Merck setzt Derivate ausschließlich zur wirtschaftlichen Sicherung bereits bilanzwirksamer und geplanter zukünftiger Transaktionen ein. Für einen Teil dieser Sicherungsgeschäfte werden die IFRS-Vorschriften zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen angewendet. Hierbei ist zwischen der bilanziellen Absicherung des beizulegenden Zeitwerts und der bilanziellen Absicherung von Zahlungsströmen zu unterscheiden. Zur Designation einer Sicherungsbeziehung sind ein gesichertes Grundgeschäft und ein diesem zugeordnetes Sicherungsinstrument erforderlich. Bei Merck bezieht sich jede Absicherung auf bestehende oder hochwahrscheinlich erwartete Grundgeschäfte. Als Sicherungsinstrumente kommen bei Merck derzeit nur Derivate zum Einsatz.
Die Sicherungsbeziehung muss jederzeit effektiv sein, das heißt, die Wertentwicklung des Sicherungsinstruments kompensiert die Wertentwicklung des Grundgeschäfts nahezu vollständig. Zur Messung der Effektivität wendet Merck die Dollar-Offset-Methode an. Derivate, die die Dokumentations- oder Effektivitätserfordernisse für die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen nicht oder nicht mehr erfüllen, deren Grundgeschäft nicht mehr besteht oder für welche die Vorschriften zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen nicht angewendet werden, werden in der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Eine Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird dann unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die bilanzielle Absicherung des beizulegenden Zeitwerts zielt in der Regel darauf ab, Marktwertveränderungen bilanzierter gesicherter Grundgeschäfte (finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten) durch gegenläufige Marktwertveränderungen eines Sicherungsinstruments auszugleichen. Aus den Marktwertveränderungen resultierende Gewinne und Verluste des Sicherungsinstruments sind, unter Berücksichtigung latenter Steuern, unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Gegenläufige Gewinne und Verluste aus dem gesicherten Grundgeschäft in Bezug auf das gesicherte Risiko sind ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, unabhängig von der Einstufung in eine Bewertungskategorie.
Die bilanzielle Absicherung von Zahlungsströmen betrifft bei Merck üblicherweise mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen in fremder Währung und zukünftige Zinszahlungen. Der effektive Teil der Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument ist bei der bilanziellen Absicherung von Zahlungsströmen unter Berücksichtigung latenter Steuern so lange erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen, bis das gesicherte Grundgeschäft eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn das Sicherungsinstrument zwischenzeitlich ausläuft, verkauft oder beendet wird. Der ineffektive Teil einer bilanziellen Absicherung von Zahlungsströmen wird immer unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
