Produkte

Klinische Studien


Unser Unternehmen entwickelt Arzneimittel, die Menschen mit schweren Krankheiten helfen. Bevor sie behördlich zugelassen werden, testen wir ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit Patienten und gegebenenfalls gesunden Probanden. Zuvor müssen wir in umfangreichen vorklinischen Tests – unter anderem durch Tierversuche – belegen, dass das jeweilige Medikament keine inakzeptablen Risiken birgt. Wir erforschen ausschließlich solche Arzneimittel an Patienten, die ein vielversprechendes therapeutisches Potenzial haben und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen.

Unsere Grundsätze

Höchste Standards einhalten

Wir betreiben klinische Forschung von hoher Qualität und stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Bei der Durchführung aller klinischen Studien halten wir weltweit die höchsten ethischen und wissenschaftlichen Standards ein.

Klinische Studien führen wir nur zu Fragestellungen durch, die für Patienten, für Angehörige der Heilberufe und für die Gesellschaft von Belang sind. Außerdem gilt: Es muss eine fundierte und etablierte wissenschaftliche Methodik zur Verfügung stehen, um die jeweilige wissenschaftliche oder medizinische Fragestellung zu untersuchen. Unsere Studien schließen immer nur die Anzahl an Teilnehmern ein, die erforderlich ist, um die jeweiligen Fragen zu beantworten.

Unsere Richtlinie Clinical Research ist die Grundlage dafür, wie wir unsere klinischen Studien durchführen. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Standards eingehalten werden. Hierzu gehören neben den einschlägigen nationalen Gesetzen und Verordnungen insbesondere folgende Regelwerke:

Klinische Prüfungen überwachen und steuern

Die Gesamtverantwortung für unsere Arzneimittelentwicklung – und die damit verbundene Überwachung und Steuerung – trägt unser Leiter der Globalen Forschung und Entwicklung. Zwei Gremien unterstützen ihn bei der Überwachung unserer klinischen Studien: Das sogenannte Integrated Clinical Study Committee (ICSC) ist für Studien mit Arzneimitteln zuständig, die sich in der klinischen Entwicklung befinden; das Global Medical Affairs Decision Board (GMADB) für Studien mit bereits zugelassenen Arzneimitteln. Beide Gremien setzen sich aus medizinisch-wissenschaftlichen Experten und Führungskräften mit langjähriger Erfahrung in der klinischen Forschung zusammen. Jedes Gremium trifft sich regelmäßig, um die vorgeschlagenen klinischen Studienkonzepte zu prüfen. So stellen sie sicher, dass unsere Studien wissenschaftlich fundiert sind, einen berechtigten wissenschaftlichen Zweck verfolgen und gemäß neuesten Standards und guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. 2015 riefen wir zudem sogenannte Therapeutic Area Review Boards ins Leben. Sie stehen dem ICSC mit ihrem Fachwissen zu den verschiedenen Therapiegebieten beratend zur Seite und begutachten die vorgeschlagenen Studienkonzepte.

Bevor ein neues Arzneimittel zum ersten Mal Menschen verabreicht wird, führen wir umfassende Voruntersuchungen durch. Sie sollen belegen, dass das Arzneimittel das Potenzial für einen klinischen Nutzen besitzt, hinreichend sicher für die Anwendung am Menschen ist und ein positives Nutzen-Risiko-Profil aufweist. Mögliche Risiken für Studienteilnehmer werden vor Beginn und im Verlauf der klinischen Studien kontinuierlich und sorgfältig analysiert. Unser Medical Safety and Ethics Board (MSEB) überwacht die Sicherheit der Studienteilnehmer und überprüft nötigenfalls das Nutzen-Risiko-Profil des . Weitere Informationen zum MSEB finden sich in den Kapiteln Arzneimittelsicherheit und Bioethik.

Unser Vorgehen bei klinischen Studien wird regelmäßig von den Gesundheitsbehörden auf die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Richtlinien überprüft. Zusätzlich führen wir interne Audits zur Qualitätssicherung durch. In beiden Fällen reagieren wir sofort auf Beanstandungen und passen unsere Prozesse entsprechend an.

Klinische Studien verantwortungsvoll durchführen

An oberster Stelle stehen für uns die Sicherheit, das Wohlergehen, die Würde sowie die Rechte der Probanden und Patienten, die an unseren klinischen Studien teilnehmen. Wir setzen die Studienteilnehmer keinem unangemessenen Risiko und wissentlich keinen irreversiblen Schädigungen aus. Der Schutz der persönlichen Daten hat einen hohen Stellenwert. Die Vertraulichkeit aller erhobenen Daten und Informationen ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet.

Eine qualifizierte unabhängige Ethikkommission (EK) muss jede klinische Prüfung vorab begutachten und genehmigen oder zustimmend bewerten, bevor Studienteilnehmer aufgenommen werden dürfen. Außerdem müssen alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, die in dem jeweiligen Land gefordert werden. Im Einklang mit den Richtlinien zur Guten Klinischen Praxis (-) muss jeder Teilnehmer nach umfassender Aufklärung seine Einwilligung geben, bevor er an einer klinischen Prüfung teilnimmt. Wir klären die Teilnehmer in verständlicher Sprache ausführlich über sämtliche Aspekte der klinischen Prüfung auf, einschließlich der potenziellen Risiken und des möglichen Nutzens einer Teilnahme. Alle teilnehmenden Personen erhalten genügend Zeit und Gelegenheit, sich über Einzelheiten zu informieren, bevor sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden. Ein Prüfarzt oder ein anderer qualifizierter Angehöriger der Heilberufe, der mit der Studie vertraut ist, beantwortet sämtliche Fragen der potenziellen Teilnehmer. Auch nicht-interventionelle Studien (Beobachtungsstudien) werden möglichst von einer Ethikkommission begutachtet. Auch hier werden die Studienteilnehmer umfassend informiert.

Jede Studie folgt genau festgelegten Abläufen. Diese stellen sicher, dass die Studie im Einklang mit den Richtlinien der Guten Arbeitspraxis () für die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, den ethischen Prinzipien der Deklaration von Helsinki und anderen internationalen Richtlinien nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchgeführt wird. So wird auch gewährleistet, dass die Daten korrekt sind und gemäß den geltenden Bestimmungen erhoben, dokumentiert und berichtet werden. Im Berichtszeitraum haben wir keine Beanstandungen von Behörden oder Dritten hinsichtlich unserer Vorgehensweise bei klinischen Prüfungen erhalten.

Wir erheben fortlaufend Informationen zur Sicherheit unserer . Wichtige neue Erkenntnisse, die für die Sicherheit der Studienteilnehmer von Bedeutung sind, teilen wir den Prüfärzten unverzüglich mit. So gewährleisten wir die sichere Anwendung unserer Arzneimittel. Mögliche Nebenwirkungen und Risiken werden bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und beim Risikomanagement berücksichtigt. Soweit erforderlich, aktualisieren wir die Produktinformationen einschließlich der Hinweise für Prüfärzte und Patienten. Weitere Informationen hierzu finden sich im Kapitel Arzneimittelsicherheit.

Besondere Maßnahmen für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen

Wenn ein Arzneimittel auch zur Anwendung bei sogenannten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen vorgesehen ist, müssen wir in bestimmten Fällen klinische Studien auch mit diesen Bevölkerungsgruppen durchführen. Dazu gehören zum Beispiel Kinder oder hilfsbedürftige Menschen. Ihr Schutz hat einen besonderen Stellenwert. Denn diese Menschen sind in der Regel nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage, für ihre persönlichen Interessen einzutreten. Wir führen deshalb Studien mit Patienten aus diesen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen nur dann durch, wenn es keine Möglichkeit gibt, aussagefähige Ergebnisse mit anderen, weniger schutzbedürftigen Studienteilnehmern zu erreichen. Bei der Studiendurchführung – insbesondere wenn wir die Teilnehmer zur Studie aufklären und ihre Einwilligung einholen – halten wir alle gesetzlichen Regelungen ein.

Weitere Informationen dazu gibt es auf unserer Website.

Zusammenarbeit mit Partnern

Um eine breite und fundierte Basis für die Entwicklung neuer Arzneimittel zu schaffen, arbeiten wir in unseren klinischen Studien häufig mit externen Partnern zusammen. Das sind meist Hochschulen oder akademische Institute, Industriepartner, medizinisch-wissenschaftliche Beratungsgremien, Dienstleister oder Lieferanten. Alle Partner müssen bei klinischen Prüfungen dieselben hohen Standards beachten. Dies gilt insbesondere für die Auftragsforschungsunternehmen (sogenannte Contract Research Organizations, CROs), die klinische Studien in unserem Auftrag durchführen.

Um die Einhaltung der Standards der Guten Klinischen Praxis (Good Clinical Practice, -) sicherzustellen, lassen wir unsere CROs sowie andere Dienstleister und Partner im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig auditieren. Ebenso veranlassen wir Audits von Prüfzentren, die in unsere klinischen Studien eingebunden sind.

Im Berichtszeitraum ergaben die Audits keinen Anhaltspunkt dafür, dass Studien nicht im Einklang mit ICH-GCP-Standards und der Deklaration von Helsinki durchgeführt wurden.

Intensiver Dialog mit Patienten und Patientenorganisationen

Wir wollen sicherstellen, dass die Stimme der Patienten und ihre Bedürfnisse bei der Planung und Durchführung unserer klinischen Studien angemessen berücksichtigt werden. Dazu haben wir 2014 sogenannte Patient Advisory Boards ins Leben gerufen. Bei den Treffen dieser Advisory Boards geben uns Patientenorganisationen (Patient Advocacy Groups) und Betreuungspersonen ihre Rückmeldung zu studienbezogenen Themen. Diese Informationen verwenden wir dann dazu, klinische Studien so zu gestalten, dass die Bedürfnisse der Patienten besser berücksichtigt werden.

Darüber hinaus beteiligen wir uns an der European Patients’ Academy on Therapeutic Innovation (EUPATI). Dabei handelt es sich um eine 2012 ins Leben gerufene und auf fünf Jahre angelegte im Rahmen der Innovative Medicines Initiative (IMI). EUPATI ist ein europaweites Projekt, das vom European Patients‘ Forum (EPF) geleitet wird und an dem unter anderem Patientenorganisationen, Universitäten und nichtkommerzielle Organisationen sowie eine Reihe von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie beteiligt sind. Das Projekt hat das Ziel, Patienten ein besseres Verständnis für medizinische Forschung und Entwicklung zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedürfnisse in die Entwicklung klinischer Studien einzubringen. Außerdem sollen der Öffentlichkeit objektive und zuverlässige Informationen leichter zugänglich gemacht werden.

Verantwortlicher Datenaustausch

Wir unterstützen wissenschaftliche Fachkreise und akademische Institutionen dabei, das medizinisch-wissenschaftliche Wissen stetig weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck stellen wir ihnen Daten unserer klinischen Prüfungen für ihre eigenen Forschungen zur Verfügung. Die Freigabe von Daten aus klinischen Prüfungen geschieht stets unter Wahrung der Privatsphäre unserer Patienten, Achtung der nationalen Rechtssysteme und Erhaltung von Anreizen für Investitionen in die biomedizinische Forschung.

Für einen verantwortlichen Austausch von Daten aus klinischen Prüfungen engagieren wir uns auch gemeinsam mit der Europäischen Vereinigung der Pharmazeutischen Industrie und ihrer Verbände (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations, EFPIA) sowie dem US-amerikanischen Pharmaverband (Pharmaceutical Research and Manufacturers of America, PhRMA). Im Einklang mit ihren Selbstverpflichtungen stellen wir qualifizierten Forschern aus Wissenschaft und Medizin Prüfpläne, anonymisierte Patientendaten, Studiendaten und Berichte klinischer Prüfungen zur Verfügung.

Veröffentlichung klinischer Studien

Wir sind zur Offenlegung von Informationen aus unseren klinischen Prüfungen verpflichtet. Diese teilen wir der Öffentlichkeit vollständig, korrekt, ausgewogen, transparent und zeitnah mit. Designs und Ergebnisse klinischer Studien veröffentlichen wir in der internationalen Studiendatenbank ClinicalTrials.gov des US-amerikanischen National Institutes of Health (NIH). Sie sind außerdem über die International Clinical Trials Registry Platform der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugänglich. Darüber hinaus veröffentlichen wir Ergebnisse unserer klinischen Prüfungen im Einklang mit EU-Bestimmungen in der EudraCT-Datenbank (European Union Drug Regulating Authorities Clinical Trials), die die European Medicines Agency (EMA) betreibt.

Wir stellen sicher, dass die Publikation von Studienergebnissen in medizinischen Fachzeitschriften stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und Branchenkodizes erfolgt. Dabei richten wir uns insbesondere nach der aktuellen Version der Good Publication Practice (GPP3) und den Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE). Die Einhaltung aller Standards regelt unsere Medical Publications Policy.

Klinische Studien in Entwicklungsländern

Unabhängig von Region und Land führen wir alle unsere klinischen Studien im Einklang mit lokalen Gesetzen und Bestimmungen durch. Auch befolgen wir immer alle maßgeblichen internationalen wissenschaftlichen und ethischen Standards. Wir weiten unsere Arzneimittelentwicklung bewusst in unterschiedliche Märkte aus. Auf diese Weise tragen wir den Gesundheitsbedürfnissen verschiedener Regionen und Länder Rechnung und fördern die Entwicklung von lokalen Gesundheitssystemen.

Wenn wir klinische Studien in Entwicklungsländern durchführen, geschieht dies nach den gleichen Grundsätzen wie in Industrieländern. Darüber hinaus gilt:

  • Wir führen klinische Studien nur in einem Umfeld durch, in dem die Regeln der Guten Klinischen Praxis eingehalten werden können. Insbesondere müssen Ethikkommissionen vorhanden sein und gut ausgebildete klinische Prüfärzte zur Verfügung stehen.
  • Wir untersuchen nur Krankheiten und innovative Arzneimittel, die für die Bevölkerung vor Ort von Bedeutung sind.
  • Wir führen klinische Studien nur in Ländern durch, wo zu erwarten ist, dass wir eine Zulassung beantragen werden und das Arzneimittel für Patienten verfügbar gemacht wird – nachdem wir Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen haben.
  • Wir stellen sicher, dass kein Teilnehmer einer klinischen Studie aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder des wirtschaftlichen Status diskriminiert wird.

Im Rahmen unseres Praziquantel-Spendenprogramms bekämpfen wir gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation die parasitäre Wurmerkrankung bei afrikanischen Schulkindern. Die Praziquantel-Tabletten sind in ihrer derzeit verfügbaren Form jedoch nur für Erwachsene und Kinder über sechs Jahren geeignet. Bei Kindern unter sechs Jahren kann die Krankheit momentan nicht behandelt werden. Im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) forschen wir an einer Darreichungsform von Praziquantel, die auch für Kinder unter sechs Jahren geeignet ist. Hierzu führen wir derzeit klinische Studien mit Kindern in Afrika durch. Weitere Einzelheiten werden im Kapitel Infektionskrankheiten beschrieben.

Fortschritt

Immunonkologie: strategische Allianz mit Pfizer

Die Immunonkologie untersucht, inwieweit man die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers zur Bekämpfung eines Tumors aktivieren oder verstärken kann. In einer strategischen Allianz mit dem US-amerikanischen Pharmaunternehmen Pfizer erforschen wir die Möglichkeiten zur Behandlung unterschiedlicher Tumorarten mit dem Antikörper Avelumab. 2015 haben wir dazu unser umfangreiches internationales klinisches Studienprogramm JAVELIN begonnen. Darin untersuchen wir den potenziellen therapeutischen Nutzen von Avelumab an einem breiten Spektrum von Krebserkrankungen. An diesem Programm, in dem Avelumab an mehr als 15 Tumorarten untersucht wird, nahmen bis Oktober 2016 mehr als 3.000 Patienten teil.

2016 haben wir wichtige Meilensteine in der Indikation „metastasierendes Merkelzellkarzinom (mMCC)“ – einer seltenen, aggressiven Form von Hautkrebs – erreicht. So konnten wir im 3. Quartal die Einreichung des Zulassungsantrags bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) abschließen. Im November stimmte die einer vorrangigen Begutachtung (Priority Review) des Antrags zu. Bereits im Oktober wurde unser Zulassungsantrag für mMCC von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Begutachtung bestätigt. Bisher gibt es für diese Tumorart keine zugelassene Behandlungsmöglichkeit.

Frühen Zugang zu neuen Arzneimitteln ermöglichen

Nicht alle Patienten haben die Möglichkeit, an einer klinischen Prüfung teilzunehmen. Sie müssen warten, bis ein neues Arzneimittel zugelassen wird. Mit unserem Early-Access-Programm ermöglichen wir Patienten unter bestimmten Bedingungen einen früheren Zugang zu neuen Arzneimitteln, die möglicherweise lebensrettend sind. Das Angebot richtet sich an Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die bereits alle verfügbaren Therapieformen erfolgslos durchlaufen haben. So können sie Arzneimittel erhalten, die bereits klinisch getestet sind, aber noch keine Marktzulassung erhalten haben. Auch hierbei erfüllen wir höchste rechtliche, ethische und wissenschaftliche Standards. Durch eine gründliche Bewertung aller verfügbaren Daten stellen wir sicher, dass der potenzielle Nutzen für den Patienten die möglichen Risiken überwiegt. Im Jahr 2015 haben wir zu diesem Thema ein Positionspapier veröffentlicht.

Die Vergangenheit aufarbeiten

In den 1950er und 1960er Jahren wurden in Deutschland Arzneimittel verschiedener Hersteller an Heimkindern erprobt. Die Mehrzahl solcher klinischen Studien fand in Zusammenarbeit mit (Universitäts-)Kliniken und niedergelassenen Ärzten statt. Unser Unternehmen ermöglicht heute die umfassende wissenschaftshistorische Aufarbeitung dieses Themas anhand von Akten im historischen Archiv der Darmstädter Konzernzentrale. Im Jahr 2015 haben wir unser Unternehmensarchiv für eine Historikerin geöffnet, um ihr umfassende Recherchen für ihre Dissertation zu ermöglichen. Zur abschließenden Bewertung dieses Themenkomplexes sollte man die Fertigstellung der wissenschaftlichen Abhandlung abwarten. Unser Unternehmen gewährt volle Transparenz und wird auch in Zukunft alles Notwendige unternehmen, um die betroffenen Einrichtungen bei der Aufarbeitung dieser Geschehnisse zu unterstützen.

Gute klinische Praxis (GCP)
Gute klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) bezeichnet international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln für die Durchführung von klinischen Studien.
ICH
Das Ziel des International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) ist die Harmonisierung der Beurteilungskriterien von Humanarzneimitteln als Basis der Arzneimittelzulassung in Europa, den USA und Japan. Die ICH erarbeitet Richtlinien für die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln.
Pharmakovigilanz
Pharmakovigilanz bezeichnet die kontinuierliche und systematische Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln.
Gute Vertriebspraxis (GVP)
Die Gute Vertriebspraxis ist die deutsche Übersetzung des EU GDP (Good Distribution Practice) Guides. Die Leitlinie definiert die Regeln einer guten Distributionspraxis für den Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln.
GMP
Als GMP (Good Manufacturing Practice, Gute Herstellpraxis) werden Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen, aber auch bei Kosmetika, Lebens- und Futtermitteln bezeichnet.
Prüfarzneimittel
Darreichungsform eines Wirkstoffs oder Placebos, das in einer klinischen Prüfung am Menschen getestet oder als Vergleichspräparat verwendet wird. Hierzu gehören nicht zugelassene Arzneimittel ebenso wie zugelassene Arzneimittel, wenn letztere entweder in einer anderen als der zugelassenen Darreichungsform oder für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet oder zum Erhalt zusätzlicher Informationen über das zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden.
ICH
Das Ziel des International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) ist die Harmonisierung der Beurteilungskriterien von Humanarzneimitteln als Basis der Arzneimittelzulassung in Europa, den USA und Japan. Die ICH erarbeitet Richtlinien für die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln.
Gute klinische Praxis (GCP)
Gute klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) bezeichnet international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln für die Durchführung von klinischen Studien.
GxP
GxP bezeichnet zusammenfassend alle gesetzlichen Richtlinien für eine gute Arbeitspraxis, die vor allem in der Medizin, Pharmazie und pharmazeutischen Chemie Anwendung finden.
Prüfarzneimittel
Darreichungsform eines Wirkstoffs oder Placebos, das in einer klinischen Prüfung am Menschen getestet oder als Vergleichspräparat verwendet wird. Hierzu gehören nicht zugelassene Arzneimittel ebenso wie zugelassene Arzneimittel, wenn letztere entweder in einer anderen als der zugelassenen Darreichungsform oder für ein nicht zugelassenes Anwendungsgebiet oder zum Erhalt zusätzlicher Informationen über das zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden.
ICH
Das Ziel des International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) ist die Harmonisierung der Beurteilungskriterien von Humanarzneimitteln als Basis der Arzneimittelzulassung in Europa, den USA und Japan. Die ICH erarbeitet Richtlinien für die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln.
Gute klinische Praxis (GCP)
Gute klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP) bezeichnet international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln für die Durchführung von klinischen Studien.
öffentlich-private Partnerschaft
Als öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private Partnership, PPP) wird die Zusammenarbeit von öffentlichen Körperschaften, Privatunternehmen und/oder Not-for-Profit-Organisationen bezeichnet.
Bilharziose
Schistosomiasis oder Bilharziose ist eine Wurmkrankheit, die in warmen Binnengewässern durch Schnecken als Zwischenwirt verbreitet wird.
FDA
Food & Drug Administration: US-amerikanische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit.