Um Menschenrechte zu schützen, stehen zunächst alle Staaten in der Pflicht, einen Ordnungsrahmen vorzugeben. Als internationaler Konzern sind wir unsererseits dazu verpflichtet, Menschenrechte zu achten und dafür zu sorgen, dass unsere Geschäftstätigkeit keine Menschenrechte verletzt. Wir arbeiten fortlaufend daran, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in unsere Prozesse einzubinden. Ziel ist es, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu minimieren und den Schutz der Menschenrechte in unserem Einflussbereich zu fördern.
Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Dazu müssen wir besser verstehen, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte haben können und welche Maßnahmen menschenrechtlicher Sorgfalt an unseren Standorten bereits greifen. Dieses Wissen hilft uns, unsere konzernweite Arbeit hinsichtlich unserer menschenrechtlichen Sorgfalt noch besser sowohl auf die verschiedenen Bedürfnisse vor Ort als auch die jeweiligen Risikoprofile abzustimmen. So können wir Unterstützungsangebote, Strategien und Prozesse für besondere Herausforderungen entwickeln. Gleichzeitig wollen wir positive Auswirkungen unserer Tätigkeiten als Chancen identifizieren.
Im Rahmen des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) sind wir Mitglied der „Business & Human Rights Peer Learning Group“. In diesem Arbeitskreis tauschen wir uns mit anderen Unternehmen über Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt aus.
Wie wir die Achtung der Menschenrechte verankern
Die übergeordnete Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt bei unserer Geschäftsleitung. Die konzernweite Koordination von Aktivitäten und Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt verantwortet die Einheit „Group Corporate Responsibility“. Fortschritte und Maßnahmen werden regelmäßig in unseren CR-Komitee-Sitzungen besprochen. Die jeweiligen Themenverantwortlichen in den Zentralfunktionen, Geschäftsbereichen und lokalen Einheiten setzen die entwickelten Maßnahmen um.
2018 gründeten wir eine interne, bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte. Diese „Human Rights Working Group“ verfolgt zwei übergeordnete Ziele: Erstens unterstützt sie uns dabei, dass wir unserer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte durch gemeinsame, funktionsübergreifende Maßnahmen nachkommen. Zweitens soll sie einen kontinuierlichen Dialog zum Thema etablieren. Die Gruppe kommt drei- bis viermal im Jahr zusammen; das erste Treffen fand im November statt.
2018 nahmen wir das Thema Menschenrechte außerdem in unser Handbuch für neue Managing Directors auf, um das Verantwortungsbewusstsein auf Führungsebene zu schärfen. Das Handbuch fasst in erster Linie alle rechtlichen und Compliance-relevanten Verantwortlichkeiten eines Managing Directors zusammen.
Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze
Die Merck-Menschenrechtscharta unterstreicht unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und definiert die Anforderungen unseres Unternehmens. Sie verknüpft und ergänzt unsere Vorschriften und Richtlinien, die einen Bezug zu Menschenrechten haben. Dazu gehören beispielsweise unser Verhaltenskodex, die EHS-Policy („Corporate Environment, Health and Safety Policy“), die „Responsible Sourcing Principles“ und die „Charta on Access to Health in Developing Countries“. Im Berichtsjahr haben wir damit begonnen, die Menschenrechtscharta zu aktualisieren. Dabei beziehen wir externe Stakeholder ein – beispielsweise Gewerkschaften, Verbände sowie Vertreter potenziell betroffener Gruppen. Derzeit arbeiten wir zudem an der Erstellung einer konzernweiten „Social and Labor Standards Policy“, die sich an die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anlehnt. Deren Einführung ist für 2019 geplant.
Die deutsche Bundesregierung verabschiedete Ende 2016 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Wir begrüßen diesen Plan. Im Sinne der UN-Leitprinzipien schreibt er einerseits die staatliche Schutzpflicht fest und betont andererseits die unternehmerische Verantwortung, Menschenrechte zu achten. Er zeigt auch auf, wie die deutsche Bundesregierung und Unternehmen hierbei konkret vorgehen können. Mit unseren bisherigen Aktivitäten – beispielsweise unserer Evaluierung der bei uns existierenden Beschwerdemechanismen – sind wir auf einem guten Weg, die im Nationalen Aktionsplan verankerten Anforderungen zu erfüllen.
In Großbritannien sind wir nach dem UK Modern Slavery Act verpflichtet, über Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel zu berichten. 2018 verfassten wir erneut ein „UK Modern Slavery Statement“. Die Erklärung wurde von unserer Geschäftsleitung verabschiedet und findet sich auf unserer Webseite.
Bewusstsein schaffen
2018 haben wir damit begonnen, Maßnahmen umzusetzen, die sich aus der unternehmensweiten Selbsteinschätzung zu Menschenrechten (Human Rights Self Assessment) unserer Landesgesellschaften ergeben hatten. Beispielsweise initiierten wir Maßnahmen, um das Risikobewusstsein für bestimmte menschenrechtliche Risiken zu schärfen. So fand 2018 etwa ein Workshop zum Thema „moderne Sklaverei“ statt. Vertreter aus den Konzernfunktionen „Environment, Health, Safety, Security, Quality" (EQ), Einkauf, Personalwesen, Compliance und Corporate Responsibility nahmen daran teil. Auch bei unserem internen, jährlich stattfindenden „Global Security Network Meeting“ in Darmstadt sowie bei den „Environment, Health, Safety“ (EHS)-Foren in Tokio und Shizuoka (beide Japan) und Corsier-sur-Vevey (Schweiz) standen die Themen Menschenrechte und moderne Sklaverei auf der Agenda. Außerdem waren sie Bestandteil des EHS-Initialtrainings „EHS StartUp!“ für alle neuen EHS-Manager in Darmstadt.
Der 2017 initiierte konzernweite Online-Kurs zur Merck-Menschenrechtscharta wurde 2018 von insgesamt 194 Teilnehmenden erfolgreich abgeschlossen. Verbindlich war er sowohl für alle Managing Directors als auch für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung. Darüber hinaus waren aus dem Bereich Einkauf die zweite und dritte Führungsebene verpflichtet, am Kurs teilzunehmen. Die Kursinhalte behandelten unter anderem Themen wie moderne Sklaverei sowie die steigenden regulatorischen Anforderungen an Unternehmen, beispielsweise durch den Nationalen Aktionsplan und den UK Modern Slavery Act. Mit dem Kurs bestätigten die Teilnehmer, dass sie die Merck-Menschenrechtscharta gelesen und verstanden haben und sie in ihrem Verantwortlichkeitsbereich umsetzen.
Kontinuierliche Verbesserung unserer Managementprozesse
Wir arbeiten weiterhin daran, das Thema Menschenrechte noch stärker in unsere operativen Prozesse zu integrieren: Dazu untersuchen wir menschenrechtliche Risiken und ihre Auswirkungen. Wir konzentrieren uns auf externe Arbeitskräfte, die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern. Derzeit verschaffen wir uns einen konzernweiten Überblick über den Einsatz von externen Arbeitskräften. Darauf aufbauend werden wir risikobasierte Maßnahmen durchführen, um das Bewusstsein für moderne Sklaverei auch auf der lokalen Ebene zu schärfen. 2018 entwickelten wir ergänzend eine interaktive Datenbank für Menschenrechtsrisiken und -themen, die auch spezifische Risiken in einzelnen Ländern berücksichtigt.
Das jährlich stattfindende „Compliance Risk Reporting“ deckt menschenrechtliche Themen ab. Unsere Konzernfunktion Compliance hat im Berichtszeitraum damit begonnen, ihr „Compliance Risk Reporting“ zu überarbeiten: Menschenrechte und das Thema moderne Sklaverei sollen noch stärker in das „Risk Reporting“ und in den neu definierten Self-Monitoring-Prozess integriert werden.
Im Jahr 2018 überprüften wir die bei uns existierenden Beschwerdemechanismen auf ihre Reichweite und Effektivität. Als Folge davon entschieden wir, die SpeakUp Line, die bisher nur für Mitarbeiter zugänglich war, 2019 auch für externe Stakeholder zu öffnen. Beschwerden können dann über einen Link auf unserer externen Webseite gemeldet werden.
Menschenrechte bei Investitionsentscheidungen berücksichtigen
Bei Projekten, die eine bestimmte Investitionshöhe überschreiten, entscheidet das Investment-Komitee über die Freigabe der Investition. In die Entscheidung des Komitees fließt unter anderem eine Bewertung der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte des Projekts mit ein. Der Merck-Verhaltenskodex ist für uns auch bei Investitionsprojekten verpflichtend. Dieser Kodex beinhaltet unter anderem die Einhaltung der Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen und damit auch der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.
Mitarbeiter informieren
Wir stellen unseren Mitarbeitern auf verschiedenen Kanälen Informationen rund um das Thema Menschenrechte zur Verfügung. Dazu gehören Themenseiten im Intranet und andere Beiträge, in denen Mitarbeiter erklären, wie ihre Arbeit Menschenrechte berührt.