Zu unseren grundsätzlichen Erwartungen an Lieferanten und Dienstleister gehört, dass sie elementare Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Diese leiten sich im Wesentlichen aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization) und den Prinzipien des „United Nations Global Compact“ ab.
Unsere Einkaufsrichtlinie, die „Group Procurement Policy“, konkretisiert diese Erwartungen und definiert, auf welche Weise wir die Einhaltung unserer Standards überwachen. Sie berücksichtigt zahlreiche interne Regelwerke wie den Merck-Verhaltenskodex, die Merck-Menschenrechtscharta und unsere konzernweite EHS-Policy (Environment, Health and Safety Policy). Außerdem berücksichtigt sie die Grundsätze des Verhaltenskodex des deutschen Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME), den wir unterzeichnet haben. In diesem sind unter Anderem Regelungen zur Bekämpfung von Korruption, Kartellen und Kinderarbeit, Regeln zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz von Umwelt und Gesundheit enthalten. Darüber hinaus haben wir konzernweit die „Merck Responsible Sourcing Principles“ in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert. Darin präzisieren wir die Corporate-Responsibility-Anforderungen (CR-Anforderungen) an unsere Lieferanten und verpflichten sie, diese auch auf die vorgelagerten Lieferketten zu übertragen.
Wir sind seit Ende 2014 Mitglied der Industrie-Initiative „Together for Sustainability“ (TfS) und haben damit Zugriff auf CR-Bewertungen und die Ergebnisse von CR-Audits von Lieferanten.
Über das zentrale System unserer „Speak-Up Line“ können unsere Mitarbeiter Compliance-Verstöße und auch Verstöße gegen CR-Standards in unserer Lieferkette melden. Im Berichtszeitraum gab es keine solchen Meldungen.