Merck Logo
Seite drucken

Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA 

Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 285 Nummer 10 HGB i. V. m. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG).

XLS

 

 

 

 

Mitgliedschaften in

Mitglieder

(a)
(b)
 

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

1

Matthias Zachert wird zum 31. März 2014 als Geschäftsleitungsmitglied ausscheiden.

Karl-Ludwig Kley
Darmstadt, 
Vorsitzender

(a)
 
 
 
 
 

– Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh
– Bertelsmann Management SE, Gütersloh
– BMW AG, München (stellv. Vorsitzender)
– Deutsche Lufthansa AG, Köln (seit 7. Mai 2013)
– 1. FC Köln GmbH & Co KGaA, Köln (Vorsitzender) (bis 30. Juni 2013)

Kai Beckmann
Darmstadt, Leiter des Ressorts Personal

keine Mandate

Stefan Oschmann
München, verantwortlich für die Sparten Merck Serono und Consumer Health

keine Mandate

Bernd Reckmann
Seeheim-Jugenheim, verantwortlich für die Sparten Performance Materials und Merck Millipore

keine Mandate

Matthias Zachert1
Bonn, Chief Financial Officer

keine Mandate

Die persönlich haftenden Gesellschafter ohne Kapitalanteil (Geschäftsleitung) führen die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und ihrer Geschäftsordnung. Sie werden durch die E. Merck KG mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der anderen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Bestimmte Aufgaben sind durch einen Geschäftsverteilungsplan einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern zugewiesen. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung unterrichtet die übrigen Mitglieder rechtzeitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich. Die Geschäftsleitung ist unter anderem zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Merck KGaA und des Konzerns und die Genehmigung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse des Konzerns. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften der Merck-Gruppe hin. Eine konzernweit geltende Richtlinie legt im Einzelnen fest, welche Geschäfte einer vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung bedürfen.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Weitere Einzelheiten regeln die Geschäftsordnungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats sowie ein Beschluss des Aufsichtsrats über die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat.

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Gesellschafterrat und den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung die genannten Gremien mindestens einmal jährlich über die Jahresplanung und die strategischen Konzepte des Unternehmens.

Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel zweimal im Monat stattfinden.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 06.03.2014