[10] Forschungs- und Entwicklungskosten Geprüft

Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die Kosten der Forschungsabteilungen und der Verfahrensentwicklung, die Kosten der klinischen Prüfungen und auch die bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehenden Aufwendungen.

Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig und werden vollständig in der Periode ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Für die Entwicklungskosten besteht ein Aktivierungsgebot als selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn sie zuverlässig bewertet und zu einem wahrscheinlichen zukünftigen Nutzenzufluss führen werden. Dies bedeutet, dass für die Entwicklung des Vermögenswertes die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, er technisch realisierbar, seine Fertigstellung und Nutzung beabsichtigt und er zudem marktfähig ist. Diese Kriterien sind im Pharmageschäft aufgrund der hohen Risiken bis zur Zulassung pharmazeutischer Produkte nicht erfüllt. Die nach einer eventuellen Zulassung durch die zuständigen Behörden noch anfallenden Kosten sind in der Regel unwesentlich und werden daher nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt. Auch bei den Sparten Performance Materials und Merck Millipore liegen aktivierungspflichtige Entwicklungskosten aufgrund der bestehenden Risiken bis zur Markteinführung nicht vor.

Zusätzlich zur eigenen Forschung und Entwicklung ist Merck auch Partner von Kooperationen mit dem Ziel, vermarktungsfähige Produkte zu entwickeln. Typisch für diese Kooperationen ist die Vereinbarung von Zahlungen bei Erreichen bestimmter Meilensteine. Hierbei wird beurteilt, ob diese Einstands- oder Meilenstein-Zahlungen eine Vergütung für erbrachte Dienstleistungen (laufender Forschungs- und Entwicklungsaufwand) darstellen oder ob durch die Zahlung ein aktivierungspflichtiger Vermögenswert erworben wird. Die Erstattungen für Forschung und Entwicklung werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.