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Viele unserer Chemikalien sind Substanzen oder Gemische, die als gefährlich eingestuft sind. Von ihnen darf aber kein Risiko für Mensch oder Umwelt ausgehen. Wir halten zahlreiche nationale und internationale Vorschriften, Gesetze und Richtlinien ein, um dies sicherzustellen. Auch für unsere Geschäfte ist das entscheidend. Außerdem gilt es, die Erwartungen unserer Stakeholder, etwa von Kunden und Mitarbeitern, an ein ausreichendes Gefahrenmanagement zu erfüllen.

Unser Ansatz für sichere chemische Produkte

Produktsicherheit hat für uns höchste Priorität. Schon bei der Entwicklung chemischer Substanzen untersuchen wir mögliche negative Auswirkungen. Entlang der Wertschöpfungskette unserer chemischen Produkte – bei Import, Herstellung, Vermarktung, Verwendung, Recycling und Entsorgung – erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und gehen teilweise auch darüber hinaus. Nicht nur unseren Kunden, sondern auch der Öffentlichkeit stellen wir im Internet umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, damit sie unsere Produkte verstehen und sicher mit ihnen umgehen können.

Wie wir die Sicherheit chemischer Produkte gewährleisten

In unseren Unternehmensbereichen Healthcare, Life Science und Performance Materials und bestehen jeweils eigene organisatorische Strukturen für Produktsicherheit. Die Verantwortlichen aller drei Bereiche und unsere konzernweite Governance-Funktion „Corporate Regulatory Affairs Chemicals“ (-R) arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten: Beispielsweise bei der Registrierung chemischer Produkte, der Gefahrstoffeinstufung sowie der Gefahrenkommunikation in Form von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten.

Unser konzernweites „Group Product Safety Committee“ (GPSC) beobachtet weltweit, ob sich wichtige regulatorische Anforderungen ändern. Um veränderte Anforderungen in unsere Prozesse zu überführen, stößt es entsprechende Maßnahmen an und überprüft deren Umsetzung.

Die Funktion EQ-R stellt konzernweit sicher, dass unser Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung von Rechtsverpflichtungen sicherzustellen. EQ-R ist gegenüber den Unternehmensbereichen unabhängig, da sie direkt an den Leiter der Konzernfunktion „Corporate Environment, Health, Safety, , Quality“ berichtet und keine operativen Verpflichtungen hat. Falls Maßnahmen zur Korrektur und Prävention nötig sind, werden diese durch die operativen Einheiten innerhalb der Unternehmensbereiche umgesetzt. EQ-R unterstützt die Einheiten außerdem dabei, effiziente und harmonisierte Prozesse einzuführen.

Wozu wir uns verpflichten: Gesetzliche Vorschriften und konzernweite Richtlinien

Mit konzernweiten Richtlinien gewährleisten wir, dass wir nationale und internationale Vorschriften stets einhalten. Darüber hinaus haben wir allgemeine Selbstverpflichtungen der Branche unterzeichnet, etwa die „Responsible Care® Global Charter“.

Unsere Richtlinie „Regulatory Affairs Group Policy“ regelt konzernweit die Prozesse, mit denen wir Produktsicherheit umsetzen und steuern. Außerdem legt sie die entsprechenden Managementstrukturen fest. Mit ihr erfüllen wir für unser Unternehmen relevante Produktsicherheitsvorschriften. Zu den gesetzlichen Vorschriften, denen wir unterliegen, zählen beispielsweise das globale Einstufungssystem für Chemikalien () und seine Umsetzung in regionale und nationale Gesetzgebungen (beispielsweise die -Verordnung der Europäischen Union oder in den USA), die EU-Chemikalienverordnung REACH, die novellierte US-amerikanische Chemikaliengesetzgebung TSCA (Toxic Substances Control Act) sowie die bundesdeutsche novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). Außerdem umfasst unsere konzernweite Richtlinie auch Rechtsnormen, die den Transport von gefährlichen Gütern, Bioziden, Kosmetika und Produkten für Lebens- und Futtermittel betreffen. 2018 führten wir den „Merck Group Label Standard“ ein. Er gibt einen einheitlichen Rahmen für die Etikettierung von Produkten nach dem GHS vor.

Im Berichtszeitraum gab es keine Vorfälle, in denen Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln bezüglich der Kennzeichnung von chemischen Produkten verletzt wurden.

REACH-Registrierung abgeschlossen

Wir registrierten 2018 alle relevanten chemischen Stoffe fristgerecht unter . In der dritten und letzten Registrierphase für REACH bis Juni 2018 haben wir alle Stoffe bewertet und registriert, die eine jährliche Produktions- oder Importmenge über eine Tonne aufweisen. Dieser Prozess umfasste auch die Stoffe, die durch die Akquisition von Sigma-Aldrich in unser Portfolio kamen.

Im Einklang mit der internationalen Rahmenvereinbarung „Strategic Approach to International Chemicals Management“ (SAICM) gelten zunehmend auch in weiteren Ländern Anforderungen zur Registrierung oder Lizensierung von Chemikalien, beispielsweise der „Toxic Substances Control Act“ (TSCA) in den USA oder der „Act on the Registration and Evaluation of Chemicals“ (AREC) in Korea. Aufgrund unserer Fachkenntnis durch die Umsetzung von REACH sind wir gut darauf vorbereitet und registrieren Chemikalien gemäß Anforderung.

Über das Gesetz hinaus

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützen wir die Ziele der , einer internationalen Initiative der Chemiebranche. Dazu stellen wir auf den Internetseiten des International Council of Chemical Associations (ICCA) für alle von uns unter REACH registrierten sogenannten zur Verfügung.

Sicherheitsanalysen in der Produktentwicklung

Wir sorgen bereits im Entwicklungsprozess dafür, dass unsere chemischen Produkte später sicher angewendet werden können. Dafür nutzen wir beispielsweise Gefahren-, und Risikobeurteilungen. Wir unterziehen sämtliche Produktinnovationen einer -Analyse (Environment-Health-and-Safety-Analyse). Sie umfasst unter anderem Untersuchungen darüber, wie sich die Produkte auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auswirken. Bevor wir ein Produkt einführen, bewerten wir alle relevanten Gefahrstoffdaten und stufen es ein nach dem Globalen Harmonisierten System (GHS) und regional geltenden Verordnungen, wie der CLP-Verordnung in Europa. Bei diesen Sicherheitsbeurteilungen werden unsere Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen Life Science und Performance Materials von ihren Regulatory-Affairs-Einheiten beraten.

Unser Umgang mit Nanotechnologie

Nanotechnologie ist ein hoch innovatives Entwicklungsfeld, in dem Strukturen erforscht und genutzt werden, die 50.000-mal dünner sind als ein menschliches Haar. Diese Technologie ermöglicht es, Materialien mit völlig neuen Eigenschaften und Funktionen für vielfältige Anwendungsbereiche herzustellen.

Die Nanotechnologie bietet viele Chancen für unseren Konzern: In den Unternehmensbereichen Life Science und Performance Materials entwickeln wir – dank Nanomaterialien – Produkte mit neuen Funktionen und Eigenschaften. Sie helfen beispielsweise, Energie und Ressourcen effizienter zu nutzen. Im Unternehmensbereich Healthcare erforschen wir gemeinsam mit Forschungsinstituten und anderen europäischen Unternehmen, wie wir durch den Einsatz von Nanomaterialien medizinische Therapien verbessern können. Außerdem untersuchen wir im Rahmen von europäischen Forschungsgemeinschaften, ob sich Nanopartikel dafür eignen, Arzneimittelwirkstoffe im Körper an ihren Wirkungsort zu bringen.

Die besondere Struktur von Nanomaterialien birgt jedoch möglicherweise auch Risiken. Diese bewerten wir beispielsweise im Rahmen gesetzlicher Vorgaben wie . Darüber hinaus setzen wir die neue Technologie nur mit besonderer Vorsicht ein: Wir verfolgen das Prinzip der Vorsorge und nehmen Fragen zur Sicherheit beim Einsatz von Nanomaterialien sehr ernst. Dabei berücksichtigen wir konzernweite Vorgaben zur Sicherheit, zu Gesundheits- und Umweltschutz und nutzen die vorhandenen Prozesse und Systeme zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Unsere konzernweit gültige „Policy for Use and Handling of Nanomaterials“ regelt den Umgang mit Nanomaterialien – ganz gleich, ob im Pharma- und Chemielabor, in der Produktion, in der Abfüllung oder im Warenlager.

Bei der Herstellung und Verarbeitung unserer Produkte halten wir uns über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an Standards – wie die Leitfäden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder des Verbands der Chemischen Industrie (VCI). Auch unsere Kunden informieren wir mithilfe von Sicherheitsdatenblättern über den richtigen Umgang mit Nanomaterialien, unter anderem bei Transport, Weiterverarbeitung, Lagerung und Entsorgung.

Wissen über Nanotechnologie erfassen

Zusätzlich zu unseren internen Maßnahmen tauschen wir uns zu den Chancen und Risiken der Nanotechnologie kontinuierlich mit anderen Unternehmen, Verbänden und Behörden aus; wir beraten uns in Gremien und Arbeitsgruppen. Beispiele hierfür sind der Koordinierungskreis Nano, der dem VCI-Ausschuss „Technik und Umwelt“ zugeordnet ist, und der technische Arbeitskreis „Responsible Production and Use of Nanomaterials“ der DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie) und des VCI. Wir beteiligen uns im VCI außerdem daran, neueste wissenschaftliche Literatur zu sichten und darin enthaltene Erkenntnisse zur Nanotechnologie einzuordnen.

Einheitliche Informationen zur Produktsicherheit

Im Zuge unserer Gefahrenkommunikation stellen wir unseren Kunden für alle chemischen Produkte umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Darin erklären wir die fachgerechte Handhabung der Produkte, um Gefahren für Mensch und Umwelt vorzubeugen. Unser Ziel ist es, unseren Kunden weltweit einheitliche Informationen zur Produktsicherheit an die Hand zu geben.

Wir liefern alle als gefährlich eingestuften Chemikalien zusammen mit Sicherheitsdatenblättern aus. Diese folgen gemäß den UN-Richtlinien einem weltweit einheitlichen Format. Sie enthalten Informationen zu physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Stoffe. Unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechen den jeweils aktuellen regulatorischen Anforderungen der Länder, in denen wir sie veröffentlichen. Dafür erstellen wir länderspezifische Sicherheitsdatenblätter in 44 Landessprachen (Performance Materials) beziehungsweise 37 Landessprachen (Life Science). Obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, stellen wir auch Sicherheitsdatenblätter für Nicht-Gefahrstoffe und Fertigarzneimittel von Healthcare bereit. All diese Dokumente müssen wir auf einem einheitlichen und aktuellen Stand halten. Unsere konzernweiten, standardisierten Prozesse für die Gefahrenkommunikation sind deshalb weitestgehend automatisiert. Im Unternehmensbereich Performance Materials erstellen wir alle Sicherheitsdatenblätter weltweit aus einem einzigen System. Im Jahr 2018 haben wir die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auch im Unternehmensbereich Life Science größtenteils automatisiert.

2018 entwickelten wir eine App, die Kunden von Produkten unseres Unternehmensbereichs Life Science Zugang zu den aktuellsten Produktsicherheitsinformationen bietet. Sie ermöglicht den Zugriff auf Informationen über die Lebensdauer eines Produktes und zu seiner Lieferkette ab Werk. Die Informationen sind weltweit in der jeweiligen Landessprache verfügbar und berücksichtigen nationale Vorschriften. Um auf die Informationen zuzugreifen, müssen die Kunden nur den Barcode auf dem Produkt einscannen oder den Produktcode manuell eingeben.

~25

Mio. Sicherheitsdatenblätter stellen wir unseren Kunden insgesamt zur Verfügung.

Kunden informieren und sensibilisieren

Alle Informationen zur sicheren Verwendung unserer Produkte sind auch auf unseren Internetseiten abrufbar. Dort stellen wir zudem das Programm ScIDeEx® bereit. Damit können unsere Kunden überprüfen, ob sie eine Chemikalie unter ihren eigenen Anwendungsbedingungen gemäß REACH-Verordnung in der Europäischen Union sicher verwenden können.

Wir wollen das Bewusstsein für den Umgang mit Gefahrstoffen stärken und über den sicheren Umgang mit chemischen Produkten informieren. Weltweit führen wir dazu regelmäßig Seminare und Informationsveranstaltungen durch. Dabei vermitteln wir grundlegende Sicherheitsregeln für Labore, beispielsweise zum Umgang mit entzündlichen Lösungsmitteln und zur Lagerung von gefährlichen Chemikalien in Sicherheitsschränken oder im Warenlager.

EQ
EQ steht für unsere Konzernfunktion „Environment, Health, Safety, Security, Quality“.
Security
Security (deutsch: Sicherheit) umfasst alle notwendigen Maßnahmen sowie Leitungs- und Kontrollaktivitäten zur Aufdeckung, Auswertung, Behandlung und Abwehr von Sicherheitsbedrohungen und kriminellen Machenschaften gegenüber Unternehmen. Sie dienen dem Schutz der Mitarbeiter sowie unserer materiellen und immateriellen Vermögenswerte.
GHS
GHS steht für „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals”. Es handelt sich um ein weltweit einheitliches System für die Einstufung von Chemikalien und ihre Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
CLP
Die europäische CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) stützt sich auf das Global Harmonisierte System (GHS) für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
HazCom 2012
Als HazCom 2012 wird ein US OSHA (Occupational Safety and Health Administration) Standard bezeichnet, der die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz betrifft. Im Fokus stehen dabei Arbeits- und Umweltschutz. Zu den Aufgaben des Inverkehrbringers gehört es, Informationen über die von einem Produkt ausgehenden Gefahren und über Risikominimierungsmaßnahmen bereitzustellen.
REACH
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
Global Product Strategy
Die Global Product Strategy ist eine Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations), mit der sich die Unternehmen der chemischen Industrie zu umfassender Produktverantwortung verpflichten.
Product Safety Summaries
Die Product Safety Summaries informieren über Verwendung und Eigenschaften einer chemischen Substanz. Sie sind kein Ersatz für die Sicherheitsdatenblätter.
Lead-Stoffe
Hersteller/Importeure eines bestimmten Stoffes müssen nach REACH eine gemeinsame Registrierung einreichen. Das für die Erhebung der Stoffdaten und Erstellung des Registrierungsdossiers federführende Unternehmen spricht in diesem Zusammenhang von einem Lead-Stoff.
Expositionsbeurteilung
Laut dem Umweltbundesamt wird in einer Expositionsbeurteilung untersucht, auf welchem Weg und in welchem Ausmaß Menschen und Umwelt mit einem Stoff in Berührung kommen. Die Expositionsbeurteilung ist Teil der Stoffsicherheitsbeurteilung.
EHS
Environment, Health and Safety: Mit der Abkürzung werden Umweltmanagement, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in Betrieben beschrieben.
REACH
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

GRI-Angaben

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