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Der Vertrieb von Arzneimitteln ist weltweit gesetzlich geregelt. Bei der Vermarktung unserer Produkte steht das Wohlergehen der Patienten stets im Mittelpunkt. Verschiedene interne Richtlinien regeln unser Handeln. Seit November 2018 vertreiben wir hauptsächlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Um uns strategisch auf innovationsgetriebene Tätigkeiten zu konzentrieren, verkauften wir unser Consumer-Health-Geschäft mit rezeptfreien Produkten.

Unser Ansatz für verantwortungsvolles Marketing

Wir halten uns strikt an alle Vorschriften zur Vermarktung von Arzneimitteln. Beispielsweise dürfen Hersteller in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber medizinischen Fachkreisen wie Ärzten oder Apothekern bewerben. Dabei müssen solche Werbeanzeigen stets Wirkstoffe, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen angeben. Unsere internen Richtlinien bezüglich Marketing und Werbung sind Teil unseres konzernweiten -Programms. Darin ist festgelegt, dass wir stets rechtmäßig und nach höchsten ethischen Maßstäben handeln. Interne Richtlinien und verschiedene freiwillige Selbstverpflichtungen ergänzen unser Compliance-Programm. Damit gehen wir in vielen Fällen weit über die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wir überprüfen unsere internen Richtlinien regelmäßig und passen sie bei Bedarf an. So reagieren wir auf aktuelle Entwicklungen.

Wie wir Marketing verantwortungsvoll einsetzen

Unsere Konzernfunktion „Group Compliance“ ist dafür zuständig, interne Compliance-Richtlinien aufzusetzen. Diese sollen gewährleisten, dass wir gesetzliche Regelungen bei unseren Vertriebs- und Marketingmaßnahmen stets einhalten. „Group “ wird dabei von weiteren Funktionen unterstützt: Diese bringen ihr themenspezifisches Know-how ein, leisten Hilfestellung und teilen mit, welche Prozesse in ihren Bereichen Compliance-relevant sind. Unsere Einheit „Global Regulatory Affairs“ beispielsweise verfügt über eine eigene Richtlinie und ein ergänzendes Prozessdokument: Damit überprüfen und genehmigen wir unsere Werbematerialien. Die notwendigen Schulungen und Informationen stellen die Einheiten bereit, die für die jeweiligen Richtlinien verantwortlich sind. Der jeweilige Unternehmensbereich und alle Mitarbeiter, die an unseren Vertriebs- und Marketingmaßnahmen beteiligt sind, müssen unsere internen Richtlinien und Verfahren stets einhalten. Unsere Einheit „Group Internal Auditing“ überprüft diese Vertriebs- und Marketingmaßnahmen regelmäßig. Dabei folgt sie einem risikobasierten Ansatz. Das Kapitel Compliance erläutert ausführlich, wie wir die Einhaltung gesetzlicher Regelungen weltweit gewährleisten.

Wozu wir uns verpflichten: Verhaltenskodex und branchenweite Regeln

Der konzernweit geltende Verhaltenskodex „Pharma Code for Conducting Pharmaceutical Business and Pharmaceutical Operations“ definiert die maßgeblichen Standards für ein verantwortungsvolles Marketing in unserem Unternehmen. Er regelt auch, wie wir mit Ärzten, medizinischen Institutionen und Patientenorganisationen umgehen.

Im Berichtsjahr haben wir zehn Biopharma-Compliance-Richtlinien überarbeitet. So stellen wir sicher, dass wir aktuelle Informationen zu Compliance-bezogenen Fragen bereitstellen. Wir haben außerdem das Healthcare-Geschäft in den USA unter dem Namen EMD Serono sowie Allergopharma und die Merck Foundation in den Geltungsbereich der Richtlinien aufgenommen. So halten sie unsere Compliance-Grundsätze weltweit wirksam ein. Gleichzeitig haben sie die notwendige Flexibilität, um auf lokaler Ebene spezifische Richtlinien oder Verfahren einzuführen, damit sie die vor Ort zusätzlich geltenden Vorschriften ebenfalls erfüllen.

Mit unserer Richtlinie „Principles of Review and Approval of Promotional Materials and Other External Communications“ stellen wir sicher, dass alle Werbematerialien unseren hohen Standards entsprechen. Weltweit schulen wir alle Mitarbeiter, die Werbematerialien erstellen: Sie sollen die aktualisierte Richtlinie und die dazugehörigen Standardprozesse kennen.

Neben nationalen Gesetzgebungen und unseren eigenen Standards halten wir die Verhaltensregeln verschiedener Industrieverbände ein. Dazu gehört der „Code of Practice“ des Internationalen Verbands der pharmazeutischen Industrie (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations, IFPMA). Dieser, im Mai 2018 überarbeitete, Code trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Wir aktualisierten außerdem unsere interne Richtlinie „Items Provided to Healthcare Professionals“, um unsere internen Vorschriften auf den Code of Practice des IFPMA abzustimmen. Wir sind darüber hinaus Mitglied des deutschen Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA). Dieser legt eigene Verhaltensregeln für die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie fest.

Werbematerialien konzernweit überprüfen

Unser Ziel ist es, alle Werbematerialien lückenlos daraufhin zu überprüfen, ob sie unsere Standards erfüllen. Dazu wenden wir ein weltweit einheitliches Prüf- und Freigabesystem an. Etwa 2.200 Mitarbeiter aus dem Unternehmensbereich Healthcare benutzen dazu eine zentrale Plattform. Mit ihr gestalten wir Prüfung und Freigabe der Materialien noch effizienter. Zugleich erhalten wir eine bessere Übersicht über konzernweite Marketingdaten. Dies hilft uns, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Umgang mit Verstößen gegen Standards und Regulierung

Wer auf rechtswidrige Marketingpraktiken stößt, kann sie bei den Industrieverbänden melden, denen auch unser Unternehmen angehört. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Berichtskanäle an, über die Verstöße angezeigt werden können. Vermutet beispielsweise ein Mitglied des Vereins FSA oder ein Dritter einen Verstoß gegen den FSA-Kodex, kann er dies direkt bei der entsprechenden Schiedsstelle beanstanden. 2018 gab es weltweit keine wesentlichen Beanstandungen gegen unser Unternehmen.

Für unsere Mitarbeiter richteten wir intern zudem die sogenannte „SpeakUp Line“ ein. Über diese Hotline können sie anonym auf mögliche Compliance-Verstöße hinweisen. Werden unsere Verhaltensregeln zu Marketing oder Werbung verletzt, leitet ein Gremium sofortige Gegenmaßnahmen ein. Bei Verstößen ergreifen wir im Bedarfsfall geeignete Korrekturmaßnahmen. 2018 wurden keine wesentlichen Fälle von Verstößen gegen Vorschriften und Selbstverpflichtungen festgestellt.

Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

Wir schulen Mitarbeiter, die für Arzneimittelwerbung verantwortlich sind, regelmäßig zu aktuellen Richtlinien. Dies betrifft vor allem die Kollegen aus Vertrieb, Marketing und Arzneimittelzulassung. Entsprechende Trainings führen wir vor Ort, aber auch online und als E-Learning-Kurse durch.

Im Berichtsjahr haben neue Mitarbeiter unseres Unternehmens an einer Onboarding-Schulung zum Thema „Prüfung und Freigabe von Werbematerialien und sonstiger externer Kommunikation“ teilgenommen. Über 1.100 Mitarbeiter hatten bereits 2017 eine ähnliche Schulung absolviert. Alle Mitarbeiter, die für die Arzneimittelwerbung zuständig sind, können außerdem über unser Intranet jederzeit auf alle Compliance-Richtlinien zugreifen.

Direktmarketing nur in einigen Ländern

In einigen Ländern – beispielsweise in den USA – ist es erlaubt, sich mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch direkt an Patienten zu wenden. Ausschließlich in diesen Ländern führen wir sogenannte Direct-to-Consumer-Kampagnen durch. Mit dieser Direktansprache möchten wir das Bewusstsein für bestimmte Erkrankungen und die dafür verfügbaren Therapien schärfen. Unser Ziel ist es, Verbraucher umfassend zu informieren, damit sie so eine fundierte Entscheidung über ihre Behandlung treffen können.

Vermarktung von Chemikalien

Auch bei der Vermarktung unserer chemischen Produkte handeln wir mit größter Verantwortung. So liefern wir unsere Chemikalien nur an gewerbliche Kunden mit nachgewiesener Sachkenntnis. Zusätzlich informieren wir sie genau, wie sie unsere Produkte sicher handhaben und anwenden können. Ein umfassendes Sicherungsnetz verhindert eine missbräuchliche Nutzung von . Für die Exportkontrolle dieser Produkte gibt es einheitliche Leitlinien. Diese werden sowohl durch die zentrale Einheit „Export Control and Customs Regulations“ als auch durch Handels- und Exportkontrollbeauftragte in den Landesgesellschaften überwacht. Gibt es einen Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder erhalten wir sogar Kenntnis davon, sehen wir von einer geschäftlichen Beziehung ab. Bei Bedarf arbeiten wir mit den zuständigen Sicherheitsbehörden zusammen, um eine illegale Nutzung zu verhindern. Im Jahr 2018 gab es acht Versuche, unsere Produkte für illegale Zwecke zu erwerben. Daraufhin beendeten wir die geschäftlichen Beziehungen zu diesen Kunden.

Compliance
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken sowie unternehmensinternen freiwilligen Kodizes zusammengefasst. Compliance ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Compliance
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken sowie unternehmensinternen freiwilligen Kodizes zusammengefasst. Compliance ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Unternehmensführung.
Dual-Use-Produkte
Dual-Use-Produkte sind Produkte, die in erster Linie für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt werden, aber auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können.

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