermeidung von Aufwandsschwankungen, die sich insbesondere bei Änderungen der Berechnungsparameter ergeben können. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 07.03.2013