Anhang Geprüft

Unternehmensinformationen

Der vorliegende Konzernabschluss ist auf die das operative Geschäft der Merck-Gruppe führende Merck KGaA, Darmstadt, als Obergesellschaft aufgestellt. Gemäß den Vorschriften des Publizitätsgesetzes wird zusätzlich ein Konzernabschluss auf das oberste Mutterunternehmen, die E. Merck KG, den Komplementär der Merck KGaA, dessen Kapitalanteil am 31. Dezember 2010 bei 70,27 % lag, aufgestellt. Dieser schließt die Merck KGaA und ihre Tochtergesellschaften ein. Beide Abschlüsse werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und sind danach unter www.ebundesanzeiger.de abrufbar.

Grundlagen der Berichterstattung

Der Konzernabschluss der Merck-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß § 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des IFRS Interpretations Committee Anwendung.

Folgende Änderungen von Standards sowie folgende Interpretationen gelten ab dem Geschäftsjahr 2010 verbindlich:

  • Änderung des IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“
  • Änderung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Geeignete Grundgeschäfte“
  • Überarbeitete Fassung und nachfolgende Änderung des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“
  • Änderung des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“
  • Überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
  • „Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards“ (in der Fassung des IASB vom April 2009)
  • IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“
  • IFRIC 15 „Verträge über die Errichtung von Immobilien“
  • IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“
  • IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“
  • IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden“

Die überarbeitete Fassung des IFRS 3 fand Anwendung auf die Erstkonsolidierung von Millipore. Die wesentliche Folge hiervon war die aufwandswirksame Erfassung der Anschaffungsnebenkosten. Details zur Erstkonsolidierung von Millipore können dem Kapitel „Konsolidierungskreis“ entnommen werden. Die übrigen neuen Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen von Standards sowie folgende Interpretation und folgende Änderung einer Interpretation gelten ab dem Geschäftsjahr 2011 verbindlich:

  • Überarbeitete Fassung des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“
  • Änderung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung – Einstufung von Bezugsrechten“
  • Änderung des IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7“
  • IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“
  • Änderung des IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“

Durch die neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Weiterhin wurden folgender Standard und folgende Änderungen von Standards vom International Accounting Standards Board (IASB) in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt:

  • IFRS 9 „Financial Instruments“
  • Amendment to IAS 12 „Income taxes“
  • Amendment to IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“
  • Amendment to IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“
  • „Improvements to International Financial Reporting Standards (in der Fassung des IASB vom Mai 2010)

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den voraussichtlich ab 2013 anzuwendenden IFRS 9 werden zur Zeit untersucht. Durch die übrigen neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.