Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass durch Merck in gewissem Umfang Ermessensentscheidungen und Annahmen getroffen sowie Schätzungen vorgenommen werden müssen. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von den getroffenen Schätzungen abweichen und getroffene Annahmen sowie Ermessensentscheidungen können sich nachträglich als unzutreffend erweisen. Dies ist für das Verständnis des vorliegenden Konzernabschlusses und die Einschätzung der diesem zugrunde liegenden Risiken von grundlegender Bedeutung. Die für die Erstellung des Konzernabschlusses relevanten Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betrifft. Die mit den potenziell größten Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss verbundenen Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogenen Annahmen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind im Folgenden dargestellt.
Erlösminderungen
Merck gewährt seinen Kunden verschiedene Arten von Rückvergütungen und Preisnachlässen. Daneben werden erwartete Warenretouren, staatliche Zwangsabgaben sowie Rabatte aus Gesundheitsplänen und Gesundheitsprogrammen erlösmindernd erfasst.
Der bedeutendste Teil dieser Erlösminderungen entfällt auf die Sparte Merck Serono. Die komplexesten und zugleich wesentlichsten Erlösminderungen in dieser Sparte betreffen staatliche Rabattprogramme in Nordamerika wie das „US Federal Medicare Program“ und das „US Medicaid Drug Rebate Program“. Weitere wesentliche Erlösminderungen der Sparte resultieren aus staatlichen Zwangsrabattprogrammen in einzelnen Ländern Europas.
Soweit nicht bereits von erhaltenen Zahlungen zum Abzug gebracht, wird die Höhe der Erlösminderungen durch Merck auf Basis aktueller Erfahrungswerte ermittelt und als Verbindlichkeit beziehungsweise Rückstellung erfasst. Die Erlösminderungen verringern die Bruttoumsatzerlöse. Anpassungen der Verbindlichkeiten und Rückstellungen können in späteren Perioden zu Erhöhungen oder Verminderungen der Erträge führen.
Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer
Anlassbezogen sowie mindestens jährlich werden die im Konzernabschluss ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte (Buchwert zum 31. Dezember 2013: 4.583,2 Mio €/Vorjahr: 4.695,7 Mio €) und sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2013: 214,9 Mio €/Vorjahr 156,6 Mio €) auf vorliegende Wertminderungen getestet.
In die Wertminderungstests fließen Annahmen und Schätzungen über die Höhe der zukünftigen Cash Flows und den Diskontierungsfaktor ein. Zu nennen sind hierbei insbesondere Annahmen und Schätzungen über künftige Kunden, absetzbare Mengen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwicklungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatz (WACC). Sämtliche dieser Annahmen sind aufgrund der ihnen innewohnenden Unsicherheit als Quelle von Schätzungsunsicherheiten anzusehen. Besonderen Einfluss auf die Ermittlung des Nutzungswerts haben Veränderungen der langfristigen Wachstumsrate und des Diskontierungsfaktors. Angaben zu den Sensitivitäten dieser beiden Faktoren finden sich in Anmerkung [41].
Insbesondere durch die Akquisitionen der Serono SA sowie der Millipore Corporation repräsentieren die im Konzernabschluss der Merck-Gruppe ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte eine signifikante Größe. Auch wenn Merck in näherer Zukunft keine materiell bedeutsamen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte erwartet, können derartige Wertminderungen im Falle ungünstiger Entwicklungen in der Ertragslage der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Bestimmung der Abschreibungshöhe immaterieller Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer
Neben Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer verfügt Merck in signifikantem Umfang über immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2013: 5.026,8 Mio €/Vorjahr: 6.056,8 Mio €). Bei der Ermittlung der angemessenen Abschreibungshöhe dieser immateriellen Vermögenswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen erforderlich. Dies betrifft im Besonderen die Bestimmung der zugrunde zu legenden Restnutzungsdauer. Der Parameter wird durch Merck mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst. Merck berücksichtigt bei diesen Schätzungen unter anderem die für den jeweiligen Vermögenswert typischen Produktlebenszyklen sowie öffentlich verfügbare Informationen über die geschätzte Nutzungsdauer von ähnlichen Vermögenswerten. Trotz dieser Analysen kann sich die unterstellte Nutzungsdauer aufgrund des hohen Unsicherheitsgrads im Nachhinein als falsch herausstellen.
Sofern die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte aus „Marktzulassungen, Patenten, Lizenzen und ähnlichen Rechten, Markennamen und Warenzeichen“ – beispielsweise aufgrund verkürzter Restnutzungsdauern – um 10 % höher gewesen wären, hätte dies im Geschäftsjahr 2013 zu einer Verringerung des Ergebnisses vor Steuern um 81,4 Mio € geführt (Vorjahr: Verringerung um 87,2 Mio €). Eine Verkürzung der Nutzungsdauer der im Zusammenhang mit dem Produkt Rebif® bilanzierten immateriellen Vermögenswerte um ein Jahr hätte im Geschäftsjahr 2013 zu einer Verringerung des Ergebnisses vor Steuern um 61,4 Mio € geführt (Vorjahr: 52,6 Mio €).
Ein- und Auslizenzierungen immaterieller Vermögenswerte
Merck erwirbt regelmäßig geistiges Eigentum von Forschungseinrichtungen, Biotechnologieunternehmen oder sonstigen Vertragsparteien. Typisch für derartige Erwerbsvorgänge ist die Vereinbarung von Einstandszahlungen („Upfront-Zahlungen“) und Zahlungen bei Erreichen bestimmter Meilensteine. Merck hat in diesem Zusammenhang zu beurteilen, inwieweit geleistete Einstands- oder Meilensteinzahlungen Entgelt für einen aktivierungspflichtigen Vermögenswert darstellen oder inwieweit diese Zahlungen eine Vergütung für bezogene Dienstleistungen (laufender Forschungs- und Entwicklungsaufwand) verkörpern.
Merck tritt ebenfalls als Veräußerer geistigen Eigentums im Rahmen von Auslizenzierungsverträgen auf und vereinnahmt in diesem Zusammenhang üblicherweise Einstands- und Meilensteinzahlungen. Hierbei ist zu beurteilen, inwieweit im Zeitpunkt der Auslizenzierung alle maßgeblichen Chancen und Risiken an dem betreffenden immateriellen Vermögenswert auf den Erwerber übertragen werden und folglich eine Erlösrealisierung erfolgen muss.
Identifikation eines Wertminderungsbedarfs nicht-finanzieller Vermögenswerte
Ermessensentscheidungen durch die Unternehmensleitung sind bei der Identifikation vorliegender Anhaltspunkte auf Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von Sachanlagen erforderlich. Die Buchwerte dieser Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2013 auf 12.514,4 Mio € (Vorjahr: 13.898,1 Mio €). Bei der Identifikation von Anhaltspunkten auf Wertminderungen greift Merck auf externe und interne Informationen zurück. So kann beispielsweise die Zulassung eines Konkurrenzprodukts im pharmazeutischen Bereich oder die Schließung eines Standorts ein Indikator für das Vorliegen einer Wertminderung sein. Ungeachtet dessen kann es vorkommen, dass sich die von Merck durchgeführte Analyse auf vorhandene Anhaltspunkte für Wertminderungen aufgrund des hohen Grads an Ungewissheit im Nachhinein als zu optimistisch, zu pessimistisch oder als falsch erweist. Dies hätte zur Folge, dass Wertminderungstests verspätet, verfrüht oder fälschlicherweise gar nicht vorgenommen wurden.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Merck überprüft an jedem Abschlussstichtag, inwieweit objektive Hinweise auf eingetretene Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten vorliegen, und nimmt bei Bedarf Wertminderungen in dem für erforderlich gehaltenen Umfang vor. Besonders bedeutsam sind in diesem Zusammenhang Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert sich im Geschäftsjahr 2013 auf 2.021,4 Mio € (Vorjahr: 2.114,6 Mio €) belief. Von diesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfielen 209,1 Mio € auf Forderungen in den Ländern Italien, Spanien, Griechenland und Portugal (Vorjahr: 258,1 Mio €), auf die ein besonderer Fokus im Rahmen der Steuerung operativer Kontrahentenrisiken gelegt wird.
Maßgebliche Indikatoren im Rahmen der Identifikation wertgeminderter Forderungen und der daran anschließenden Werthaltigkeitsprüfung sind insbesondere Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, nachteilige Veränderungen volkswirtschaftlicher oder regionaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners. Diese Einschätzungen sind ermessensbehaftet und können sich nachträglich als falsch erweisen.
Sonstige Rückstellungen
Merck ist als global agierender Pharma- und Chemiekonzern einer Vielzahl von Risiken aus Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Pharmarecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltschutz. Merck ist Partei in gerichtlichen Verfahren und behördlichen Ermittlungen, deren Ausgang ungewiss ist. Eine ausführliche Beschreibung der bedeutendsten zum Bilanzstichtag bestehenden Rechtsfälle findet sich in Anmerkung [48]. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betreffen überwiegend die Sparte Merck Serono und beliefen sich zum Abschlussstichtag auf 772,3 Mio € (Vorjahr: 678,9 Mio €). Merck greift bei der Beurteilung des Vorliegens einer Ansatzpflicht und bei der Quantifizierung drohender Ressourcenabflüsse auf Erkenntnisse der Rechtsabteilung sowie eventuell mandatierter Rechtsanwälte zurück.
Ungeachtet dessen sind sowohl die Beurteilung der Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung als auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Ressourcenabflusses in hohem Maße unsicherheitsbehaftet. In gleichem Maße ist auch die Bewertung einer möglichen Zahlungspflicht aufgrund der hohen Ungewissheit als wesentliche Quelle von Schätzungsunsicherheit anzusehen.
Merck ist in gewissem Umfang Verpflichtungen zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen ausgesetzt und wies zum 31. Dezember 2013 Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von 111,2 Mio € aus (Vorjahr: 106,7 Mio €). Die zugrunde liegenden Verpflichtungen bestanden überwiegend in Deutschland und den USA. Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen aus Bodensanierungen und Grundwasserschutz im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Pflanzenschutzgeschäft gebildet.
Die Ermittlung des Barwerts des künftigen Erfüllungsbetrags erfordert unter anderem Einschätzungen bezüglich des zukünftigen Erfüllungszeitpunkts, des tatsächlichen Ausmaßes erkannter Kontaminationen, der anzuwendenden Sanierungsmethoden sowie der damit verbundenen zukünftigen Kosten. Die Bewertung erfolgt regelmäßig unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigengutachten. Ungeachtet dessen ist die Bestimmung des zukünftigen Erfüllungsbetrags der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in erheblichem Umfang unsicherheitsbehaftet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Merck unterhält mehrere leistungsorientierte Pensionspläne, insbesondere in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Im Rahmen der Ermittlung des Verpflichtungsbarwerts aus diesen leistungsorientierten Pensionsplänen sind im Wesentlichen Schätzungen des Abzinsungssatzes, künftiger Gehaltssteigerungen, künftiger Rentensteigerungen sowie künftiger Kostensteigerungen für medizinische Versorgung erforderlich.
Detaillierte Informationen zu den bestehenden Pensionsverpflichtungen sowie eine Sensitivitätsanalyse der zuvor genannten Parameter sind in den Anmerkungen [21] und [49] offengelegt. Der in der Bilanz erfasste Wert für „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ belief sich zum Abschlussstichtag auf 910,9 Mio € (Vorjahr: 1.211,7 Mio €), der Verpflichtungsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung betrug zum 31. Dezember 2013 2.736,8 Mio € (Vorjahr: 2.830,1 Mio €).
Ertragsteuern
Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus latenten und laufenden Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen. Die Steuerschulden sowie die Rückstellungen für Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2013 in Summe auf Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 465,1 Mio € (Vorjahr: 401,4 Mio €). Die Buchwerte der aktiven beziehungsweise passiven latenten Steuern betrugen zum Abschlussstichtag 736,4 Mio € beziehungsweise 665,5 Mio € (Vorjahr: 946,6 Mio € beziehungsweise 1.192,0 Mio €).
Die angesetzten Ertragsteuerverbindlichkeiten und -rückstellungen basieren zum Teil auf Einschätzungen und Auslegungen von Steuergesetzen und -verordnungen in unterschiedlichen Jurisdiktionen.
In Bezug auf latente Steuerpositionen bestehen Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert beziehungsweise eine Schuld erfüllt wird, sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Dies betrifft in besonderem Maße passive latente Steuern, die im Rahmen der Akquisitionen der Serono SA und der Millipore Corporation angesetzt wurden. Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Verwertbarkeit von Verlustvorträgen. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind die Ergebnishistorie, die Ergebnisplanung sowie eine eventuell existierende Steuerplanungsstrategie des jeweiligen Konzernunternehmens.
Weitere Ermessensentscheidungen, Annahmen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten
Weitere Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden durch Merck in den folgenden Bereichen vorgenommen:
- Identifikation, Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden und Eventualschulden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
- Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte beziehungsweise finanzieller Verbindlichkeiten
- Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbar kategorisierten Finanzinstrumenten sowie von derivativen Finanzinstrumenten
- Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen
- Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Planvermögen angesetzten Vermögenswerte
