Sowohl aus ethischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht sind Tierversuche unerlässlich und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Durch Tierversuche überprüfen wir einerseits die Sicherheit unserer chemischen und medizinischen Produkte, andererseits die Wirksamkeit unserer Arzneimittel. Wir stellen hohe Anforderungen an den Schutz und das Wohlergehen unserer Versuchstiere und gehen dabei über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Lieferanten, von Auftragsinstituten und von anderen Partnern.
Einen Großteil der Tierversuche führen wir im Unternehmensbereich Healthcare für die Zulassung von Arzneimitteln durch. Mit der Übernahme des US-amerikanischen Life-Science-Unternehmens Sigma-Aldrich im Herbst 2015 hat das Thema Tierschutz aber auch in unserem Unternehmensbereich Life Science an Bedeutung gewonnen. Hier hat sich der Anteil der Produkte tierischen Ursprungs erhöht; beispielsweise werden Tiere gehalten, um aus ihrem Blut Antikörper zu gewinnen. Zudem hat Sigma-Aldrich auch im Rahmen von Auftragsstudien Tierversuche durchgeführt: Dieses Geschäft führen wir weiter.
Unsere Grundsätze
Das Tierschutzprinzip 3R
Bei der Haltung, Pflege und Ernährung unserer Versuchstiere haben wir uns dazu verpflichtet, stets höchste ethische Standards anzuwenden, die wir zudem kontinuierlich verbessern. Bei der Durchführung der Versuche verfolgen wir etablierte Ansätze. Wo immer es sinnvoll und gesetzlich gegeben ist, streben wir außerdem an, Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen.
Damit fördern wir das international anerkannte Tierschutzprinzip 3R:
- Reduzierung (Reduction) der erforderlichen Anzahl an Tieren
- Verbesserung (Refinement), etwa zur Verminderung der Belastung der Tiere vor, während und nach den Versuchen
- Ersatz (Replacement) von Tierstudien
Wir fördern das 3R-Prinzip auch über unsere Unternehmensgrenzen hinaus: So unterstützen wir im Rahmen unserer Mitgliedschaft im International Consortium for Innovation and Quality in Pharmaceutical Development (IQ-Konsortium) gemeinsam mit anderen Unternehmen das Global-3Rs-Awards-Programm. Im Zuge dieses Programms zeichnet das IQ-Konsortium gemeinsam mit der Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care International (AAALAC International) innovative Beiträge zum 3R-Prinzip aus Forschung oder Wirtschaft aus. Im Jahr 2016 erhielt der Wissenschaftler Madhav Paranjpe aus unserem Unternehmensbereich Life Science einen Global-3R-Award. Ausgezeichnet wurde er für eine Veröffentlichung, in der er aufzeigt, dass bei der Evaluierung des krebserregenden Potenzials von neuen Arzneimitteln die Anzahl der Mäuse um 25 % reduziert werden kann.
Gesetzliche Anforderungen
Tierversuche sind nur erlaubt, wenn keine anerkannten alternativen Methoden zur Verfügung stehen. Dennoch sind Studien mit Tieren in vielen Bereichen unverzichtbar und durch die ICH-Richtlinie oder die REACH-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Sicherheit des Menschen steht dabei an erster Stelle. Gesetze und Verordnungen regeln alle relevanten Aspekte von Tierversuchen wie die Bedingungen bei der Haltung von Versuchstieren, die Durchführung und Genehmigung der Versuche sowie die Zuverlässigkeit und Fachkenntnis aller beteiligten Personen.
Konzernweite Ansätze und Regelungen
In unserer konzernweiten Use, Care and Welfare of Laboratory Animals Policy verpflichten wir uns zu weltweit einheitlichen Tierschutzprinzipien und den höchstmöglichen ethischen Standards bei Tierversuchen.
Bei der Haltung, Pflege und Ernährung von Versuchstieren verfolgen wir Grundsätze, die in der Use, Care and Welfare of Laboratory Animals Policy festgelegt sind. Wir verpflichten uns zu hoher Qualität und fortlaufender Verbesserung der Lebensbedingungen unserer Tiere. Das betrifft auch die Tierversuche, die wir seit der Übernahme von Sigma-Aldrich für externe Auftraggeber anbieten.
Darüber hinaus beschreibt unser unternehmensweit gültiges Handbuch Animal Science and Welfare die Anforderungen an Umsetzung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des Tierschutzes.
Organisationsstrukturen
Für einheitliche Tierschutzstandards in unserem Unternehmen sorgt der Chief Animal Welfare Officer. Er leitet die Einheit Corporate Animal Science and Welfare (EQ-A). Darüber hinaus initiiert er EQ-A-Audits, führt sie teilweise selbst durch und veranlasst kontinuierlich Verbesserungen des Tierschutzes bei uns und unseren Partnern. Ein globales Netzwerk für Versuchstierkunde und Tierschutz bringt außerdem alle unsere Experten regelmäßig zusammen. Es überwacht die Tierschutzeinheiten an unseren Standorten und unterstützt alle Projekte und Prozesse, die die Tierversuche und den Tierschutz betreffen.
Im Jahr 2016 gründeten wir darüber hinaus das Group Animal Welfare Council, das mehrmals im Jahr tagt: Vertreter aus allen Unternehmensbereichen beobachten die politischen Entwicklungen und aktualisieren bei Bedarf unsere Animal Welfare Strategy.
Unsere Standorte unterliegen in der Regel zusätzlichen nationalen Bestimmungen. Wir setzen konzernweit Tierschutzbeauftragte oder Tierschutzgremien ein, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie bewerten die Qualität der Tierhaltung und stellen die Einhaltung unserer Standards sowie aller gesetzlichen Anforderungen sicher.
Gremien- und Verbandsarbeit
Wir engagieren uns in verschiedenen Verbänden für mehr Tierschutz: zum Beispiel beim Europäischen Pharmaverband (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations, EFPIA), beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) oder beim Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz (Interpharma). Unser Chief Animal Welfare Officer bringt unsere Positionen zum Tierschutz regelmäßig in verschieden Gremien ein. 2015 hatte er beispielsweise den Vorsitz des IQ-Konsortiums inne. Zudem vertritt er derzeit die EFPIA im Treuhandausschuss der AAALAC International, wo er die Wahrung europäischer Standards sicherstellt. Zudem wurde er Ende 2016 für drei Jahre in den Vorstand der AAALAC International gewählt.
Zusammenarbeit mit Partnern und Lieferanten
Tierversuche nehmen wir überwiegend selbst vor. Unsere Labortiere beziehen wir zum größten Teil von spezialisierten Tierzüchtern. Teilweise führen auch Forschungsinstitute (sogenannte Contract Research Organizations, CRO) Tierversuche in unserem Auftrag durch. Zusätzlich arbeiten wir sowohl mit industriellen als auch universitären Einrichtungen zusammen. Dabei erwarten wir von ihnen, dass sie – gemäß unserer Use, Care and Welfare of Laboratory Animals Policy – die gleichen hohen Standards einhalten wie wir selbst. Dies überprüfen wir durch regelmäßige Audits.
An die durch die Übernahme von Sigma-Aldrich neu hinzugewonnenen Lieferanten stellen wir dieselben hohen Anforderungen in Sachen Tierschutz. Seit 2016 arbeiten wir daran, die Standards zu harmonisieren und entwickeln ein geeignetes Auditkonzept.
Mitarbeiterschulungen
Wir schulen regelmäßig alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Versuchstieren arbeiten. Damit gewährleisten wir, dass Tierversuche und alle Aspekte der Tierhaltung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Art und den Umfang der Schulungen gestalten wir auf Basis der nationalen und internationalen Gesetzgebung sowie der lokalen Anforderungen. Die zuständigen behördlichen Stellen überprüfen die korrekte Umsetzung. Darüber hinaus nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an externen Fortbildungen teil, beispielsweise an zugelassenen versuchstierkundlichen Kursen der Federation of European Laboratory Animal Science Associations, der American Association for Laboratory Animal Science, der Society of Laboratory Animal Science (Gesellschaft für Versuchstierkunde), der Laboratory Animal Science Association und der Interessengemeinschaft Tierpfleger.
Fortschritt
Großteil der Versuchstiere sind Nager
Rund 96 % der von uns verwendeten Versuchstiere gehören zur Spezies der Nager (Mäuse und Ratten). Andere Tierarten werden nur dann bei Versuchen eingesetzt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder aus wissenschaftlichen Gründen erforderlich ist. So verlangen etwa die Zulassungsbehörden bei Sicherheitsprüfungen in der Arzneimittelentwicklung, dass Präparate in bestimmten Fällen auch an Nichtnagerspezies wie Affen, Hunde oder Schweine getestet werden. Auch andere Leitlinien (z. B. REACH) geben unter bestimmten Bedingungen Versuche an Nichtnagern vor. Nur so können die Forscher mögliche Nebenwirkungen mit der erforderlichen Genauigkeit erkennen und in die Nutzen-Risiko-Bewertung einer Substanz einbeziehen. Bei Versuchen an Nichtnagern müssen zusätzliche Anforderungen an Tierhaltung und Versuchsdurchführung erfüllt werden.
Tierarten

Überprüfung unserer Versuchstiereinrichtungen
In unseren Versuchstiereinrichtungen überprüfen wir regelmäßig, ob unsere Standards für den Tierschutz eingehalten werden. So führte unsere Einheit Corporate Animal Science and Welfare 2016 drei interne Audits an unseren Standorten in den USA, in Großbritannien und in Israel durch. Festgestellt wurden dabei Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung der Käfigumgebung, um das natürliche Verhalten der Tiere (Environmental Enrichment) zu fördern; weiterhin gab es Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit, zur tierärztlichen Betreuung sowie zu einigen organisatorischen Aspekten. Entsprechende Maßnahmen haben wir eingeleitet.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns stets an den höchsten internationalen Tierschutzstandards orientieren. Seit Anfang 2016 sind alle Tierhaltungen im Bereich Healthcare nach den Standards der Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care International (AAALAC International) akkreditiert. Darüber hinaus ist auch eine Tierhaltung in unserem Unternehmensbereich Life Science AAALAC-akkreditiert.
Partneraudits durchführen
Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere Tierzüchter und Auftragsforschungsunternehmen unsere Standards im Tierschutz einhalten. Dazu haben wir im Rahmen unserer Arbeit beim Verband Interpharma ein firmenübergreifendes Auditkonzept entwickelt. Wir konzentrieren uns auf die Partner, die aus unserer Sicht potenziell risikobehaftet sind. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt drei Audits im europäischen Ausland durchgeführt. Die Auditergebnisse werden von den Mitgliedsfirmen des Verbandes gemeinsam genutzt und vertraulich behandelt.
Alternative Testmethoden entwickeln
Wir engagieren uns für die Entwicklung alternativer Testmethoden und für ihre behördliche Anerkennung über Ländergrenzen hinaus. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn nur wenn eine neue Methodik international akzeptiert wird, kann die Zahl der Tierversuche tatsächlich reduziert werden. Ohne länderübergreifende Anerkennung müssten bei der Entwicklung von Arzneimitteln für den weltweiten Einsatz parallel der Tierversuch und der Alternativtest durchgeführt werden.
Aus diesem Grund unterstützen wir beispielsweise die europäische Initiative European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing (EPAA). Dieser Zusammenschluss von der Europäischen Kommission, von europäischen Fachverbänden sowie von Unternehmen aus verschiedenen Branchen bündelt Wissen und Ressourcen, um die Entwicklung alternativer Testmethoden zu beschleunigen.
Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) unterstützen wir zudem die Stiftung set. Diese hat zum Ziel, Tierversuche einzuschränken und zu ersetzen. Deshalb fördert sie Projekte, in denen entsprechende alternative Methoden erforscht werden. Unser Chief Animal Welfare Officer ist derzeit stellvertretender set-Stiftungsratsvorsitzender.
Aber auch unsere eigenen Wissenschaftler arbeiten an der Entwicklung alternativer Testmethoden und werden dafür immer wieder ausgezeichnet.
Auszeichnungen für die Entwicklung alternativer Testmethoden:
- 2014: Hessischer Tierschutzforschungspreis für Alternativmethoden zum Ersatz oder zur Reduktion von Tierversuchen
- 2010: IUTox Bo Holmstedt Scientists Award für alternative Teststrategien gemäß den 3R-Prinzipien
- 2009: Eurotox Gerhard Zbinden Young Scientists Award
- 2008: Eurotox Bo Holmstedt Young Scientists Award für alternative Teststrategien gemäß den 3R-Prinzipien
- 2007: Hessischer Tierschutzforschungspreis für Alternativmethoden zum Ersatz oder zur Reduktion von Tierversuchen
- 2006: Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für Alternativmethoden zum Ersatz oder zur Reduktion von Tierversuchen
- 2005: Eurotox Gerhard Zbinden Young Scientists Award