Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Bekenntnis, Grundsätze, Ziele
Merck duldet keine Bestechung, Erpressung oder Korruption. Wir verpflichten uns explizit, Bestechung, Erpressung oder Korruption überall auf der Welt nachhaltig zu bekämpfen und zu verhindern. Als wesentliches Grundsatzdokument ist der unter den Prinzipien 1 und 2 beschriebene Verhaltenskodex sowie die unternehmensweit gültige Anti-Korruptionsrichtlinie zu nennen.
Implementierung und Messung von Ergebnissen
Die Anwendung des Verhaltenskodex und der Anti-Korruptionsrichtlinie erfolgt innerhalb unseres Unternehmens durch das unter den Prinzipien 1 und 2 genannte Compliance-Management und die internen Compliance-Schulungen und -Trainings.
- Global Business Partner Risk Management Policy: Unsere „Global Business Partner Risk Management Policy“ haben wir 2012 verabschiedet. Sie ist fester Bestandteil des Auswahlprozesses und der Gesamtbeurteilung von Geschäftspartnern. Ihr Ziel ist es, die sorgfältige Auswahl unserer Geschäftspartner sicherzustellen, um damit die Gefahr von Rechts-, Reputations- oder finanziellen Risiken für unseren Konzern zu minimieren. Korruptionsbekämpfung steht dabei im Vordergrund.
- Richtlinien zur Interaktion mit dem Gesundheitswesen: Mit unseren Compliance-Richtlinien für die Biopharma- und Consumer-Health-Geschäfte regeln wir die Interaktion unserer Mitarbeiter mit medizinischen Fachkräften und anderen Vertretern des Gesundheitswesens. Diese Richtlinien sollen sicherzustellen, dass alle Zahlungen aus rechtmäßigem Anlass erfolgen und niemals als Gegenleistung für die Verschreibung unserer Produkte. Unterstützt werden diese Richtlinien durch ein modernes elektronisches Compliance-Managementsystem. In diesem werden Interaktionen mit medizinischen Fachkräften und anderen Vertretern des Gesundheitswesens vorgeschlagen, genehmigt, dokumentiert, überwacht und soweit relevant auch veröffentlicht werden. Für unsere Lieferanten gilt der ebenfalls dort genannte Lieferanten-Managementprozess.
In Europa werden ab 2016 alle Zuwendungen an Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitswesen, die nicht im Zusammenhang mit Forschung stehen, individuell unter Nennung des Empfängers veröffentlicht. Dies legt die Transparenz-Initiative der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) fest. Unsere Compliance-Organisation hat bereits 2014 entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um dieser Veröffentlichungspflicht nachzukommen. Unser Ziel ist es, zum 30. Juni 2016 erstmals die geforderten Informationen zu veröffentlichen. - Audits zum Verhaltenskodex: Für die Überwachung und Auswertung der Einhaltung des Verhaltenskodex innerhalb unseres Konzerns und bei unseren Lieferanten sind die unter den Prinzipien 1 und 2 dargestellten Audits zu nennen; darüber hinaus haben wir die „Speak-Up Line“ zur Meldung von Compliance-Verstößen eingerichtet. Im Jahr 2015 führten wir 49 Audits zum Thema Korruption durch.