Unser Unternehmen entwickelt Arzneimittel, die Menschen mit schweren Krankheiten helfen. Bevor die Medikamente behördlich zugelassen werden, testen wir ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit Patienten und gegebenenfalls auch gesunden Probanden. Diese Studien laufen in der Regel über mehrere Jahre. Zuvor müssen wir in umfangreichen vorklinischen Tests belegen, dass das jeweilige Medikament keine inakzeptablen Risiken birgt. Zu diesen Tests gehören auch Tierversuche.
Unser Ansatz für sichere und transparente klinische Studien
Wir betreiben klinische Forschung von hoher Qualität und stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Bei der Durchführung aller klinischen Studien halten wir weltweit höchste ethische und wissenschaftliche Standards ein.
Klinische Studien führen wir nur zu Fragestellungen durch, die für Patienten, für Angehörige der Heilberufe oder für die Gesellschaft von Belang sind. Die Arzneimittel, die getestet werden sollen, müssen vielversprechendes therapeutisches Potenzial und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Außerdem gilt: Es muss eine fundierte und etablierte wissenschaftliche Methodik zur Verfügung stehen, um die betreffende wissenschaftliche oder medizinische Fragestellung zu untersuchen. Unsere Studien schließen immer nur die Anzahl von Teilnehmern ein, die erforderlich ist, um diese Fragen zu beantworten.
An oberster Stelle stehen für uns die Sicherheit, das Wohlergehen, die Würde sowie die Rechte der Patienten oder gesunden Probanden, die an unseren klinischen Studien teilnehmen. Wir setzen die Studienteilnehmer wissentlich weder unangemessenen Risiken noch irreversiblen Schädigungen aus. Der Schutz ihrer persönlichen Daten hat für uns ebenfalls einen hohen Stellenwert, den wir unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten.
Klinische Studien in Entwicklungsländern
Wir führen alle unsere klinischen Studien im Einklang mit den lokalen Gesetzen und Bestimmungen durch und befolgen alle maßgeblichen internationalen wissenschaftlichen und ethischen Standards – unabhängig von Region oder Land. Unsere Arzneimittelentwicklung weiten wir bewusst in unterschiedliche Märkte aus. Auf diese Weise tragen wir den Gesundheitsbedürfnissen verschiedener Regionen und Länder Rechnung und fördern die Entwicklung von Gesundheitssystemen vor Ort.
Wenn wir klinische Studien in Entwicklungsländern durchführen, in denen sich Gesundheitsversorgung und -infrastruktur meist auf einem niedrigeren Niveau befinden, befolgen wir stets alle maßgeblichen wissenschaftlichen und ethischen Standards. Darüber hinaus gilt:
- Wir führen klinische Studien nur in einem Umfeld durch, in dem die Regeln der „Guten klinischen Praxis“ eingehalten werden können.
- Wir untersuchen nur Krankheiten und innovative Arzneimittel, die für die Bevölkerung vor Ort von Bedeutung sind.
- Wir führen klinische Studien nur in Ländern durch, wo wir erwarten, dass wir eine Zulassung beantragen und das Arzneimittel für Patienten verfügbar machen werden, nachdem wir Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen haben.
- Wir stellen sicher, dass kein Teilnehmer einer klinischen Studie aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder des sozioökonomischen Status diskriminiert wird.
Wie wir klinische Prüfungen überwachen und steuern
Unser „Head of Global Research and Development“ trägt die Verantwortung für die Arzneimittelentwicklung und die damit verbundene Überwachung und Steuerung. Gemeinsam mit dem Global Head of Innovative Medicine Franchises leitet er unsere „Development Decision Group“ (DDG). In diesem Biopharma-Komitee, das die bereichsübergreifende Entwicklung neuer Arzneimittel überwacht und steuert, sitzen Entscheidungsträger aus allen maßgeblichen Funktionsbereichen. Die DDG tritt an die Stelle des früheren „Development Operations Committee“ (DOC).
Zwei weitere Gremien, die der DDG untergeordnet sind, überwachen die Durchführung unserer klinischen Studien. Das „Integrated Clinical Study Committee“ (ICSC) ist für Studien mit Arzneimitteln zuständig, die sich in der klinischen Entwicklung befinden. Das „Global Medical Affairs Decision Board“ (GMADB) verantwortet Studien mit bereits zugelassenen Arzneimitteln. Beide Gremien setzen sich aus medizinisch-wissenschaftlichen Experten und Führungskräften mit langjähriger Erfahrung in der klinischen Forschung zusammen. Das ICSC wird außerdem von unseren „Therapeutic Area Review Boards“ unterstützt, die sorgfältige wissenschaftliche Bewertungen neuer Konzepte für Arzneimittelstudien durchführen. Unsere Entwicklungs- und Studienteams legen dem jeweils zuständigen Gremium klinische Studienkonzepte vor. Jedes Gremium trifft sich regelmäßig, um die vorgeschlagenen Konzepte umfassend zu prüfen. So stellen sie sicher, dass unsere Studien wissenschaftlich fundiert sind, einen berechtigten wissenschaftlichen Zweck verfolgen und gemäß neuesten Standards sowie guter fachlicher Praxis durchgeführt werden.
Bevor erstmals Menschen ein neues Arzneimittel erhalten, müssen ausreichende Hinweise dafür vorliegen, dass es einen möglichen therapeutischen Nutzen besitzt, dass es ausreichend sicher für die Anwendung am Menschen ist und dass es ein positives Nutzen-Risiko-Profil aufweist. Wir machen den kritischen Schritt zu einer ersten klinischen Prüfung am Menschen erst nach sorgfältiger Durchführung umfassender vorklinischer Tests. Die Entscheidung für die Anwendung eines Prüfarzneimittels am Menschen obliegt der „Human Exposure Group“, einem Gremium unter dem Vorsitz unseres Global Chief Medical Officers.
Mögliche Risiken für Studienteilnehmer werden vor Beginn und im Verlauf unserer klinischen Studien kontinuierlich und sorgfältig analysiert. Unser „Medical Safety and Ethics Board“ (MSEB) überwacht die Sicherheit der Studienteilnehmer und überprüft nötigenfalls das Nutzen-Risiko-Profil des Prüfarzneimittels. Weitere Informationen zum MSEB finden sich im Kapitel Patientensicherheit.
Wozu wir uns verpflichten: internationale Richtlinien und Vereinbarungen
Wir haben unsere bisherige Richtlinie „Clinical Research“ umbenannt und deren Umfang erweitert. Sie heißt jetzt „Human Subjects Research and Development“ und ist die Grundlage dafür, wie wir unsere klinischen Studien durchführen. Sie stellt sicher, dass wir alle maßgeblichen rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Standards einhalten. Hierzu gehören neben den einschlägigen nationalen Gesetzen und Regelungen insbesondere folgende Regelwerke:
- Die Richtlinie zur „Guten klinischen Praxis“ (Good Clinical Practice, GCP) des Internationalen Rates zur Harmonisierung technischer Anforderungen für die Zulassung von Humanarzneimitteln (International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use, ICH)
- Die Deklaration von Helsinki des Weltärztebunds
- Der Belmont-Bericht des „Office for Human Research Protections“, USA
- Gute Pharmakovigilanz-/Labor-/Herstell-/Vertriebspraxis (GVP/GLP/GMP/GDP)
- Die internationalen ethischen Grundsätze für gesundheitsbezogene Forschung mit Menschen (International Ethical Guidelines for Health-related Research Involving Humans) des Rats für Internationale Organisationen der medizinischen Wissenschaft (Council for International Organizations of Medical Sciences, CIOMS)
- Die „Gemeinsame Position zur Offenlegung von Informationen über klinische Studien in Studienregistern und Datenbanken“ (Joint Position on the Disclosure of Clinical Trial Information via Clinical Trial Registries and Databases) und die „Gemeinsame Position zur Veröffentlichung klinischer Prüfungsergebnisse in der wissenschaftlichen Literatur“ (Joint Position on the Publication of Clinical Trial Results in the Scientific Literature) des Internationalen Pharmaverbands (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations, IFPMA), des Europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations, EFPIA), des Verbands japanischer Arzneimittelhersteller (Japan Pharmaceutical Manufacturers Association, JPMA) und des amerikanischen Pharmaverbands (Pharmaceutical Research and Manufacturers of America, PhRMA)
- Die von EFPIA und PhRMA veröffentlichten „Grundsätze für den verantwortungsvollen Austausch von Daten klinischer Studien“ (Principles for Responsible Clinical Trial Data Sharing)
Regelmäßige Kontrolle klinischer Studien
Unser Vorgehen bei klinischen Studien kontrollieren die Gesundheitsbehörden regelmäßig auf die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Richtlinien. Zusätzlich führen wir interne Audits zur Qualitätssicherung durch. Diese Audits werden von der Funktion „Biopharma Research & Development Quality“ geplant. Sie basieren auf einer Qualitätsrisikobewertung, mit der wir festlegen, welche Bereiche einem internen oder externen Audit unterzogen werden sollen. In beiden Fällen reagieren wir sofort auf Beanstandungen, indem wir korrigierende Maßnahmen definieren und umsetzen. Zudem passen wir unsere Prozesse entsprechend an und sorgen mit präventiven Maßnahmen dafür, dass sich solche Beanstandungen möglichst nicht wiederholen.
Klinische Studien verantwortungsvoll durchführen
Eine qualifizierte unabhängige Ethikkommission muss jede unserer klinischen Studien vorab begutachten und genehmigen oder zustimmend bewerten, bevor wir Studienteilnehmer aufnehmen dürfen. Außerdem müssen uns alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, die in dem jeweiligen Land gefordert sind. Im Einklang mit den Richtlinien zur „Guten klinischen Praxis“ (ICH-GCP) muss jeder Einzelne nach umfassender Aufklärung seine ausdrückliche Einwilligung geben, bevor er an einer klinischen Studie teilnimmt. Die Teilnehmer werden in verständlicher Sprache ausführlich über sämtliche Aspekte der klinischen Studie aufgeklärt, einschließlich der potenziellen Risiken und des möglichen Nutzens einer Teilnahme. Alle teilnehmenden Personen erhalten genügend Zeit und Gelegenheit, sich über Einzelheiten zu informieren, bevor sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden. Ein Prüfarzt oder ein anderer qualifizierter Angehöriger der Heilberufe, der mit der Studie vertraut ist, beantwortet sämtliche Fragen. Auch nicht-interventionelle Studien (Beobachtungsstudien) werden möglichst von einer Ethikkommission begutachtet. Die Studienteilnehmer werden ebenfalls ausführlich informiert.
Jede Studie folgt genau festgelegten Abläufen. Diese stellen sicher, dass wir die Studie nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchführen – und im Einklang mit den Richtlinien der „Guten Arbeitspraxis“ für die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln (GxP), den ethischen Prinzipien der Deklaration von Helsinki und anderen internationalen Richtlinien und Regelungen. So ist gewährleistet, dass wir Studien gemäß den geltenden Bestimmungen konzipieren, durchführen, erfassen und darüber berichten. Im Berichtszeitraum beanstandeten weder Behörden noch Dritte unsere Vorgehensweise bei klinischen Studien.
Wir erheben und übermitteln fortlaufend Informationen zur Sicherheit unserer Prüfarzneimittel. Wichtige neue Erkenntnisse, die für die Sicherheit von Studienteilnehmern von Bedeutung sind, teilen wir den Prüfärzten unverzüglich mit. So gewährleisten wir die sichere Anwendung unserer Arzneimittel. Mögliche Nebenwirkungen und Risiken berücksichtigen wir bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und beim Risikomanagement. Soweit erforderlich, aktualisieren wir die Produktinformationen einschließlich der Hinweise für Prüfärzte und Teilnehmer. Weitere Informationen hierzu finden sich im Kapitel Patientensicherheit.
Klinische Studien mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen
Die Durchführung klinischer Studien mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen – beispielsweise mit Kindern oder Menschen mit geistiger Behinderung – erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt, um höchste ethische und wissenschaftliche Standards einzuhalten. Das Wohlbefinden des Einzelnen hat für uns höchste Priorität. Darum führen wir nur dann Studien mit Teilnehmern aus schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen durch, wenn dies wissenschaftlich gerechtfertigt ist und es keine andere Möglichkeit gibt, aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Bei der Durchführung solcher Studien – vor allem auch bei der Aufklärung der Teilnehmer über die Studie und der Einholung der Einwilligung – halten wir uns strikt an die gesetzlichen Regelungen.
Das pädiatrische Praziquantel-Programm hat unter unserer Führung mit einem Konsortium aus Partnern klinische Studien in Entwicklungsländern mit schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen eingeleitet. Das Programm hat zum Ziel, eine kinderfreundliche Rezeptur für Praziquantel zu entwickeln, zuzulassen und zur Verfügung zu stellen, um Bilharziose bei Kindern unter sechs Jahren zu behandeln. Da momentan sowohl klinische Daten als auch eine kinderfreundliche Rezeptur fehlen, werden Kinder dieser Altersgruppe noch nicht behandelt. Die Phase-II-Studie in der Elfenbeinküste mit Kindern, die jünger als sechs Jahre sind, schlossen wir im November 2018 ab. Zuvor hatten wir bereits die Phase-I-Studien zur Bioverfügbarkeit mit gesunden Erwachsenen in Südafrika und eine Geschmacksstudie mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren in Tansania erfolgreich beendet. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen die Rezeptur und die Dosis, die das Konsortium bis zur Zulassung bringen will. Phase III soll 2019 mit Kindern aus der Alterszielgruppe in Kenia und der Elfenbeinküste starten.
Das klinische Studienprogramm wurde gemäß den Empfehlungen der US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel (Food and Drug Administration, FDA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) zur Entwicklung von Arzneimitteln für Kinder konzipiert. Es wurde mit der Unterstützung von Aufsichtsbehörden und einem Gremium internationaler Experten, einschließlich Klinikärzten aus endemischen Ländern, geplant und umgesetzt. Weitere Einzelheiten beschreibt das Kapitel „Gesundheit für alle“.
Zusammenarbeit mit Partnern
Um eine breite und fundierte Basis für die Entwicklung neuer Arzneimittel zu schaffen, arbeiten wir bei unseren klinischen Studien häufig mit externen Partnern zusammen. Dies sind meist Hochschulen oder wissenschaftliche Institute, Industriepartner, medizinisch-wissenschaftliche Beratungsgremien, Dienstleister oder Lieferanten. Alle Partner müssen bei klinischen Prüfungen dieselben hohen Standards beachten. Dies gilt insbesondere für die Auftragsforschungsunternehmen (Contract Research Organizations, CROs), die klinische Studien in unserem Auftrag durchführen.
Wir haben klare Prozesse für die Auswahl, Genehmigung, Beauftragung und Überwachung von CROs festgelegt. Die Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern regeln umfangreiche Handbücher. An die bereitgestellten Leistungen stellen wir höchste Qualitätsanforderungen, welche wir in konkreten Qualitätsvereinbarungen festhalten; diese definieren auch Rollen und Verantwortlichkeiten. Anhand eines Risikobewertungsansatzes lassen wir Dienstleister regelmäßig auditieren, um sicherzustellen, dass sie alle maßgeblichen Bestimmungen und Richtlinien sowie die in den Handbüchern und Vereinbarungen definierten Anforderungen einhalten. Dies gilt auch für Prüfzentren (beispielsweise Krankenhäuser), die in unsere klinischen Studien eingebunden sind. Im Berichtszeitraum ergaben die Audits erneut keine Anhaltspunkte für eine signifikante Nichteinhaltung der genannten Standards.
Intensiver Dialog mit Patienten und Patientenorganisationen
Wir wollen sicherstellen, dass die Stimme der Patienten und ihre Bedürfnisse bei der Entwicklung und Durchführung klinischer Studien angemessen berücksichtigt werden. Dazu riefen wir „Patient Advisory Boards“ (PABs) ins Leben. Unsere „Patient Advisory Boards Charter“ beschreibt, wie wir Patientenorganisationen (Patient Advocacy Groups) in unsere klinische Forschung einbinden. Bei den Treffen der PABs sind Betreuungspersonen und Vertreter von Patientenorganisationen eingeladen, uns ihre Erfahrungen zu melden – und zwar hinsichtlich unserer klinischen Studien, Protokolldesign, Lehrmaterial und weiterer Aspekte. Wir geben die Ergebnisse der PABs in unserem Hause weiter. Außerdem verwenden wir diese Informationen, um die klinische Entwicklung sowie klinische Studien patientenorientierter zu gestalten. Unsere Global-Clinical-Operations-Organisation verwendet diese Informationen auf vielfältige Weise. Bei allem, was wir in unserem Unternehmen tun, steht der Patient im Mittelpunkt.
Außerdem beteiligen wir uns an der „Europäischen Patientenakademie zu therapeutischer Innovation“ (European Patients’ Academy on Therapeutic Innovation, EUPATI), einer öffentlich-privaten Partnerschaft im Rahmen der „Innovative Medicines Initiative“ (IMI). Sie lief ursprünglich von 2012 bis 2017. Wir haben unsere Teilnahme bis 2020 verlängert. EUPATI ist ein europaweites Projekt, das vom „European Patients’ Forum“ (EPF) geleitet wird. An diesem Projekt sind unter anderem Patientenorganisationen, Universitäten und nicht-kommerzielle Organisationen sowie eine Reihe von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie beteiligt. Im Zuge dieser Partnerschaft wurden verschiedenste Informationsquellen und -materialien entwickelt, anhand derer sich Patienten über den Entwicklungsprozess von Arzneimitteln informieren können. Die Informationen verdeutlichen, wie wichtig ihre Mitwirkung an diesem Entwicklungsprozess ist. Gleichzeitig erhalten die Patienten die Chance, ihre Bedürfnisse in die Konzeption klinischer Studien einzubringen. Außerdem sollen der Öffentlichkeit objektive und zuverlässige Informationen leichter zugänglich gemacht werden.
Verantwortlicher Datenaustausch
Wir unterstützen die Fachwelt dabei, das medizinisch-wissenschaftliche Wissen stetig weiterzuentwickeln. So können Verantwortliche sachkundige Entscheidungen zum Wohle der Patienten treffen. Zu diesem Zweck stellen wir qualifizierten Forschern auf Anfrage Studienprotokolle, anonymisierte Patientendaten, Studiendaten und klinische Studienberichte zur Verfügung. Wir teilen Daten und Informationen in Übereinstimmung mit den folgenden gemeinsamen Grundsätzen gemäß den „Principles for Responsible Clinical Trial Data Sharing“ der EFPIA und der PhRMA. Diese sind:
- der Schutz der Privatsphäre von Patienten,
- das Respektieren der Integrität der nationalen regulatorischen Systeme,
- der Erhalt von Anreizen für Investitionen in biomedizinische Forschung.
Klinische Studien offenlegen und Ergebnisse veröffentlichen
Wir sind dazu verpflichtet, Informationen aus unseren klinischen Studien offenzulegen. Diese teilen wir der Öffentlichkeit im Einklang mit unserer „Clinical Trial Disclosure Policy“ vollständig, korrekt, ausgewogen, transparent und zeitnah mit. Designs und Ergebnisse klinischer Studien veröffentlichen wir in der internationalen Studienbank ClinicalTrials.gov des US-amerikanischen National Institute of Health (NIH). Sie sind außerdem über die International Clinical Trials Registry Platform (ICTRP) der Weltgesundheitsorganisation zugänglich. Darüber hinaus veröffentlichen wir Ergebnisse unserer klinischen Studien im Einklang mit EU-Bestimmungen in der Datenbank „European Union Drug Regulating Authorities Clinical Trials“ (EudraCT), die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) betrieben wird. Sofern lokale Gesetzgebung und Regelungen dies erfordern, veröffentlichen wir unsere Studienergebnisse auf weiteren öffentlich zugänglichen Plattformen. 2018 stellten wir den Teilnehmern von zehn Studien sogenannte „Lay Patient Summaries“ zur Verfügung. Diese erklären die Studienergebnisse in leicht verständlicher Sprache.
Wir stellen sicher, dass die Publikation von klinischen Studienergebnissen in medizinischen Fachzeitschriften stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und Branchenkodizes erfolgt. Dabei richten wir uns vor allem nach der jeweils aktuellen Version der „Good Publication Practice“ (GPP3) und den Empfehlungen des „International Committee of Medical Journal Editors“ (ICMJE). Zur Einhaltung aller einschlägigen Standards verpflichtet uns unsere „Medical Publications Policy“. Wir haben außerdem Standardverfahren für wissenschaftliche Publikationen über unsere Produkte festgelegt.
Immunonkologie: wichtige Meilensteine dank klinischer Forschung
Die Immunonkologie untersucht, inwieweit man die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers zur Bekämpfung eines Tumors aktivieren oder verstärken kann. In einer strategischen Allianz mit dem US-amerikanischen Pharmaunternehmen Pfizer entwickeln wir Avelumab (Bavencio®). Dies ist ein ursprünglich von uns zur Behandlung unterschiedlicher Tumorarten entdeckter und entwickelter Anti-PD-L1-(„programmierter Zelltod-Ligand 1“)Antikörper. 2015 starteten wir im Rahmen dieser Kooperation unser umfangreiches internationales klinisches Studienprogramm JAVELIN. Darin untersuchen wir den potenziellen therapeutischen Nutzen von Avelumab für ein breites Spektrum von Krebserkrankungen. An diesem Programm nahmen bis Ende 2018 mehr als 9.000 Patienten teil.
2018 erhielt Avelumab in mehreren Ländern (einschließlich Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Israel, Libanon, Mexiko, Saudi-Arabien und Taiwan) die Zulassung für die Behandlung von Patienten mit metastasierendem Merkelzellkarzinom (mMCC), einer seltenen, aggressiven Form von Hautkrebs. Zuvor hatten wir das Arzneimittel bereits erfolgreich in der Europäischen Union, in Japan und in den USA auf den Markt gebracht. Anschließend erhielt Avelumab außerdem die behördliche Zulassung in Kanada und Israel für die Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom (ein bösartiger Tumor des Übergangsgewebes/Urothels, das die ableitenden Harnwege auskleidet), welches nach Behandlung mit einer platinhaltigen Chemotherapie fortgeschritten war. Derzeit untersuchen wir Avelumab in einer Reihe von Zulassungsstudien der Phase III bei verschiedenen Tumorarten – einschließlich Lungen-, Magen- und Eierstockkrebs, Nierenzellkarzinom sowie Kopf-Hals-Tumoren. Positive Ergebnisse zeigten sich 2018 beim Nierenzellkarzinom.
Frühen Zugang zu neuen Arzneimitteln ermöglichen
Nicht alle Patienten haben die Möglichkeit, an einer klinischen Studie teilzunehmen. Sie müssen warten, bis ein neues Arzneimittel zugelassen wird. Mit unserem Early-Access-Programm ermöglichen wir Patienten unter bestimmten Bedingungen einen früheren Zugang zu neuen Arzneimitteln, die möglicherweise lebensrettend sind. Das Angebot richtet sich an Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die bereits alle verfügbaren Therapieformen erfolglos durchlaufen haben. Durch das Early-Access-Programm können sie Arzneimittel erhalten, die bereits klinisch getestet sind, aber noch keine Marktzulassung erhalten haben. Auch hierbei erfüllen wir höchste rechtliche, ethische und wissenschaftliche Standards. Durch eine gründliche Bewertung aller verfügbaren Daten stellen wir sicher, dass der potenzielle Nutzen für die Patienten die möglichen Risiken überwiegt. Auf unserer Webseite haben wir ein Positionspapier zum Early-Access-Programm veröffentlicht.
Unterstützung unabhängiger humanmedizinischer Forschungsprojekte
Neben unseren eigenen klinischen Forschungsprogrammen und Studien unterstützen wir Studien, die unabhängige Prüfärzte vorschlagen – sogenannte „Prüfarzt-gesponserte Studien“ (Investigator-sponsored Studies, ISS). Unsere ISS-Richtlinie veröffentlichten wir 2018 auf unserer Webseite. Sie definiert eine ISS als „einen unaufgeforderten Antrag zur Finanzierung und/oder Bereitstellung eines in Entwicklung oder auf dem Markt befindlichen Arzneimittels durch einen Dritten (Einrichtung beziehungsweise Prüfarzt), der als regulatorischer Sponsor eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung anstößt und durchführt“. Wir gewähren finanzielle oder materielle Unterstützung für unabhängige humanmedizinische Forschungsprojekte: So wollen wir die Weiterentwicklung des klinischen und medizinischen Wissens und der Patientenversorgung in unseren therapeutischen Interessengebieten fördern; außerdem unterstützen wir damit die sichere und effektive Nutzung unserer Produkte. Wir bevorzugen Forschungsprojekte, die innovativ sind und das Potenzial besitzen, bestimmte ungedeckte medizinische oder wissenschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen. Unsere ISS-Richtlinie sowie die entsprechenden Grundsätze und Standardarbeitsanweisungen regeln unsere Zusammenarbeit mit unabhängigen Prüfärzten.
Die Vergangenheit aufarbeiten
In den 1950er und 1960er Jahren wurden in Deutschland Arzneimittel verschiedener Hersteller an Heimkindern erprobt – oftmals in Zusammenarbeit mit (Universitäts-)Kliniken und niedergelassenen Ärzten. 2015 haben wir im historischen Archiv unserer Darmstädter Konzernzentrale Forschern Akten zur Verfügung gestellt, um sie bei der umfassenden wissenschaftshistorischen Aufarbeitung dieses Themas zu unterstützen. Nach dem Abschluss ihrer Arbeit können die Forschungsergebnisse genutzt werden, um diesen Themenkomplex abschließend zu bewerten. Wir gewähren volle Transparenz und werden auch zukünftig alles Notwendige unternehmen, um die betroffenen Einrichtungen bei der Aufarbeitung dieser Geschehnisse zu unterstützen.
Quelle: http://www.who.int/ictrp/glossary/en/
Quelle: http://www.who.int/ictrp/glossary/en/
Quelle: http://www.who.int/ictrp/glossary/en/