Die Bioethik gibt uns Leitlinien dafür an die Hand, wie wir das schnell wachsende Potenzial der Biowissenschaften und der daraus entwickelten Technologien verantwortungsvoll und ethisch einwandfrei einsetzen können. Dabei wollen wir den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft, für Menschen und für andere Lebewesen schaffen. Allerdings sorgen die rasanten Fortschritte in der Wissenschaft für kontroverse Debatten über bioethische Themen und Fragestellungen. Hierbei spielen auch unterschiedliche kulturelle Werte eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es für uns wichtig, eine eigene Position zu bioethischen Ansätzen zu entwickeln und zu erläutern.
Unser Ansatz für ethisch verantwortungsvolles Handeln
Unsere Arbeit berührt verschiedene bioethische Themen: Hierzu zählen Tierversuche, die klinische Forschung, die Nutzung von Stammzellen, der Einsatz genetisch veränderter Mikroorganismen oder die möglichen Auswirkungen neuer genomverändernder Methoden wie CRISPR/Cas. Es ist uns ein dringendes Anliegen, diese Forschung in ethisch verantwortungsvoller Weise durchzuführen. Der Nutzen für die Patienten und deren Wohlergehen stehen bei uns stets an erster Stelle. Das gilt sowohl bei der Behandlung mit unseren Arzneimitteln als auch bei der Bereitstellung unserer Produkte für akademische Forschungszwecke oder für die biopharmazeutische Industrie. Bei kontroversen Themen wägen wir unsere Positionen sorgfältig ab. Dabei ist es unser Ziel, Handlungsrahmen zu entwickeln und fundierte Entscheidungen zu treffen, die höchsten ethischen Standards entsprechen.
Wie wir bioethische Themen und Fragestellungen bewerten
Das „Merck Bioethics Advisory Panel“ (MBAP) spricht klare Empfehlungen zu bioethischen Fragestellungen aus. Diese dienen als Richtschnur für unser Verhalten und unser unternehmerisches Handeln. Das Gremium untersteht dem gemeinsamen Vorsitz eines leitenden biomedizinischen Experten unseres Unternehmens sowie unseres „Head of Global Health Institute“. Es setzt sich aus renommierten, internationalen Experten auf den Gebieten der Bioethik, Theologie, Naturwissenschaften und Rechtswissenschaft zusammen. Diese stammen aus Afrika, Asien, Europa und den USA. Denn Bewertung und Beurteilung bioethischer Fragen hängen stark von kulturellen und regionalen Faktoren ab und müssen ganzheitlich bewertet werden. Das MBAP tagt jährlich und kann bei dringenden bioethischen Fragestellungen auch kurzfristig zusammenkommen. Zusammenfassende Protokolle der Sitzungen sind über unser Intranet zugänglich. Unsere Mitarbeiter können die Mitglieder des MBAP um Rat fragen. Bedenken bezüglich ethischer Themen können sie zum Beispiel über unsere „SpeakUp Line“ oder an unsere Bioethik-Stelle adressieren.
Unsere themenspezifischen Gremien zu Stammzellen und Genomveränderungen arbeiten unter dem Dach des MBAP. Diese Gremien sind dafür zuständig, unsere Positionen in der Praxis umzusetzen. Bei konkreten Fragen zu einzelnen Projekten sind sie befugt zu entscheiden. Das „Stem Cell Research Oversight Committee“ (SCROC) beispielsweise überprüft seit seiner Gründung im Jahr 2011 alle internen Forschungsvorhaben, bei denen wir humane Stammzellen einsetzen. Es gewährleistet die Einhaltung unserer ethischen Leitlinien sowie der rechtlichen Vorgaben. Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit externen Partnern.
Im Jahr 2019 gründeten wir zudem das „Digital Ethics Board“ (DEB) als Untergremium des MBAP. Es dient als Orientierungshilfe für unsere neuen digitalen Geschäftsmodelle, bei denen die Gesundheit im Mittelpunkt steht. Ein Mitglied des DEB wird als Digitalexperte in das MBAP berufen.
Wozu wir uns verpflichten: Themen und Fragestellungen frühzeitig erkennen
Für uns als weltweit tätiges Unternehmen ist es wichtig, neue Entwicklungen zu bioethischen Themen und Fragestellungen frühzeitig zu erkennen und aufzugreifen. Nur so können wir unsere eigenen Positionen bestimmen. Zwar richten wir unsere gesamte Geschäftstätigkeit an internationalen und nationalen Gesetzen aus, doch werfen viele bioethische Diskussionen Fragen auf, die weit über den aktuellen, vom jeweiligen Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen hinausgehen. Aus diesem Grund holen wir auch den Rat externer Experten ein.
2019 spaltete die Geburt der ersten Babys aus genomveränderten Embryonen in China die Bioethik-Fachwelt. Dieser Verstoß gegen Recht, Ethik und akademische Selbstregulierung sorgte weltweit für deutliche Kritik. In den anschließenden Diskussionen wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden bioethischen Debatte und einer sinnvollen Steuerung der Genscheren-Forschung an der menschlichen Keimbahn betont. Stellungnahmen und Standpunkte hierzu veröffentlichten die National Academy of Sciences, die Royal Society und der Deutsche Ethikrat. Der Vorfall führte außerdem zur Gründung eines beratenden Expertengremiums der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dessen Ziel ist die „Entwicklung weltweiter Standards für die Steuerung und Überwachung der Veränderung des menschlichen Genoms“. Eine Regulierung dieses Forschungsgebiets wird für die kommenden Jahre erwartet.
Aktuelle Diskussionen im Merck Bioethics Advisory Panel (MBAP)
Von November 2018 bis März 2019 hielten wir interne Workshops zur Ethik der Künstlichen Intelligenz (KI) ab. Ziel war es, eine ethische Grundlage für alle Projekte des maschinellen Lernens (Advanced Machine Learning, AML) und der KI in unserem Unternehmen zu schaffen; außerdem sollten mögliche (bio-)ethische Probleme, die sich aus diesen Projekten ergeben, identifiziert werden. Wir erarbeiteten acht ethische Leitaspekte zur Bewertung von Projekten, die aus ethischer Sicht problematisch sein könnten. Dies ermöglicht es uns, neue Technologien verantwortungsbewusst zu entwickeln. Weiterhin können wir so potenzielle ethische Fragen, die sich aus der Anwendung von KI ergeben, frühzeitig aufgreifen. Derzeit werfen unsere laufenden und geplanten AML- und KI-Projekte keine ethischen Fragen oder Problemstellungen auf.
Die genannten Workshops sowie die neuen, von uns entwickelten digitalen Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen führten dazu, dass das MBAP das Thema Digitale Ethik im Jahr 2019 auf die Agenda setzte. Da es bei diesen Geschäftsmodellen darum geht, den Zugriff auf Patientendaten und deren Austausch zu ermöglichen, bedarf es zentraler Leitlinien sowie einer grundlegenden Ethik. Nur so lässt sich das für den Erfolg entscheidende Vertrauen der Stakeholder gewinnen. Ein anderer Schwerpunkt des MBAP war unsere Richtlinie zur Genomeditierung.
Weitere Themen: neue Entwicklungen im Stem Cell Research Oversight Committee und im Global Health Institute.
Mitglieder des Merck Bioethics Advisory Panel (MBAP)
Digital Ethics Board
Infolge der Diskussionen, die wir 2019 im MBAP über digitale Ethik führten, beschlossen wir, das Digital Ethics Board (DEB) zu gründen. Es soll sich mit allen ethischen Fragen befassen, die sich aus unseren digitalen (Gesundheits-)Geschäften ergeben, vor allem aus dem geplanten Joint Venture Syntropy (mit Palantir. Das DEB ist ein Untergremium des MBAP. Sein Vorsitzender wird als Digitalexperte in das MBAP berufen. Dem DEB sollen weltweit führende Experten für digitale Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen sowie Fachleute für Ethik und Medizin angehören. Im ersten Schritt erarbeitet das DEB einen Ethik-Kodex für digitale Themen. Er soll Regelungen zu Fragen und Szenarien enthalten, die sich aus unseren neuen digitalen Geschäften ergeben können. Wir wollen sicherstellen, dass wir neue Technologien verantwortungsvoll entwickeln und mögliche ethische Fragen, die sich aus der Nutzung digitaler Gesundheitstechnologien ergeben, frühzeitig beantworten. Das DEB wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Wir wollen ein „ethisches digitales Gesundheitsunternehmen“ sein. Dabei halten wir uns in wichtigen Bereichen, etwa beim Umgang mit Patientendaten, an die höchsten ethischen Standards.
Biotechnologie und Gentechnik
In unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit kommen genetisch veränderte Organismen (Genetically Modified Organism, GMO) zum Einsatz. Schon seit den 1980er Jahren produzieren wir biotechnologische Produkte, die mithilfe von GMO hergestellt werden. Ohne diese Technologie wären die großen medizinischen Fortschritte der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen.
Unsere wichtigsten Forschungsstandorte für medizinische Biotechnologie sind Darmstadt, Boston (Massachusetts, USA), Peking (China) und Tokio (Japan). Wichtige Produktionsstandorte sind Martillac (Frankreich) sowie Aubonne und Corsier-sur-Vevey (beide in der Schweiz). Letztere zählt zu den größten Produktionsanlagen für Biopharmazeutika in Europa.
Konzernweit stellen wir unsere biotechnologischen Produkte an allen Standorten nach höchsten Standards her. Alle biotechnologischen Aktivitäten unterliegen weltweit strengen gesetzlichen Vorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen unsere Beauftragten für biologische Sicherheit. Änderungen der Bestimmungen für biotechnologisch hergestellte Produkte verfolgen wir fortlaufend. Wir passen unsere Prozesse entsprechend an und gewährleisten so, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Nutzung von Technologien zur Genomeditierung
Wir sind ein führender Anbieter von Technologien wie CRISPR/Cas9, mit denen bestimmte Gene gezielt verändert werden können. Dieser Prozess wird Genomeditierung oder auch Genomveränderung genannt. Mit CRISPR/Cas9 eröffnen sich neue Möglichkeiten in der gentechnischen Forschung. Diese könnten große Fortschritte bewirken – entweder bei der Behandlung schwerer Krankheiten oder bei der sogenannten „grünen Gentechnik“, also der Anwendung genomverändernder Verfahren bei der Pflanzenzüchtung. Die Gesetze verschiedener Länder lassen unterschiedlich große Spielräume für die Anwendung dieser Methode.
Unsere Richtlinie zur Technologie der Genomeditierung Genome Editing Technology Principle gibt unseren Mitarbeitern einen verbindlichen ethischen und operativen Rahmen vor. Dabei zieht sie klare Grenzen: einerseits für uns als Anbieter maßgeschneiderter zielgerichteter Nukleasen und genetisch veränderter Zelllinien, andererseits als Anwender dieser genomverändernden Technologien bei der wissenschaftlichen Forschung. Die Richtlinie enthält Hintergrundinformationen zum Thema und erläutert unsere Position zur Genomeditierung.
Die Meldung, dass die Arbeit eines chinesischen Forschers zur Geburt der ersten Babys aus genomveränderten Embryonen geführt habe, stieß eine weltweite Diskussion an. Dabei wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden bioethischen Debatte sowie einer sinnvollen Steuerung der Genscheren-Forschung an der menschlichen Keimbahn betont. Das MBAP diskutierte mögliche regulatorische Konsequenzen einschließlich der Folgen für unser Unternehmen als Anbieter und Anwender dieser Technologie. Unsere Richtlinie zur Genomeditierung aus dem Jahr 2017, die sich mit Veränderungen der menschlichen Keimbahn befasst, spricht sich eindeutig gegen diese aus.
In der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion entwickeln sich seit Jahren bioethische Ansichten zur Keimbahnveränderung (Germline Editing, GE). Sobald das Sicherheitsprofil der Verwendung von GE bei Embryos durch klinische Studien vollständig zugänglich ist – und falls die Vorteile die Risiken deutlich überwiegen, kann es Fälle geben, in denen die Anwendung von GE bei Embryos ethisch akzeptabel sein könnte. Selbst der Deutsche Ethikrat nimmt eine ähnliche Position ein. Ein Beispiel dafür ist eine monogenetische Erkrankung wie Mukoviszidose.
Angesichts der Fortschritte bei der Genomeditierung und der sich wandelnden ethischen Ansichten, etwa beim Deutschen Ethikrat, hielt das MBAP eine Aktualisierung der Richtlinie zur Genomeditierung für erforderlich. Es überarbeitete deshalb geringfügig die Abschnitte mit Hintergrundinformationen, den Text zur Veränderung des Keimbahn-Genoms und den Abschnitt über künstliche Gameten (Keimzellen). Unsere Stellungnahme zur Veränderung der menschlichen Keimbahn lautet wie folgt:
„Im Einklang mit dem Embryonenschutzgesetz wird die Anwendung der Genomeditierung bei menschlichen Embryos von Merck ebenso wenig unterstützt wie die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen beim Menschen. Merck erkennt an, dass eine verantwortungsbewusst durchgeführte Forschung auf diesem Gebiet wertvoll sein kann.“
Stammzellenforschung
Derzeit beteiligen wir uns nicht an klinischen Studien, bei denen menschliche embryonale Stammzellen oder geklonte menschliche Zellen zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Ebenso wenig verfolgen wir selbst derartige Ansätze. In unserer Forschung kommen menschliche embryonale Stammzellen aber durchaus zum Einsatz. Außerdem bieten wir unseren Kunden einige ausgewählte Stammzelllinien an. Unsere Richtlinie zu Stammzellen („Stem Cell Principle“) stellt dabei sicher, dass unsere ethischen Grundsätze eingehalten werden. Stammzellen verwenden wir nur dann für Forschungszwecke, wenn das „Stem Cell Research Oversight Comittee“ (SCROC) das entsprechende Projekt geprüft und genehmigt hat. Wir verwenden ausschließlich vom „United States National Institute of Health“ (NIH) zugelassene Zelllinien, die auch nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz und dem deutschen Stammzellgesetz zulässig sind.
Im Jahr 2019 begann das SCROC mit der Entwicklung einer neuen Einverständniserklärung für die Verwendung von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC). Die mit embryonalen Zellen identischen iPSC können jeden Zelltyp des menschlichen Körpers hervorbringen. Sie kommen bei vielen Forschungsprojekten zum Einsatz, bedürfen aber in den meisten Fällen keiner besonderen Genehmigung durch das SCROC. Das SCROC beschloss außerdem, die Erzeugung von Organoiden aus adulten Stammzellen zu unterstützen – unter der Bedingung, dass keine Stammzellen aus fötalem Gewebe verwendet werden.
Forschung, die auf die Erzeugung künstlicher Keimzellen abzielt, fördern wir bislang nicht. Eine derartige Förderung müsste mit dem Embryonenschutzgesetz sowie mit unserer Richtlinie zur Fruchtbarkeitsforschung (Fertility Principle) im Einklang stehen.
Um mit der laufenden Entwicklung Schritt halten zu können, wird das SCROC den Themenbereich der Erzeugung künstlicher Keimzellen auch künftig immer wieder aufgreifen.
Fruchtbarkeitsforschung
Wir entwickeln Therapien für die Behandlung von Unfruchtbarkeit und sind bestrebt, die Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation zu erhöhen. Daher beschäftigen wir uns regelmäßig mit damit verbundenen bioethischen Fragen. Gesetzliche Grundlage ist dabei das deutsche Embryonenschutzgesetz; Handlungsvorgaben enthält unsere Richtlinie zur Fruchtbarkeitsforschung, die auf Empfehlungen des „Merck Bioethics Advisory Panel“ (MBAP) basiert.
Biosampling und Biobanking
Bei klinischen Studien gewonnene biologische Proben von Patienten sind für die Entwicklung neuer, zielgerichteter Behandlungen und fortschrittlicher Diagnosemethoden unverzichtbar. Wir handhaben diese Proben in verantwortungsvoller und ethisch angemessener Weise – sowohl in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen als auch gemäß der von den Patienten erteilten Zustimmung zur Verwertung. Diese Zustimmung kann die optionale Erlaubnis beinhalten, die Proben über die klinische Studie hinaus für weitere medizinische Forschungszwecke zu verwenden. Unsere Grundsätze und Prozesse im Umgang mit menschlichen Bioproben sind seit dem Jahr 2017 in einer Richtlinie und in Standardarbeitsanweisungen festgeschrieben.
Biologische Proben wie Gewebeproben und Körperflüssigkeiten bewahren wir zusammen mit den dazugehörigen verschlüsselten Patienten- und Probendaten in sogenannten Biobanken auf.
Klinische Studien
Wir entdecken und entwickeln innovative Medikamente, die den Bedürfnissen der Patienten entsprechen. Dabei halten wir uns an alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sowie an wissenschaftliche und ethische Standards. Zu den Standards, die für klinische Studien gelten, zählen insbesondere die „Deklaration von Helsinki“ – in der der Weltärztebund ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen formuliert – sowie die Good Clinical Practice (GCP) des International Council for Harmonisation (ICH). Weitere Einzelheiten finden sich im Kapitel „Klinische Studien“.
Zulassungsüberschreitende Anwendung (Off-Label-Use)
Wir möchten einen Beitrag zum wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt leisten. Dabei arbeiten wir häufig eng mit medizinischen Fachkräften zusammen. Regelmäßig erreichen uns Anfragen zum möglichen Einsatz unserer Produkte jenseits der zugelassenen Anwendungsarten und -gebiete (sogenannter Off-Label-Use). Zwar ist jedes Arzneimittel nur für bestimmte Indikationen zugelassen. Es gibt aber Fälle, in denen ein Arzt ein Präparat für die Behandlung einer Krankheit verschreiben möchte, für die es nicht zugelassen ist. Eine derartige Anwendung kann dem Wohl des Patienten dienen. Soll ein Medikament auf diese Weise eingesetzt werden, müssen jedoch ausreichende Belege dafür vorliegen, dass das Arzneimittel bei der Behandlung der betreffenden Krankheit wirksam und sicher sein kann.
Unsere Grundsätze zur Weitergabe von Informationen über die zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln ergeben sich aus entsprechenden Richtlinien, die konzernweit gelten. Im Jahr 2018 ergänzten wir die neue Compliance-Richtlinie zu Interaktionen mit Patienten um eine Erklärung, die Fragen zum Off-Label-Use regelt. Wir vertreiben unsere Arzneimittel ausschließlich im Rahmen der geltenden Zulassung. Informationen über eine zulassungsüberschreitende Anwendung verbreiten wir niemals zu gewerblichen Zwecken. An Angehörige der Heilberufe geben wir diese Informationen nur weiter, wenn sie einem medizinisch-wissenschaftlichen Zweck dienen und auch nur aufgrund einer unmittelbar an uns gerichteten, unaufgeforderten Anfrage. Die Informationen müssen wissenschaftlich belegt und sachlich ausgewogen sein. Unseren Mitarbeitern ist es nicht gestattet, einzelnen Patienten irgendeine Art von Behandlung zu empfehlen.
Parlamentarisches Gespräch zur Genomeditierung
Im Mai 2019 veranstalteten wir für die deutsche Politik einen „Dialog zur Ethik der Genomeditierung“. An der Veranstaltung nahmen 45 politische Akteure teil, darunter gewählte Vertreter der Länder, Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie andere hochrangige deutsche Politiker: Einen Tag nach der Veröffentlichung des neuen Positionspapiers des Deutschen Ethikrates zum Thema Veränderung von Keimzellen sprachen die Teilnehmer in einer offenen Debatte über die Ethik der Genomeditierung.
Podiumsdiskussion über ethische Implikationen neuer Technologien im Gesundheitssektor
Im November 2019 veranstalteten wir in Zusammenarbeit mit der Brüsseler Vertretung des Landes Hessen eine Podiumsdiskussion über ethische Implikationen neuer Technologien im Gesundheitssektor. An der Diskussion beteiligten sich Vertreter der Wissenschaft, des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie unseres Unternehmens. Dabei kamen ethische Fragen zur digitalen Gesundheit sowie zur Technologie der Genomveränderung zur Sprache. An der Veranstaltung nahmen 100 politische Akteure aus Europa teil. Mit den Podiumsgästen diskutierten gewählte Amtsträger, Mitglieder des Europäischen Parlaments (einschließlich eines Vizepräsidenten) sowie Vertreter verschiedener Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und der Pharma- und Biotech-Industrie.
Bei beiden Veranstaltungen standen die Diskussionen deutlich unter dem Einfluss der jüngsten Arbeiten des MBAP. Aus den Diskussionen wiederum ergaben sich wertvolle Beiträge für die Fortsetzung der Debatte.