Ein Finanzinstrument ist eine vertragliche Regelung, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Unterschieden werden dabei originäre und derivative Finanzinstrumente.

Derivative Finanzinstrumente können in andere Finanzinstrumente oder Nicht-Finanzinstrumente eingebettet sein. Nach den IFRS ist ein eingebettetes Derivat vom Basisvertrag zu lösen und separat zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wenn die wirtschaftlichen Merkmale des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen des Basisvertrags verbunden sind. Im Geschäftsjahr bestanden bei Merck keine trennungspflichtigen eingebetteten Derivate. Emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente, die sowohl eine Eigen- als auch eine Fremdkapitalkomponente aufweisen, sind entsprechend ihren Eigenschaften separat in der Bilanz anzusetzen. Im Geschäftsjahr war Merck keine Vertragspartei eines hybriden beziehungsweise zusammengesetzten Finanzinstruments.

In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von originären Finanzinstrumenten bei Merck zum Erfüllungstag bilanziert, derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag erfasst.

Grundsätzlich werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert, falls erforderlich unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus diesen ausgelaufen sind oder die Verfügungsmacht sowie wesentliche Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert auf einen Dritten übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nominalwert angesetzt.