Alle Staaten sind dazu verpflichtet, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten und zu schützen. Als internationaler Konzern tragen wir die Verantwortung, Menschenrechte weltweit zu achten und dafür zu sorgen, dass unsere Geschäftstätigkeit sie nicht verletzt. Wir arbeiten fortlaufend daran, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in unsere Prozesse einzubinden. Ziel ist es, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu minimieren und den Schutz der Menschenrechte in unserem Einflussbereich zu fördern. Jegliche Verletzung der Menschenrechte, die aus unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen resultiert, ist inakzeptabel.
Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Dazu müssen wir zunächst verstehen, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte haben können. Außerdem müssen wir prüfen, welche Maßnahmen menschenrechtlicher Sorgfalt an unseren Standorten bereits greifen. Dieses Wissen hilft uns, unsere konzernweite Arbeit sowohl auf die Gegebenheiten als auch die jeweiligen Risikoprofile vor Ort abzustimmen. So können wir Unterstützungsangebote, Strategien und Prozesse für besondere Herausforderungen entwickeln.
Im Rahmen des Deutschen Global Compact Netzwerks sind wir Mitglied der „Business & Human Rights Peer Learning Group“. In diesem Arbeitskreis tauschen wir uns mit anderen Unternehmen über Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt aus.
Wie wir die Achtung der Menschenrechte verankern
Die übergeordnete Verantwortung, Menschenrechte einzuhalten, liegt bei unserer Geschäftsleitung. Diese fordert sie verbindlich von unseren Managing Directors ein.
Alle Aktivitäten und Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht koordiniert konzernweit unsere Einheit „Group Corporate Responsibility“. Fortschritte und Maßnahmen bespricht das CR-Komitee regelmäßig in seinen Sitzungen. Die jeweiligen Themenverantwortlichen in den Konzernfunktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten setzen die entwickelten Maßnahmen um.
Darüber hinaus etablierten wir im Berichtsjahr eine bereichsübergreifende „Human Rights Working Group“. Ihr Ziel: gemeinsame, funktionsübergreifende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, mit denen wir unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen. Die Gruppe kommt drei- bis viermal im Jahr zusammen. 2019 fanden vier Treffen statt.
Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze
Die Merck-Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie unterstreicht unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und definiert die Anforderungen unseres Unternehmens. Sie verknüpft und ergänzt alle bestehenden Vorschriften und Richtlinien, die einen Bezug zu Menschenrechten haben: Dazu gehören beispielsweise unser Verhaltenskodex, die EHS-Policy („Corporate Environment, Health and Safety Policy“), die „Responsible Sourcing Principles“ sowie die „Charta on Access to Health in Developing Countries“. Im Berichtsjahr aktualisierten wir unsere Menschenrechtscharta. Dazu holten wir Fachwissen externer Stakeholder ein – etwa von Gewerkschaften, von Verbänden sowie Vertretern potenziell betroffener Gruppen. Darüber hinaus verabschiedeten wir eine konzernweite „Social and Labor Standards Policy“; Diese greift die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf. Die Policy deckt unter anderem Themen wie Zwangsarbeit, moderne Sklaverei, Menschenhandel, Kinderarbeit sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen ab. 2019 stießen wir außerdem die Aktualisierung des konzernweiten „Site Security Standards“ unter anderem hinsichtlich der Menschenrechte an.
Die deutsche Bundesregierung verabschiedete Ende 2016 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Wir begrüßen diesen Plan und arbeiten fortlaufend daran, ihn in unserem Unternehmen umzusetzen.
In Großbritannien sind wir nach dem UK Modern Slavery Act verpflichtet, über Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel zu berichten. 2019 veröffentlichten wir unser drittes „UK Modern Slavery Statement“. Die Erklärung wurde von unserer Geschäftsleitung verabschiedet, sie findet sich auf unserer Webseite.
Kontinuierliche Verbesserung unserer Managementprozesse
Wir arbeiten daran, menschenrechtliche Sorgfalt noch stärker in unsere operativen Prozesse zu integrieren, um menschenrechtliche Risiken zu minimieren und negative Auswirkungen zu verhindern. Wir konzentrieren uns hierbei risikobasiert auf externe Arbeitskräfte, die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern. Derzeit verschaffen wir uns einen konzernweiten Überblick über den Einsatz von externen Arbeitskräften – vor allem in den Hochrisikoländern China, Vietnam und den Philippinen. Darauf aufbauend werden wir risikobasierte Maßnahmen durchführen.
Unser „Compliance Risk Reporting & Self-Monitoring“-Prozess deckt ebenfalls menschenrechtliche Themen ab. 2019 erweiterten wir die Risikobetrachtung zu Menschenrechten und moderner Sklaverei. Erste Ergebnisse liegen uns 2020 vor.
Seit 2019 überprüfen wir Menschenrechtsaspekte auch während unserer „Site Security Risk Assessments“. So ermitteln wir an unseren Standorten, ob menschenrechtliche Risiken mit unserer Standortsicherheit verknüpft sind, und leiten dann entsprechende Maßnahmen ein.
Zudem öffneten wir 2019 unsere „SpeakUp Line“ für externe Stakeholder. Bisher war diese nur Mitarbeitern zugänglich. Beschwerden können nun auch über unserer Webseite gemeldet werden.
Menschenrechte bei Investitionsentscheidungen berücksichtigen
Bei Projekten, die eine bestimmte Investitionshöhe überschreiten, entscheidet das Investment-Komitee über die Freigabe der Investition. Bei seiner Entscheidung bewertet das Komitee unter anderem Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Der Merck-Verhaltenskodex ist für uns auch bei Investitionsprojekten verpflichtend. Dieser Kodex beinhaltet unter anderem die Einhaltung der Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen und damit auch der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.
Bewusstsein schaffen
2019 ergriffen wir weitere Maßnahmen, um das Bewusstsein für bestimmte menschenrechtliche Risiken zu schärfen.
Im Zuge der Überarbeitung der Menschenrechtscharta und der Einführung der „Social and Labor Standards Policy“ führten wir 2019 einen Online-Kurs ein. Er richtet sich an unsere Managing Directors sowie an die Führungsebene direkt unterhalb der Geschäftsleitung. Der Kurs verpflichtet sie, die Anforderungen der beiden Richtlinien in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.
Das EHS-Initialtraining „EHS StartUp!“ in Darmstadt, an dem alle neuen EHS-Manager teilnehmen, beinhaltete 2019 wie schon im Vorjahr die Themen Menschenrechte und moderne Sklaverei.
2019 umfassten unsere Schulungsaktivitäten für neue Einkaufsmitarbeiter (zum Beispiel die „Procurement Training Academy“) die Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Ergänzend führten wir im Berichtsjahr Online-Seminare für unsere Einkaufsmitarbeiter durch. Zu einer TfS-Schulung in Schanghai (China) luden wir chinesische Lieferanten ein.
Unseren Mitarbeitern stellen wir in unserem Intranet Informationen zu Menschenrechten zur Verfügung.