Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in Vermögenswerte mit unbestimmter und bestimmter Nutzungsdauer unterteilt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38 erfüllt sind. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch anlassbezogen oder mindestens einmal jährlich auf einen Wertminderungsbedarf überprüft. Dabei wird der jeweilige Buchwert dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („cash-generating unit“) gegenübergestellt und – sofern erforderlich – wertgemindert. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung auf einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, mit Ausnahme der Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte, erfolgt eine entsprechende Wertaufholung.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und jährlich – oder im Falle des Vorliegens von Anzeichen einer Wertminderung – im Rahmen eines Wertminderungstests („Impairment-Test“) auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird durch eine Sparte gemäß der Segmentberichterstattung gebildet. Durch Gegenüberstellung der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ein notwendiger Wertminderungsbedarf ermittelt, sofern der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem mithilfe der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelten Nutzungswert bestimmt. Für die Überprüfung einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ermittelt Merck den erzielbaren Betrag durch die Diskontierung erwarteter Cash Flows und folgt damit dem Nutzungswertkonzept.

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt für Marktzulassungen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte, Markennamen, Warenzeichen und Software mit bestimmter Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte – außer auf Software – werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den „Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte“ ausgewiesen. Dieser Posten enthält überwiegend die Abschreibungen im Zusammenhang mit den Kaufpreisallokationen der Akquisitionen der Serono SA und der Millipore Corporation. Abschreibungen auf Software werden den entsprechenden Funktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten einer Wertminderung wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Ermittlung eines eventuell erforderlichen Wertminderungsbedarfs bezüglich immaterieller Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt analog zu der für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beschriebenen Vorgehensweise. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt eine entsprechende Wertaufholung.