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Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise der Gremien.

Gemeinsamer Bericht von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive Entsprechenserklärung.


Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) ist ausschließlich an den Verhältnissen einer Aktiengesellschaft ausgerichtet und zielt nicht auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien wie die Merck KGaA. Die Merck KGaA hat sich entschieden, den Kodex sinngemäß so anzuwenden, dass dem Interesse der Aktionäre gedient ist. Um den Aktionären den Vergleich mit den Verhältnissen bei anderen Unternehmen zu erleichtern, legen wir der Corporate Governance die Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung zugrunde und verzichten auf einen ebenfalls zulässigen eigenen Kodex. Den Empfehlungen des Kodex wurde bei sinngemäßer Anwendung in der Zeit zwischen der letzten Entsprechenserklärung und dem 14. Juni 2012, das heißt unter der Geltung des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010, bis auf eine und seit der am 15. Juni 2012 bekanntgemachten Kodexänderung bis auf zwei Ausnahmen entsprochen. In Zukunft soll den Empfehlungen des Kodex vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wieder bis auf eine Ausnahme entsprochen werden, siehe dazu näher die Entsprechenserklärung.

Zum besseren Verständnis erläutern wir im Folgenden generell die Gesellschaftsform der KGaA und anschließend die spezifische Situation bei Merck, wobei wir auch auf die Hauptversammlung und die Aktionärsrechte eingehen.