Gesellschafterrat der E. Merck KG

Ein Teil der Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft beim Aufsichtsrat liegen, werden bei Merck von der E. Merck KG wahrgenommen. Dies gilt vor allem für den Gesellschafterrat der E. Merck KG. Daher sollen nachfolgend sowohl der Gesellschafterrat als auch die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse beschrieben werden.

Der Gesellschafterrat hat neun Mitglieder:

Gesellschafterrat der E. Merck KG

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Mitgliedschaften in

Mitglieder

(a)
(b)

anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Johannes Baillou
Wien, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender

(a)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt

Jon Baumhauer
München, Vorsitzender des Vorstands und persönlich haftender Gesellschafter der E. Merck KG

keine Mandate

Frank Binder
Zürich, Unternehmer

(a)

(b)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt
– Landbell AG für Rückhol–Systeme, Mainz (Vorsitzender)
– Verwaltungsrat BMR–Yachting AG, Zürich (Vorsitzender)
– Verwaltungsrat Athena AG, Zürich

Dr. Wolfgang Büchele
Mannheim, Chief Executive Officer von BorsodChem Zrt, Ungarn

(a)
(b)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt
– BorsodChem Zrt, Kazincbarcika, Ungarn (Chairman of the Board)
– Kemira Oy, Helsinki, Finnland
– First Chemical Holding Kft, Budapest, Ungarn

Prof. Dr. Dr. h. c. Rolf Krebs
Mainz, Arzt im Ruhestand

(a)





(b)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt
– Epigenomics AG, Berlin (Vorsitzender)
– Ganymed Pharmaceuticals AG, Mainz (Vorsitzender)
– Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt
– Senator GmbH & Co KGaA, Frankfurt
– Merz Pharmaceuticals GmbH, Frankfurt
– Air Liquide S.A., Paris

Dr. Hans-Jürgen Leuchs
Cobham, Großbritannien Diplom-Chemiker im Ruhestand

(a)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt
– Zeton B.V., Enschede, Niederlande
– Zeton International Inc., Burlington ONT, Kanada (seit 03.11.10)

Albrecht Merck
Schriesheim, Kaufmann

(a)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt

Prof. Dr. Theo Siegert
Düsseldorf, Geschäftsführender Gesellschafter bei de Haen Carstanjen & Söhne, Düsseldorf

(a)




(b)

– Aufsichtsrat der Merck KGaA, Darmstadt
– Deutsche Bank AG, Frankfurt
– ERGO AG, Düsseldorf (bis 12.05.2010)
– E.ON AG, Düsseldorf
– Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf
– Verwaltungsrat DKSH Holding Ltd., Zürich, Schweiz

Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp
Darmstadt, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und persönlich haftender Gesellschafter der E. Merck KG, Vorsitzender

(a)
(b)

– Fortas AG, Rösrath (Vorsitzender)
– Travel Asset Group Ltd., Feltham, Großbritannien (Vorsitzender)

Der Gesellschafterrat hat die Geschäftsführung der Geschäftsleitung zu überwachen. Er unterrichtet sich über die Angelegenheiten der Merck KGaA und kann zu diesem Zweck die Handelsbücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft sowie die Vermögenswerte einsehen und prüfen. Der Gesellschafterrat wird nach Bedarf einberufen, tagt jedoch mindestens vier Mal im Jahr. Zu den Sitzungen des Gesellschafterrats werden die Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA jeweils geladen, soweit der Gesellschafterrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. Die Mitglieder des Gesellschafterrats können zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat der Merck KGaA einberufen werden, wenn die Vorsitzenden der beiden Gremien dies vereinbaren.

Der Gesellschafterrat kann die Wahrnehmung einzelner Aufgaben auf Ausschüsse übertragen. Zurzeit hat der Gesellschafterrat drei Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Finanzausschuss und den Forschungs- und Entwicklungsausschuss.

Personalausschuss

Der Personalausschuss hat vier Mitglieder. Dies sind Jon Baumhauer, Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Krebs, Prof. Dr. Theo Siegert und Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp.

Der Personalausschuss wird nach Bedarf einberufen. An den Sitzungen des Personalausschusses nehmen auf Wunsch des Ausschusses Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil. Diese haben nur eine beratende Stimme.

Der Personalausschuss ist unter anderem für folgende Entscheidungen betreffend Mitglieder und frühere Mitglieder der Geschäftsleitung zuständig: Inhalt von Dienstverträgen und Verträgen zur Altersversorgung, Gewährung von Darlehen und Gehaltsvorschüssen, Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern, Mandaten und anderen nebenberuflichen Tätigkeiten und Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsleitung der Merck KGaA. Er entscheidet jeweils mit einfacher Mehrheit – bei Angelegenheiten, die den Vorsitzenden der Geschäftsleitung betreffen, ist Einstimmigkeit erforderlich. Der Personalausschuss informiert den Gesellschafterrat regelmäßig über seine Tätigkeit.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat vier Mitglieder. Dies sind Johannes Baillou, Dr. Wolfgang Büchele, Prof. Dr. Theo Siegert und Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp.

Der Finanzausschuss hält mindestens vier Sitzungen pro Jahr ab, davon mindestens eine gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. An den Sitzungen des Finanzausschusses nehmen auf Wunsch des Ausschusses Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil. Dies gilt regelmäßig für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie das in der Geschäftsleitung für Finanzen zuständige Mitglied. Die teilnehmenden Geschäftsleitungsmitglieder haben nur eine beratende Stimme. Der Finanzausschuss ist unter anderem zuständig für Analyse und Diskussion des Jahresabschlusses und des dazugehörigen Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sowie des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte. Er beschäftigt sich außerdem mit der Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage von Merck sowie mit Fragen der Rechnungslegung.

Forschungs- und Entwicklungsausschuss

Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss hat drei Mitglieder. Dies sind Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Krebs, Dr. Hans-Jürgen Leuchs und Dr. Frank Stangenberg-Haverkamp.

Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss wird nach Bedarf einberufen, hält aber mindestens vier Sitzungen im Jahr ab. An den Sitzungen des Forschungs- und Entwicklungsausschusses nehmen auf Wunsch des Ausschusses Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil. Dies gilt regelmäßig für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie für die in der Geschäftsleitung für Pharma und Chemie zuständigen Mitglieder. Die teilnehmenden Geschäftsleitungsmitglieder haben nur eine beratende Stimme. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss ist unter anderem zuständig für die Analyse und Diskussion der Pharma- sowie Chemie-Forschung. Die Unternehmensbereiche Pharma und Chemie tragen dem Forschungs- und Entwicklungsausschuss in gesonderten Sitzungen den Stand ihrer jeweiligen Forschung vor. Er beschäftigt sich eingehend mit dem Fortschrittsbericht der Pharmaforschung sowie den Entwicklungen der sich in den klinischen Phasen II sowie III befindlichen neuen Arzneimittel. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss berichtet dem Gesellschafterrat zweimal im Jahr über die gewonnenen Erkenntnisse in den abgehaltenen Sitzungen.