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[6] Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Geprüft

Soweit bei Anwendung der Rechnungslegungsmethoden wesentliche Ermessensentscheidungen durch das Management getroffen wurden, sind diese in den folgenden Anmerkungen beschrieben. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden müssen. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Entsprechende Schätzungsunsicherheiten ergeben sich beispielsweise bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Rückstellungen. Die Annahmen und Schätzungen basieren jeweils auf dem aktuellen Kenntnisstand und den verfügbaren Daten zum Abschlussstichtag, jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Werten abweichen und zu entsprechenden Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden führen. Die für die Erstellung des Konzernabschlusses relevanten Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in der Periode der Änderung und in zukünftigen Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betrifft. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den jeweiligen Anmerkungen dargestellt.