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[2] Grundlagen der Berichterstattung 

Der Konzernabschluss der Merck-Gruppe wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in der Berichtswährung Euro aufgestellt. Dabei fanden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards des International Accounting Standards Board sowie des IFRS Interpretations Committee (IFRS beziehungsweise IAS sowie IFRIC beziehungsweise SIC) Anwendung.

Folgende Regelung wurde ab dem Geschäftsjahr 2013 vorzeitig angewendet:

  • Änderung des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“

Diese Änderung wurde im Mai 2013 vom International Accounting Standards Board veröffentlicht, am 20. Dezember 2013 von der Europäischen Union anerkannt und ist ab dem Geschäftsjahr 2014 verpflichtend anzuwenden. Die mit der vorzeitigen Anwendung verbundenen Änderungen sind in der Anmerkung [5] „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ beschrieben.

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2013 verbindlich:

  • IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“
  • Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • Änderung des IAS 12 „Ertragsteuern“
  • Überarbeitete Fassung des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“
  • Änderungen des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“
  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
  • „Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2009–2011“
  • IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebauwerks“

Die überarbeitete Fassung des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ wurde von Merck im Jahr 2012 vorzeitig angewendet.

IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ gibt eine einheitliche Definition sowie Grundsätze zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vor. Er regelt, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, sofern ein anderer Standard die Bewertung zum oder die Angabe des beizulegenden Zeitwerts vorschreibt. Darüber hinaus führt die Anwendung des IFRS 13 zu erweiterten Anhangangaben.

Entsprechend der Änderung des IAS 1 wurden die Bestandteile der Gesamtergebnisrechnung unterteilt in Posten, die unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden, und in Posten, die niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden.

Die in IFRS 7 geforderten Angaben bezüglich der Auswirkungen von Nettingvereinbarungen auf die Vermögenslage wurden in den Konzernanhang aufgenommen.

Außer der bereits im Jahr 2012 vorzeitig angewendeten überarbeiteten Fassung des IAS 19 entfaltete keine der weiteren neuen Regelungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2014 verbindlich:

  • IFRS 10 „Konzernabschlüsse“
  • IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“
  • IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“
  • Änderungen des IAS 27 „Einzelabschlüsse“
  • Änderung des IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“
  • Änderung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“
  • Änderung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“
  • Änderungen des IFRS 10 „Konzernabschlüsse“
  • Änderung des IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“
  • Änderungen des IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“

Durch die neuen Regelungen erwartet Merck aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Insbesondere aus den Regelungen IFRS 10 bis IFRS 12 werden sich aufgrund der gegebenen Beteiligungsstrukturen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Folgende Regelungen wurden bis zum Bilanzstichtag vom International Accounting Standards Board und vom IFRS Interpretations Committee in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der Europäischen Union anerkannt:

  • IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Amendment to IAS 19 „Employee Benefits“
  • Amendment to IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement”
  • Amendments to IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“
  • Amendments to IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Annual Improvements to IFRSs 2010–2012 Cycle
  • Annual Improvements to IFRSs 2011–2013 Cycle
  • IFRIC 21 „Levies“

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den frühestens ab 2015 anzuwendenden IFRS 9 werden zurzeit untersucht. Durch die übrigen neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, Last Update 06.03.2014