Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Bekenntnis, Grundsätze, Ziele
- Verhaltenskodex: Der Merck-Verhaltenskodex ist ein verbindliches Regelwerk für alle Mitarbeiter. Er erläutert die Grundsätze für den Umgang mit Geschäftspartnern, Gesellschaftern, Kollegen, Mitarbeitern und für Kontakte im gesellschaftlichen Umfeld. Damit unterstützt der Kodex unsere Mitarbeiter dabei, ethisch einwandfrei zu handeln – nicht nur im Umgang miteinander, sondern auch außerhalb des Unternehmens.
- Menschenrechtscharta: Unsere Menschenrechtscharta unterstützt unser Bekenntnis zur Achtung und Wahrung von Menschenrechten. Sie verknüpft und ergänzt zudem bestehende Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Menschenrechte – beispielsweise unseren Verhaltenskodex, unsere EHS-Policy oder unsere Access-to-Health-Charta. Unsere Menschenrechtscharta verfolgt drei Ziele: Sie legt erstens unsere Erwartungen fest, steigert zweitens unternehmensintern die Aufmerksamkeit für Menschenrechte und grenzt drittens unternehmensspezifische Risiken genauer ein. Darüber hinaus wirken wir mit der Menschrechtscharta darauf hin, dass unsere weltweite Geschäftstätigkeit im Einklang mit unseren Werten steht.
- Procurement Policy: Mit unserer Einkaufsrichtlinie verankern wir CR-Standards in unseren Einkaufsprozessen. Dabei geht es um die Auswahl, die Bewertung und das Management von Lieferanten. Die Einkaufsrichtlinie berücksichtigt zahlreiche interne Regelwerke, wie unseren Verhaltenskodex, unsere Menschensrechtscharta und unsere EHS-Policy.
- Merck Responsible Sourcing Principles: Als Ergänzung zur Einkaufsrichtlinie haben wir die „Merck Responsible Sourcing Principles“ entwickelt und konzernweit in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert. Diese Prinzipien konkretisieren und bündeln die Anforderungen bezüglich verantwortlichen Handelns, die wir an unsere Lieferanten stellen. Sie verweisen auch auf die Verantwortung aller Lieferanten, unsere Corporate-Responsibility-Standards auf die ihnen vorgelagerten Lieferketten zu übertragen.
Als Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) unterstützen wir die BME-Compliance-Initiative gegen Korruption, Kartelle und Kinderarbeit. - Access-to-Health-Charta: „Access to Health“ (A2H) hat für uns einen hohen strategischen Stellenwert. Unsere A2H-Strategie soll dazu beitragen, Zugangshürden für gesundheitlich unterversorgte Bevölkerungsgruppen und Gemeinden in Entwicklungsländern abzubauen. Für die Bewältigung dieser komplexen und vielschichtigen Herausforderung gibt es kein Patentrezept. Daher haben wir unsere Programme und Initiativen auf globale, regionale und lokale Bedürfnisse zugeschnitten. Unser ganzheitlicher, bedarfsorientierter Ansatz beinhaltet vier strategische Komponenten: „Availability“ (Verfügbarkeit), „Affordability“ (Bezahlbarkeit), „Awareness“ (Bewusstsein) und „Accessibility“ (Erreichbarkeit). Um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, setzen wir vor allem auf Partnerschaften, Kooperationen und einen fortlaufenden Dialog aller Beteiligten. Unsere Grundsätze haben wir in unserer „Access to Health in Developing Countries Charter“ zusammengeführt. Die Themen dieser Charta: Preisgestaltung von Arzneimitteln, geistiges Eigentum, Forschung und Entwicklung zu vernachlässigten Tropenkrankheiten (Neglected Tropical Diseases, NTD), Arzneimittelspenden und Philanthropie sowie Maßnahmen gegen Fälschungen.
Wir unterstützen die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen und arbeiten bei deren Umsetzung mit verschiedenen Partnern zusammen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist hierbei integraler Bestandteil. In Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen wollen wir in Zusammenarbeit mit globalen Partnern daran arbeiten, die Gesundheitssysteme zu stärken.
Implementierung und Messung von Ergebnissen
- Compliance-Management: Die zentrale Konzernfunktion Compliance mit dem sogenannten Group Compliance Officer (GCO) an der Spitze sowie weiteren Spezialisten an seiner Seite ist für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unseres Compliance-Programms verantwortlich.
In den Landesgesellschaften sind lokale Compliance-Beauftragte für die Umsetzung unserer Compliance-Maßnahmen zuständig. Sie werden von der zentralen Konzernfunktion beraten und beispielsweise mit Schulungsunterlagen ausgestattet. Die lokalen Compliance-Beauftragten berichten regelmäßig an den GCO. Im Jahr 2015 haben wir für die Unternehmensbereiche Healthcare, Performance Materials und Life Science jeweils einen eigenen Compliance Officer benannt, um bereichsspezifische Anforderungen noch besser abzudecken.
Der GCO berichtet mindestens einmal jährlich an die Geschäftsleitung und informiert über den Status der Compliance-Aktivitäten, über Compliance-Risiken sowie über schwerwiegende Compliance-Verstöße. Die Geschäftsleitung informiert die Aufsichtsgremien mindestens einmal jährlich über die wesentlichen Compliance-Sachverhalte. Wir passen unser Compliance-Management kontinuierlich an aktuelle Anforderungen an. - Compliance-Trainings: Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig in Präsenzveranstaltungen und Online-Trainings zu Compliance-Themen. Im Berichtsjahr absolvierten insgesamt 20.404 Personen Kurse mit Anti-Korruptionsinhalten. Unser Online-Kurs, den wir 2014 zur Einführung der neuen Anti-Korruptionsrichtlinie konzipierten, wurde 2015 in insgesamt 16 Sprachen übersetzt: So konnten zahlreiche unserer Mitarbeiter weltweit den Kurs in ihrer Muttersprache absolvieren. 2015 entwickelten wir zudem einen speziellen Online-Kurs für das Pharmageschäft, der die spezifischen Richtlinien für diesen Bereich erläutert. Darüber hinaus überarbeiten wir unseren Compliance-Trainingsplan regelmäßig und passen Schulungen und Trainings an neue Entwicklungen und lokale Bedürfnisse an.
- Compliance-Audits: Die Konzernfunktion Interne Revision führt weltweit Audits durch. Feste Bestandteile sind das Thema Anti-Korruption und die Anforderungen der Menschenrechtscharta; sie werden im Rahmen der allgemeinen Audits an den Standorten überprüft. Bei den Compliance-Audits kontrolliert die Interne Revision, ob Compliance-Richtlinien, Compliance-Prozesse und -Strukturen vorhanden sind und wie deren die Qualität ist. Weiterhin überprüfen wir, ob einzelne Standorte gegen unseren Verhaltenskodex oder die in unserer Menschenrechtscharta festgelegten Sozialstandards verstoßen. Im Jahr 2015 führten wir insgesamt 49 Audits zum Thema Korruption durch. Darüber hinaus führten wir in 31 Ländern 41 Audits mit Bezug zum Kapitel Arbeitsplatz unserer Menschenrechtscharta durch. Es wurden keine Verstöße festgestellt.
- Zentrale „Speak-Up Line“ für Compliance-Verstöße: Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, Compliance-Verstöße dem Vorgesetzten, der Rechts- oder Personalabteilung oder anderen Fachstellen zu melden. Über das zentrale Meldesystem, die „Speak-Up Line“, können Mitarbeiter – telefonisch oder mittels einer webbasierten Anwendung – solche Verstöße kostenlos und in ihrer jeweiligen Landessprache melden, auch anonym.
Die eingegangenen Meldungen werden vom Group Compliance Office (GCO) geprüft und dem Compliance-Komitee vorgelegt, das die erforderliche Ermittlung des Sachverhalts koordiniert. Das Compliance-Komitee setzt sich aus leitenden Vertretern der Fachbereiche Interne Revision, Compliance, Konzernsicherheit, Datenschutz und Personalwesen zusammen. Es überwacht die Bearbeitung von gemeldeten Fällen und leitet, falls erforderlich, entsprechende Korrekturmaßnahmen ein. Gegebenenfalls werden auch disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter eingeleitet, der den Compliance-Verstoß zu verantworten hat. Diese können – je nach Schwere des Verstoßes – von der einfachen Ermahnung bis hin zur Entlassung des Mitarbeiters reichen. Im Jahr 2015 gingen 33 Compliance-relevante Meldungen über die „Speak-Up Line“ ein; in acht Fällen bestätigte sich der Vorwurf eines Verstoßes gegen unsere Verhaltensregeln. Diese Fälle wurden untersucht und an das Compliance-Komitee gemeldet, Maßnahmenpläne wurden implementiert und vom Group Compliance Officer überwacht. Wir nehmen ein derartiges Fehlverhalten sehr ernst und ergreifen umgehend entsprechende Maßnahmen, darunter auch Kündigungen gemäß den geltenden Gesetzen. Die meisten dieser Verstöße gegen die Compliance gingen auf das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter zurück. Es waren kleinere Einzelfälle, bei denen es meist um unzulässige, umsatzsteigernde Methoden in Vertrieb und Marketing oder um eine unerlaubte Weise der Interaktion mit Angehörigen medizinischer Fachkreise ging. In allen Fällen leiteten wir gegen die verantwortlichen Mitarbeiter Disziplinarmaßnahmen ein. - Lieferanten-Management: Das Lieferanten-Management stellt eine Kernaufgabe der Konzernfunktion Procurement dar. Es umfasst den gesamten Prozess von der Beurteilung, über die Bewertung und Entwicklung bis hin zum Beenden von Lieferbeziehungen. Das Lieferanten-Management zielt darauf ab, die Leistung der gesamten Lieferantenbasis zu optimieren. Mithilfe eines transparenten und weltweit einheitlichen Ansatzes soll ein Mehrwert für Merck geschaffen werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten die Einhaltung von fundamentalen Regeln, wie beispielsweise zur Bekämpfung von Korruption und Kinderarbeit, und stellen Mindestanforderungen an Arbeitsstandards.
Im Laufe des Jahres 2015 ersetzten wir unsere bisher verwendeten Fragebögen zur Lieferanten-Selbstauskunft (CR-Assessments) und die CR-Lieferantenaudits (CR-Audits) weitgehend durch die entsprechenden Instrumente der „Together for Sustainability“-Initiative (TfS). Alle im TfS-Verband zusammengeschlossenen Unternehmen können die Ergebnisse ihrer Audits gemeinsam nutzen. Zusätzlich zur Bewertung der von uns im Rahmen des risikobasierten Ansatzes ausgewählten Lieferanten erhalten wir so Zugang zu Bewertungen und Audit-Ergebnissen weiterer Lieferanten, von denen wir Waren und Dienstleistungen beziehen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Lieferanten. - Merck-Praziquantel-Spendenprogramm: Ein wichtiges Element unserer Access-to-Health-Maßnahmen ist unser Engagement gegen Bilharziose. Dabei unterstützen wir die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 2007 im Kampf gegen die weitverbreitete tropische Wurmerkrankung in Afrika. Seit dem Start des Programms spendeten wir mehr als 340 Millionen Tabletten mit dem Wirkstoff Praziquantel. Insgesamt konnten über 74 Millionen Patienten, vor allem Schulkinder, behandelt werden. Unser Ziel ist es, unser Engagement bis zur Ausrottung der Krankheit in Afrika fortzusetzen. Dazu erhöhen wir die Anzahl der gespendeten Tabletten und wollen der WHO künftig bis zu 250 Millionen Stück jährlich bereitstellen.
Weitere Informationen zu unseren Produktspenden finden Sie im Kapitel Gesellschaft. - Global Schistosomiasis Alliance: Um Bilharziose langfristig zu bekämpfen, riefen wir im Mai 2014 zur Bildung einer weltweiten Allianz auf, der „Global Schistosomiasis Alliance“ (GSA). Dazu sprachen wir verschiedene Interessengruppen an, die sich bei der Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten (sogenannter NTD) engagieren. Zu den Gründungspartnern zählen unter anderem Merck, „World Vision“, die US-Behörde für Internationale Entwicklung sowie die „Bill & Melinda Gates Foundation“. Ziel ist es, gemeinsam die Lücken auf dem Weg zur weltweiten Ausrottung der Bilharziose zu schließen. Ende 2014 nahmen drei Arbeitsgruppen ihre Arbeit auf: Die erste unterstützt die Überwachung, Steuerung und Erfassung der Verteilung von Praziquantel-Tabletten. Die zweite engagiert sich dafür, mehr Aufmerksamkeit für Bilharziose zu schaffen und so zusätzliche Mittel und Ressourcen einzusammeln. Die dritte Arbeitsgruppe widmet sich der Forschung und Entwicklung.
- Capacity Advancement Program: Mit dem „Capacity Advancement Program“ (CAP) engagieren wir uns in Afrika und Asien. Dieses Programm widmet sich einer höheren Qualität im Gesundheitswesen sowie dem besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung, außerdem der Aufklärung über und der Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten wie Diabetes und Krebs sowie der Information zur Fertilitätstherapie. Unsere Ziele: erstens das Bewusstsein für diese Krankheiten stärken, indem wir die Mitarbeiter im Gesundheitswesen aufklären, und zweitens das Gesundheitssystem mit effektiven Maßnahmen für Prävention, Diagnose und Therapie unterstützen.
Im Jahr 2015 schulten wir 7.000 Studenten an afrikanischen und asiatischen Universitäten im Umgang mit chronischen Krankheiten. Bis Ende 2018 wollen wir mehr als 25.000 Studenten in Afrika, Asien, Lateinamerika und im Mittleren Osten entsprechend weiterbilden.
Zur Bekämpfung von Unfruchtbarkeit starteten wir im Jahr 2015 in Kenia die Kampagne „More than a Mother“. Das Programm vermittelt Medizinstudenten und Allgemeinmedizinern wichtiges medizinisches Wissen über Unfruchtbarkeit. Außerdem wollen wir die kenianische Regierung dabei unterstützen, Konzepte zu entwickeln, um den Zugang zu einer sicheren und wirksamen Therapie gegen Unfruchtbarkeit zu erleichtern. Mit der Infertilität ist in Afrika häufig eine schwere Stigmatisierung der betroffenen Frauen verbunden. Im Rahmen der Kampagne wollen wir deshalb auch die Rolle unfruchtbarer Frauen in der Gesellschaft aufwerten.
Im Mai 2015 starteten wir außerdem das „Cancer Control Program“ in Kooperation mit der „Africa Oxford Cancer Foundation“ und den Universitäten in Nairobi (Kenia), Makerere (Uganda) und Muhimbili (Tansania). Im Rahmen dieses Programms wollen wir die Früherkennungsraten und die Prävention von Krebs in den Ländern Kenia, Uganda und Tansania verbessern. Hierfür schulen wir Studenten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und informieren die Bevölkerung im Rahmen von Aufklärungskampagnen.