Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die Kosten der Forschungsabteilungen und der Verfahrensentwicklung, die Kosten der klinischen Prüfungen und auch die bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehenden Aufwendungen.
Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig und werden vollständig in der Periode ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Für die Entwicklungskosten besteht ein Aktivierungsgebot als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn sie zuverlässig bewertet werden können und zu einem wahrscheinlichen zukünftigen Nutzenzufluss führen werden. Bedingung hierfür ist, dass für die Entwicklung des Vermögenswerts die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, die technische Realisierbarkeit gegeben ist, die Fertigstellung und Nutzung beabsichtigt und zudem die Marktfähigkeit gegeben ist. Diese Kriterien sind im Pharmageschäft aufgrund der hohen Risiken bis zur Zulassung pharmazeutischer Produkte nicht erfüllt. Die nach einer eventuellen Zulassung durch die zuständigen Behörden noch anfallenden Kosten sind in der Regel unwesentlich und werden daher nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt. Auch bei den Sparten Performance Materials und Merck Millipore liegen aktivierungspflichtige Entwicklungskosten aufgrund der bestehenden Risiken bis zur Markteinführung nicht vor.
Zusätzlich zur eigenen Forschung und Entwicklung ist Merck auch Partner von Kooperationen mit dem Ziel, vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln. Typisch für diese Kooperationen ist die Vereinbarung von Zahlungen bei Erreichen bestimmter Meilensteine. Hierbei wird beurteilt, ob diese Einstands- oder Meilensteinzahlungen eine Vergütung für erbrachte Dienstleistungen (laufender Forschungs- und Entwicklungsaufwand) darstellen oder ob durch die Zahlung ein aktivierungspflichtiger Vermögenswert erworben wird. Die Erstattungen für Forschung und Entwicklung werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.

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