Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in Vermögenswerte mit unbestimmter und bestimmter Nutzungsdauer unterteilt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38 erfüllt sind. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch anlassbezogen oder mindestens einmal jährlich auf einen Wertminderungsbedarf überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („cash-generating units“) zugeordnet und jährlich – oder im Falle des Vorliegens von Anzeichen einer Wertminderung – im Rahmen des Werthaltigkeitstests („Impairment-Tests“) auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird durch eine Sparte gemäß der Segmentberichterstattung gebildet. Durch Gegenüberstellung der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein notwendiger Wertminderungsbedarf ermittelt, sofern der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem mit Hilfe der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelten Nutzungswert bestimmt. Für die Überprüfung einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt Merck den erzielbaren Betrag durch die Diskontierung erwarteter Cash Flows und folgt damit dem Nutzungswertkonzept. Dabei wird auf die vorliegenden Planungen zurückgegriffen. Die Grundlagen für die Cash-Flow-Prognosen bilden unter anderem Marktbeobachtungen und – sofern verfügbar – Marktdaten, stetige Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit. Hierfür werden vor allem Annahmen über bestehende und künftige Kunden, künftig realisierbare Verkaufspreise und Verkaufsmengen sowie korrespondierende Kosten getroffen. Die vorliegenden Planungen beziehen sich in der Regel auf einen Zeitraum von vier Jahren. Zahlungsströme darüber hinausgehender Zeiträume werden unter Nutzung einer für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit individuellen langfristigen Wachstumsrate berücksichtigt.
Für die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Sparte Merck Millipore wurde der Businessplan mit einer langfristigen Wachstumsrate von 2,8 % (Vorjahr: 2,8 %) verwendet. Für die Sparte Merck Serono wurde eine langfristige Wachstumsrate von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %), für die Sparte Consumer Health eine langfristige Wachstumsrate von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) und für die Sparte Performance Materials eine langfristige Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) verwendet. Die Nutzung einer spartenbezogenen langfristigen Wachstumsrate wird dem spezifischen Geschäft und den darin immanenten Wachstumschancen gerecht.
Die angenommenen zukünftigen Cash Flows wurden mit einem Kapitalkostensatz (WACC „Weighted Average Cost of Capital“) von 7,0 % (Vorjahr: 7,0 %) diskontiert. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wurde eine Minderung der zukünftigen Cash Flows um 10 % angenommen, weiterhin wurden Sensitivitäten für den Fall berechnet, dass der Kapitalkostensatz um 10 % ansteigt. Größere Schwankungen hielten wir aufgrund unserer Erfahrungen für unwahrscheinlich. Auch bei 10 % niedrigeren Cash Flows hätte sich kein Wertminderungsbedarf bei den Geschäfts- oder Firmenwerten ergeben. Ebenfalls hätte sich kein Wertminderungsbedarf ergeben, wenn die zukünftigen Cash Flows mit einem um 10 % höheren WACC diskontiert worden wären.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einzeln, und zwar jährlich auf einen eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarf hin untersucht. Dabei wird der jeweilige Buchwert dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung auf einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, mit Ausnahme der Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte, Markennamen, Warenzeichen und Software mit bestimmter Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte – außer auf Software – werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter einem gesonderten Posten ausgewiesen. Dieser Posten enthält überwiegend die Abschreibungen im Zusammenhang mit den Kaufpreisallokationen für Serono und Millipore. Abschreibungen auf Software werden den entsprechenden Funktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten einer Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die Ermittlung eines eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarfs bezüglich immaterieller Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt analog der für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beschriebenen Vorgehensweise. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt eine entsprechende Wertaufholung.

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