Bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
An die Geschäftsleitung der Merck KGaA, Darmstadt
Wir haben auftragsgemäß eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit bezüglich der im Kapitel „Daten & Fakten – Kennzahlen“ im Onlinebericht „Merck Corporate Responsibility Bericht Update 2015“ (im Folgenden „der Bericht“) dargestellten Kennzahlen, einschließlich der diese Kennzahlen begleitenden Erläuterungen, für das Geschäftsjahr 2015 der Merck KGaA, Darmstadt (im Folgenden „Merck“), veröffentlicht unter http://berichte.merck.de/2015/cr-bericht/ durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Bericht
Die gesetzlichen Vertreter von Merck sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Merck wendet die in den G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätze und Standardangaben, den Corporate Accounting und Reporting Standard (Scope 1 und 2), den Corporate Value Chain (Scope 3) Standard vom World Resources Institute/World Business Council for Sustainable Development, wie im Berichtskapitel „über diesen Bericht“ erläutert, als Berichtskriterien an.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an die Unabhängigkeit sowie die weiteren berufsrechtlichen Vorschriften des IESBA Code of Ethics for Professional Accountants, der auf den fundamentalen Grundsätzen der Integrität, Objektivität, beruflichen Kompetenz und angemessenen Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdigen Verhaltens basiert, eingehalten.
Das Qualitätssicherungssystem der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft basiert auf den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 „Quality Control for Audit, Assurance and Related Service Practices“ (ISQC 1) sowie ergänzend auf den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie der Gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006).
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise eine Beurteilung der Informationen im oben genannten Kapitel abzugeben.
Art und Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): “Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information” sowie des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements”, herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), durchgeführt. Danach haben wir den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Prüfungssicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die oben genannten Angaben und Kennzahlen in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Einbezug der Berichtskriterien.
Im Rahmen unseres Auftrags zum Erreichen einer begrenzten Prüfungssicherheit haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle von Kennzahlen, einschließlich der Konsolidierung der Daten, auf Konzern- und Standortebene
- Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Daten, einschließlich der begleitenden Erläuterungen verantwortlich sind
- Besichtigungen der Standorte Darmstadt (Deutschland) und Gernsheim (Deutschland) sowie Cork (Irland) und Mollet del Vallès (Spanien) zur Beurteilung der lokalen Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten bezüglich ausgewählter Kennzahlen
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
- Nutzung der Erkenntnisse und relevanten Arbeiten zu Prüfungshandlungen der Konzernund Jahresabschlussprüfung der Merck KGaA für das Geschäftsjahr 2015 bezüglich der
aus dem Konzern- und Jahresabschluss übernommenen Kennzahlen und Informationen - Einschätzung der Gesamtdarstellung der Informationen, einschließlich der begleitenden Erläuterungen, die in unseren Auftragsgegenstand fallen
Urteil
Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Kennzahlen im Kapitel „Daten & Fakten – Kennzahlen“ im Onlinebericht „Merck Corporate Responsibility Bericht Update 2015“, einschließlich der diese Kennzahlen begleitenden Erläuterungen, für das Geschäftsjahr 2015 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.
Wir erstellen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit Merck geschlossenen Auftrags. Die betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit wurde für Zwecke von Merck durchgeführt und die Bescheinigung ist nur zur Information von Merck über das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit bestimmt. Die Bescheinigung ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein Merck gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt am Main, den 11. April 2016
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fischer
Wirtschaftsprüferin
Glöckner
Wirtschaftsprüfer