Viele unserer Chemikalien sind Substanzen oder Gemische, die als gefährlich eingestuft sind. Von ihnen darf kein Risiko für Mensch oder Umwelt ausgehen. Um dies sicherzustellen, halten wir alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien ein. Auch für unseren Geschäftserfolg ist das entscheidend. Zugleich gilt es, die Erwartungen unserer Stakeholder – beispielsweise von Kunden und Mitarbeitern – an ein leistungsfähiges Gefahrenmanagement zu erfüllen.
Unser Ansatz für sichere chemische Produkte
Produktsicherheit hat für uns höchste Priorität. Schon bei der Entwicklung chemischer Substanzen untersuchen wir mögliche negative Auswirkungen. Entlang der Wertschöpfungskette unserer chemischen Produkte – bei Import, Herstellung, Vermarktung, Verwendung, Recycling und Entsorgung – erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und gehen teilweise sogar darüber hinaus. Auf unseren Webseiten veröffentlichen wir umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten (siehe merckmillipore.com und merckgroup.com).
Wie wir die Sicherheit chemischer Produkte gewährleisten
In unseren Unternehmensbereichen Healthcare, Life Science und Performance Materials bestehen jeweils eigene organisatorische Strukturen für Produktsicherheit. Die Verantwortlichen aller drei Bereiche sowie unsere konzernweite Governance-Funktion „Corporate Regulatory Affairs Chemicals“ (EQ-R) arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten. Dies betrifft beispielsweise die Registrierung chemischer Produkte, die Gefahrstoffeinstufung oder die Gefahrenkommunikation in Form von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten.
Unser konzernweites „Group Product Safety Committee“ (GPSC) beobachtet weltweit, ob sich wichtige regulatorische Anforderungen ändern. Um neue Anforderungen in unsere Prozesse zu überführen, stößt das Komitee entsprechende Maßnahmen an und überprüft deren Umsetzung.
Die Funktion EQ-R stellt konzernweit sicher, dass unser Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen einhält. EQ-R agiert unabhängig von den Unternehmensbereichen, da sie keine operativen Verpflichtungen hat und direkt an den Leiter der Konzernfunktion „Group Environment, Health, Safety, Security, Quality“ berichtet. Nötige Maßnahmen zur Korrektur und Prävention verantworten die Unternehmensbereiche. EQ-R unterstützt diese außerdem dabei, effiziente und harmonisierte Prozesse einzuführen.
Integration von Versum Materials und Intermolecular
Im Zuge der Integration der Unternehmen Versum Materials und Intermolecular prüfen wir, ob sie konform mit den gültigen regulatorischen Anforderungen und unseren internen Standards handeln. Gegebenenfalls gleichen wir die zugrunde liegenden Prozesse an.
Wozu wir uns verpflichten: gesetzliche Vorschriften und konzernweite Richtlinien
Mit konzernweiten Richtlinien gewährleisten wir, dass nationale und internationale Vorschriften stets eingehalten werden. Darüber hinaus haben wir allgemeine Selbstverpflichtungen der Branche unterzeichnet, etwa die „Responsible Care® Global Charter“.
Unsere Richtlinie „Regulatory Affairs Governance Policy“ regelt konzernweit die Prozesse, mit denen wir Produktsicherheit umsetzen und steuern. Außerdem legt sie die entsprechenden Managementstrukturen fest. Mit ihr erfüllen wir Produktsicherheitsvorschriften, die für unser Unternehmen relevant sind. 2019 haben wir die „Regulatory Affairs Governance Policy“ aktualisiert, um Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse bei uns im Konzern noch klarer zu definieren.
Zu den gesetzlichen Vorschriften, denen wir unterliegen, zählen beispielsweise das globale Einstufungssystem für Chemikalien (GHS) und seine Umsetzung in regionale und nationale Gesetzgebungen (beispielsweise die CLP-Verordnung der Europäischen Union oder HazCom in den USA). Unser „Merck Group Label Standard“ gibt einen einheitlichen Rahmen für die Etikettierung von Produkten nach GHS vor. Darüber hinaus richten wir uns nach der EU-Chemikalienverordnung REACH, der novellierten US-amerikanischen Chemikaliengesetzgebung TSCA (Toxic Substances Control Act) sowie der bundesdeutschen Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Vorfälle berichtet, bei denen Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln bezüglich der Kennzeichnung von chemischen Produkten verletzt wurden.
REACH-Registrierungen
Im Zuge der EU-Chemikalienverordnung REACH haben wir uns 2018 mit Abschluss der dritten Registrierungsphase zu Folgendem verpflichtet: Wir überprüfen unsere eigenen Registrierungsdossiers fortlaufend auf Aktualität und Qualität und verbessern diese bei Bedarf. 2019 haben wir entsprechende Prozesse entwickelt und implementiert.
Einstellung der ICCA Product Safety Summaries
Bis Mitte 2019 stellten wir über das ICCA (International Council of Chemical Associations) sogenannte Product Safety Summaries zur Verfügung. Zum 1. Oktober 2019 wurde die Webseite durch das ICCA vom Netz genommen, da Informationen zu chemischen Stoffen auf anderen Internet-Portalen verfügbar sind. Wir informieren auf den Webseiten unserer Unternehmensbereiche Life Science und Performance Materials zum sicheren Umgang mit unseren chemischen Produkten.
Sicherheitsanalysen in der Produktentwicklung
Wir sorgen bereits im Entwicklungsprozess dafür, dass unsere chemischen Produkte später sicher angewendet werden können. Dafür nutzen wir beispielsweise Gefahren-, Expositions- und Risikobeurteilungen. Alle Produkte untersuchen wir – wie gesetzlich vorgegeben – hinsichtlich ihrer Wirkung auf Gesundheit und Umwelt. Dabei halten wir die regulatorischen Anforderungen ein. Bevor wir ein neues Produkt auf den Markt bringen, bewerten wir alle relevanten Gefahrstoffdaten. Im Anschluss stufen wir es nach dem Globalen Harmonisierten System (GHS) und nach regional geltenden Verordnungen ein, beispielsweise der CLP-Verordnung in Europa. Bei diesen Sicherheitsbeurteilungen stehen die entsprechenden Regulatory-Affairs-Einheiten unseren Beschäftigten in den Unternehmensbereichen Life Science und Performance Materials zur Seite.
Unser Umgang mit Nanotechnologie
Nanotechnologie ist ein hoch innovatives Entwicklungsfeld, in dem Strukturen erforscht und genutzt werden, die 50.000-mal dünner sind als ein menschliches Haar. Sie bietet viele Chancen für unseren Konzern: Bei Life Science und Performance Materials entwickeln wir – dank Nanomaterialien – Produkte mit neuen Funktionen und Eigenschaften. Sie helfen beispielsweise, Energie und Ressourcen effizienter zu nutzen. Im Unternehmensbereich Healthcare erforschen wir den Einsatz von Nanomaterialien für medizinische Therapien.
Die besondere Struktur von Nanomaterialien birgt jedoch möglicherweise auch Risiken. Diese bewerten wir im Rahmen gesetzlicher Vorgaben wie REACH. Unsere konzernweit gültige „Policy for Use and Handling of Nanomaterials“ regelt den Umgang mit solchen Materialien. Bei der Herstellung und Verarbeitung unserer Produkte halten wir uns über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an Standards – wie die Leitfäden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder des Verbands der Chemischen Industrie (VCI). Unsere Kunden informieren wir durch Sicherheitsdatenblätter darüber, wie sie mit Nanomaterialien bei Transport, Weiterverarbeitung, Lagerung und Entsorgung umgehen müssen.
Grundsätzlich setzen wir die neue Technologie nur mit besonderer Vorsicht ein: Wir verfolgen das Prinzip der Vorsorge und nehmen Sicherheitsfragen beim Einsatz von Nanomaterialien sehr ernst. Dabei berücksichtigen wir konzernweite Vorgaben zur Sicherheit sowie zu Gesundheits- und Umweltschutz. Außerdem nutzen wir vorhandene Prozesse und Systeme, um Produktsicherheit zu gewährleisten.
Wissen über Nanotechnologie erfassen
Zu Chancen und Risiken der Nanotechnologie tauschen wir uns fortlaufend mit anderen Unternehmen, Verbänden und Behörden aus. Beispiele hierfür sind der Koordinierungskreis Nano, der dem VCI-Ausschuss „Technik und Umwelt“ zugeordnet ist, und der technische Arbeitskreis „Responsible Production and Use of Nanomaterials“ der DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie) und des VCI. Wir beteiligen uns im VCI außerdem daran, neueste wissenschaftliche Literatur zu sichten und darin enthaltene Erkenntnisse zur Nanotechnologie einzuordnen.
Informationen zur Produktsicherheit
Im Zuge unserer Gefahrenkommunikation stellen wir unseren Kunden für alle chemischen Produkte umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Darin erklären wir die fachgerechte Handhabung der Produkte, um Gefahren für Mensch und Umwelt vorzubeugen.
Wir liefern alle als gefährlich eingestuften Chemikalien zusammen mit Sicherheitsdatenblättern aus. Sie enthalten Informationen zu physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Stoffe. Unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechen den jeweils aktuellen regulatorischen Anforderungen der Länder, in denen wir sie veröffentlichen. Dafür erstellen wir länderspezifische Sicherheitsdatenblätter in 44 Landessprachen (Performance Materials) beziehungsweise 37 Landessprachen (Life Science). Wir stellen auch Sicherheitsdatenblätter für Nicht-Gefahrstoffe und Fertigarzneimittel von Healthcare bereit. All diese Dokumente müssen wir auf einem einheitlichen und aktuellen Stand halten. Unsere Prozesse für die Gefahrenkommunikation sind deshalb innerhalb der Unternehmensbereiche weitestgehend standardisiert und automatisiert.
2019 haben wir im Bereich Life Science 12 Mio. Sicherheitsdatenblätter aktualisiert.
26 Mio.
Sicherheitsdatenblätter stellen wir unseren Kunden insgesamt zur Verfügung.
Über eine App bieten wir Kunden von Life Science Zugang zu den aktuellsten Produktsicherheitsinformationen. Sie ermöglicht den Zugriff auf Informationen über die Lebensdauer eines Produktes und zu seiner Lieferkette ab Werk. Diese Informationen sind weltweit in der jeweiligen Landessprache verfügbar und berücksichtigen nationale Vorschriften. Um darauf zuzugreifen, müssen die Kunden nur den Barcode auf dem Produkt einscannen oder den Produktcode manuell eingeben.
Kunden informieren und sensibilisieren
2019 haben wir bei Life Science das Projekt „Docs Online“ umgesetzt: Dabei prüften wir Verfügbarkeit und Aktualität von Kundendokumenten wie CoAs (Certificates of Analysis), CoOs (Certificate of Origin) und SDBs (Sicherheitsdatenblätter) auf der Webseite von Sigma-Aldrich, das seit 2015 zu Merck gehört. Die Dokumente sind nun noch leichter auffindbar. Für einzelne, spezielle Produktgruppen kontaktieren wir unsere Kunden im Bedarfsfall direkt, beispielsweise bei sich ändernden gesetzlichen Anforderungen. Über das Programm ScIDeEx® können unsere Kunden überprüfen, ob sie eine Chemikalie unter ihren eigenen Anwendungsbedingungen gemäß REACH-Verordnung in der Europäischen Union sicher verwenden können.