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Verschreibungspflichtige Arzneimittel bilden den Schwerpunkt unseres Pharmageschäfts. Bei der Vermarktung dieser Produkte steht das Wohlergehen der Patienten stets im Mittelpunkt. Deshalb unterliegt unser Pharmamarketing verschiedenen internen Richtlinien. Sie regeln unser Geschäftsgebaren über die weltweiten gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Unser Ansatz für verantwortungsvolles Marketing

Wir halten uns strikt an alle Vorschriften zur Vermarktung von Arzneimitteln. Beispielsweise dürfen Hersteller in den meisten Ländern verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber medizinischen Fachkreisen wie Ärzten oder Apothekern bewerben. Dabei müssen solche Werbeanzeigen stets Wirkstoffe, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen angeben. Unsere internen Richtlinien bezüglich Marketing und Werbung sind Teil unseres konzernweiten -Programms. Darin ist festgelegt, dass wir stets rechtmäßig und nach höchsten ethischen Maßstäben handeln. Interne Richtlinien und verschiedene freiwillige Selbstverpflichtungen ergänzen unser Compliance-Programm. Damit gehen wir in vielen Fällen weit über die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wir überprüfen alle unsere internen Richtlinien regelmäßig und passen sie bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen an.

Wie wir Marketing verantwortungsvoll einsetzen

Unsere Konzernfunktion „Group Compliance“ ist dafür zuständig, interne Compliance-Richtlinien aufzusetzen. Diese sollen gewährleisten, dass wir die gesetzlichen Regelungen bei unseren Vertriebs- und Marketingmaßnahmen stets einhalten. Group wird dabei von weiteren Funktionen unterstützt. Diese bringen ihr themenspezifisches Wissen ein, leisten Hilfestellung und teilen mit, welche Prozesse in ihren Bereichen Compliance-relevant sind. Unsere Einheit „Global Regulatory Affairs“ beispielsweise verfügt über eine eigene Richtlinie und ein ergänzendes Prozessdokument: Damit überprüfen und genehmigen wir unsere Werbematerialien. Die notwendigen Schulungen und Informationen stellen diejenigen Einheiten bereit, die für die jeweiligen Richtlinien verantwortlich sind. Der jeweilige Unternehmensbereich und alle Mitarbeiter, die an unseren Vertriebs- und Marketingmaßnahmen beteiligt sind, müssen unsere internen Richtlinien und Verfahren stets einhalten. Unsere Einheit „Group Internal Auditing“ überprüft diese Maßnahmen regelmäßig. Dabei folgt sie einem risikobasierten Ansatz.

Das Kapitel „Compliance“ erläutert ausführlich, wie wir die Einhaltung gesetzlicher Regelungen weltweit gewährleisten.

Wozu wir uns verpflichten: Verhaltenskodex und branchenweite Regeln

Der konzernweit geltende Verhaltenskodex „Pharma Code for Conducting Pharmaceutical Business and Pharmaceutical Operations“ definiert die maßgeblichen Standards für ein verantwortungsvolles Marketing in unserem Unternehmen. Er regelt auch, wie wir uns gegenüber Ärzten, medizinischen Institutionen und Patientenorganisationen verhalten.

Von 2017 bis 2019 haben wir unsere Biopharma-Compliance-Richtlinien überprüft. So gewährleisten wir, dass wir innerhalb des Unternehmens aktuelle Informationen zu Compliance-bezogenen Fragen bereitstellen. Wir haben außerdem das Healthcare-Geschäft in den USA unter dem Namen EMD Serono sowie Allergopharma und die Merck Foundation in den Geltungsbereich der Richtlinien aufgenommen. Das hilft den Organisationen, unsere Compliance-Grundsätze weltweit einzuhalten. Gleichzeitig haben sie die notwendige Flexibilität: Auf lokaler Ebene können sie spezifische Richtlinien oder Verfahren einführen, um vor Ort zusätzlich geltende Vorschriften ebenfalls zu erfüllen.

Mit unserer Richtlinie „Principles of Review and Approval of Promotional Materials and Other External Communications“ stellen wir sicher, dass alle Werbematerialien unseren hohen Standards entsprechen. Weltweit schulen wir alle Mitarbeiter, die Werbematerialien erstellen, zur aktualisierten Richtlinie und den dazugehörigen Standardprozessen.

Neben nationalen Gesetzgebungen und unseren eigenen Standards befolgen wir die Verhaltensregeln verschiedener Industrieverbände. Dazu gehört der Verhaltenskodex (Code of Practice) des internationalen Dachverbands der Pharmabranche (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations, IFPMA). Dieser Code wurde im Mai 2018 überarbeitet und trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Der Europäische Pharmaverband (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations EFPIA) aktualisierte 2019 ebenfalls seinen Verhaltenskodex. Wir aktualisierten außerdem unsere interne Richtlinie „Items Provided to Healthcare Professionals“, um unsere internen Vorschriften auf den Code of Practice des IFPMA abzustimmen. Wir sind zudem Mitglied des deutschen Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA). Dieser legt eigene Verhaltensregeln für die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie fest.

Werbematerialen konzernweit überprüfen

Unser Ziel ist es, alle Werbematerialien lückenlos daraufhin zu überprüfen, ob sie unsere Standards sowie lokale Vorschriften erfüllen. Dazu wenden wir ein weltweit einheitliches Prüf- und Freigabesystem an. Etwa 2.200 Mitarbeiter aus dem Unternehmensbereich Healthcare benutzen dazu eine zentrale Plattform. Mit ihr gestalten wir die Prüfung und Freigabe der Materialien noch effizienter. Zugleich erhalten wir eine bessere Übersicht über unser weltweites Marketing. Dies hilft uns, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Umgang mit Verstößen gegen Standards und Regulierung

Wer auf rechtswidrige Marketingpraktiken stößt, kann sie bei den Industrieverbänden melden, denen auch unser Unternehmen angehört. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Berichtskanäle an, über die Verstöße angezeigt werden können. Vermutet beispielsweise ein Mitglied des Vereins FSA oder ein Dritter einen Verstoß gegen den FSA-Kodex, kann er dies direkt bei der entsprechenden Schiedsstelle beanstanden. 2019 gab es weltweit keine wesentlichen Beanstandungen gegen unser Unternehmen.

Seit Mai 2019 können auch externe anonym über unsere „SpeakUp Line“ mögliche Compliance-Verstöße melden. Werden unsere Verhaltensregeln zu Marketing oder Werbung verletzt, leitet ein Gremium sofortige Gegenmaßnahmen ein. 2019 wurden keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und Selbstverpflichtungen festgestellt.

Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

Wir schulen Mitarbeiter, die für Arzneimittelwerbung verantwortlich sind, regelmäßig zu aktuellen Richtlinien. Dies betrifft vor allem die Kollegen aus Vertrieb, Marketing und Arzneimittelzulassung. Entsprechende Trainings führen wir vor Ort oder als E-Learning-Kurse durch.

Neue Mitarbeiter unseres Unternehmens nehmen an einer Onboarding-Schulung zum Thema „Prüfung und Freigabe von Werbematerialien und sonstiger externer Kommunikation“ teil. Alle Mitarbeiter, die für die Arzneimittelwerbung zuständig sind, können außerdem über unser Intranet jederzeit auf alle Compliance-Richtlinien zugreifen.

Direktmarketing nur in einigen Ländern

In einigen Ländern – beispielsweise in den USA – ist es erlaubt, sich mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch direkt an Patienten zu wenden. Ausschließlich in diesen Ländern führen wir sogenannte Direct-to-Consumer-Kampagnen durch. Mit dieser Direktansprache möchten wir in diesen Ländern das Bewusstsein für bestimmte Erkrankungen und die dafür verfügbaren Therapien schärfen. Unser Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren, damit sie eine fundierte Entscheidung über ihre Behandlung treffen können.

Vermarktung von Chemikalien

Bei der Vermarktung unserer chemischen Produkte handeln wir mit größter Verantwortung. So liefern wir unsere Chemikalien nur an gewerbliche Kunden mit nachgewiesener Sachkenntnis. Zusätzlich informieren wir sie genau, wie sie unsere Produkte sicher handhaben und anwenden können. Ein umfassendes Sicherungsnetz verhindert eine missbräuchliche Nutzung von . Für die Exportkontrolle dieser Produkte gibt es einheitliche Leitlinien. Ihre Einhaltung überwachen sowohl die zentrale Einheit „Export Control and Customs Regulations“ als auch die Handels- und Exportkontrollbeauftragten in den Landesgesellschaften. Gibt es einen Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder erhalten wir sogar Kenntnis davon, beenden wir unsere Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Bei Bedarf arbeiten wir mit den zuständigen Sicherheitsbehörden zusammen, um eine illegale Nutzung zu verhindern.

Compliance
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken sowie unternehmensinternen freiwilligen Kodizes zusammengefasst. Compliance ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Compliance
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken sowie unternehmensinternen freiwilligen Kodizes zusammengefasst. Compliance ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Stakeholder
Als Stakeholder bezeichnet man Personen oder Organisationen, die ein Interesse und/oder einen berechtigten Anspruch an einem Unternehmen haben. Zu den Stakeholdern gehören beispielsweise Mitarbeiter, Geschäftspartner, Nachbarn von Standorten oder Aktionäre.
Dual-Use-Produkte
Dual-Use-Produkte sind Produkte, die in erster Linie für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt werden, aber auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können.

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