Viele unserer Chemikalien sind Substanzen, die als gefährlich eingestuft sind. Von ihnen darf aber keine Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgehen. Schon bei der Entwicklung dieser Substanzen hat Produktsicherheit für uns höchste Priorität. Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und gehen teilweise auch darüber hinaus. Unseren Kunden stellen wir umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, damit sie unsere Produkte verstehen und sicher mit ihnen umgehen können.
Unsere Grundsätze
Gesetzliche Vorschriften und konzernweite Richtlinien
Zahlreiche nationale und internationale Vorschriften stellen sicher, dass von chemischen Produkten keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Mit konzernweiten Richtlinien gewährleisten wir, dass diese Vorschriften stets eingehalten werden – und zwar bei Import, Herstellung, Vermarktung, Handhabung, Recycling und Entsorgung unserer chemischen Produkte. Darüber hinaus haben wir allgemeine Selbstverpflichtungen der Branche wie die Responsible Care® Global Charter unterzeichnet.
Um die für unser Unternehmen relevanten Produktsicherheitsvorschriften zu erfüllen, sind in unserer Product Safety Chemicals Policy unsere konzernweiten Prozesse zur Steuerung und Umsetzung von Produktsicherheit sowie die entsprechenden Managementstrukturen festgelegt. Zu diesen Vorschriften zählen beispielsweise das globale Einstufungssystem für Chemikalien (GHS) und seine Umsetzung in regionale und nationale Gesetzgebungen (beispielsweise die CLP-Verordnung in der Europäischen Union oder HazCom 2012 in den USA), die EU-Chemikalienverordnung REACH, die US-amerikanische Chemikaliengesetzgebung TSCA (Toxic Substances Control Act) sowie das bundesdeutsche Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG). Außerdem umfasst unsere konzernweite Policy auch Rechtsnormen, die sich auf den Transport von gefährlichen Chemikalien, Bioziden, Kosmetika und Chemikalien für Lebens- und Futtermittel beziehen.
Sicherheitsanalysen in der Produktentwicklung
Wir sorgen bereits im Entwicklungsprozess dafür, dass unsere chemischen Produkte später sicher angewendet werden können. Dafür nutzen wir beispielsweise Gefahren-, Expositions- und Risikobeurteilungen. Wir unterziehen sämtliche Produktinnovationen einer EHS-Analyse (Environment-Health-and-Safety-Analyse). Sie umfasst unter anderem Untersuchungen zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt. Bei diesen Sicherheitsbeurteilungen beraten Regulatory-Affairs-Einheiten unsere Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen Life Science und Performance Materials.
Einheitliche Informationen zur Produktsicherheit
Im Zuge unserer Gefahrenkommunikation stellen wir unseren Kunden für alle chemischen Produkte umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Darin weisen wir sie darauf hin, wie die Produkte gehandhabt werden müssen, damit von ihnen keine Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht. Unser Ziel ist es, unseren Kunden weltweit einheitliche Informationen zur Produktsicherheit an die Hand zu geben.
Unter anderem liefern wir alle Chemikalien, die als gefährlich eingestuft sind, zusammen mit Sicherheitsdatenblättern aus. Sie enthalten Informationen zu physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Stoffe. Unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechen den aktuellen lokalen regulatorischen Anforderungen und sind in 37 Sprachen beziehungsweise 61 Sprach-Land-Kombinationen verfügbar. Obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, liefern wir auch Nicht-Gefahrstoffe zusammen mit Sicherheitsdatenblättern. Wir stellen unseren Kunden insgesamt rund 22 Mio. Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. All diese Dokumente müssen auf einem einheitlichen und aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb automatisierten wir im Berichtszeitraum unsere konzernweiten Prozesse für die Gefahrenkommunikation weitestgehend und harmonisieren nun die Systeme unserer Unternehmensbereiche und Standorte.
Fast Fact
Kunden informieren
Alle Informationen zur sicheren Verwendung unserer Produkte sind auch auf unseren Internetseiten abrufbar. Dort stellen wir auch das Programm ScIDeEx® bereit. Damit können unsere Kunden überprüfen, ob eine Chemikalie unter ihren eigenen Anwendungsbedingungen gemäß REACH-Verordnung in der Europäischen Union sicher verwendet werden kann.
Über das Gesetz hinaus
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützen wir die Ziele der Global Product Strategy, einer internationalen Initiative der Chemiebranche. In diesem Zusammenhang stellen wir auf den Internetseiten des International Council of Chemical Associations (ICCA) sogenannte Product Safety Summaries für alle von uns unter REACH registrierten sogenannten Lead-Stoffe zur Verfügung.
Organisationsstruktur für Produktsicherheit
Mit der Übernahme des US-amerikanischen Life-Science-Unternehmens Sigma-Aldrich passten wir im Berichtszeitraum unsere organisatorischen Strukturen für Produktsicherheit an. Für unsere beiden Unternehmensbereiche Life Science und Performance Materials sind jeweils eigene Einheiten verantwortlich. In enger Zusammenarbeit übernehmen diese die Verantwortung für alle produktsicherheitsspezifischen Aktivitäten – wie die Risikobewertung, die Gefahrenkommunikation in Form von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten sowie die Registrierung von chemischen Produkten.
Unser konzernweites Group Product Safety Committee (GPSC) beobachtet weltweit, ob sich regulatorische Anforderungen relevant ändern. Es initiiert und überprüft entsprechende Maßnahmen, um veränderte Anforderungen in unsere Prozesse zu überführen.
Eine unternehmensweite Governance-Funktion stellt sicher, dass kritische Lücken bei der Einhaltung von Rechtsverpflichtungen unabhängig aufgeklärt werden. Sie berichtet direkt an den Leiter der Konzernfunktion „Corporate Environment, Health, Safety, Security, Quality“. Falls Maßnahmen zur Korrektur und Prävention nötig sind, werden diese von den operativen Einheiten innerhalb der Unternehmensbereiche durchgeführt.
Ein Beispiel ist das US-amerikanische GHS Compliance Program. Die Situation: Wir hatten in den USA Produktportfolios erworben, bei denen Sicherheitsinformationen fehlten. 2012 riefen wir daher ein Programm ins Leben, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheitsinformationen unseren hohen Standards entsprechen. Unser Ziel: Wir wollten nicht nur bestehende Sicherheitslücken schließen, sondern in den USA auch Vorreiter bei der Umsetzung der neuen GHS-Anforderungen unter HazCom 2012 sein; diese traten im Juni 2015 in Kraft. Das gesetzte Ziel haben wir fristgerecht und in vollem Umfang erreicht.
Sichere Nanotechnologie
Nanotechnologie ist ein hoch innovatives Entwicklungsfeld, in dem Strukturen erforscht und genutzt werden, die 50.000-mal dünner sind als ein menschliches Haar. Diese Technologie ermöglicht es, Materialien mit völlig neuen Eigenschaften und Funktionen für vielfältige Anwendungsbereiche herzustellen.
Die Nanotechnologie bietet viele Chancen für unseren Konzern: In den Unternehmensbereichen Life Science und Performance Materials können wir dank des Einsatzes nanoskaliger Materialien Produkte mit neuen Funktionen und Eigenschaften entwickeln. Sie helfen beispielsweise, Energie und Ressourcen effizienter zu nutzen. Im Unternehmensbereich Healthcare erforschen wir gemeinsam mit Partnern, wie wir durch den Einsatz von Nanomaterialien Therapien verbessern können. Außerdem untersuchen wir im Rahmen von europäischen Forschungsgemeinschaften, ob sich Nanopartikel als Transportmittel für Arzneimittelwirkstoffe eignen.
Die besondere Struktur von Nanomaterialien birgt möglicherweise jedoch auch Risiken. Diese bewerten wir und setzen darüber hinaus die neue Technologie nur mit besonderer Vorsicht ein. Dabei berücksichtigen wir konzernweite Vorgaben zur Sicherheit, zu Gesundheits- und Umweltschutz und nutzen die vorhandenen Prozesse und Systeme für die Produktsicherheit. Wir verfolgen das Prinzip der Vorsorge und nehmen Fragen zur Sicherheit beim Einsatz von Nanomaterialien sehr ernst. Unsere konzernweit gültige Policy for Use and Handling of Nanomaterials regelt den Umgang mit Nanomaterialien – ganz gleich, ob im Pharma- und Chemielabor, Produktion, Abfüllung oder Warenlager.
Bei der Herstellung und Verarbeitung unserer Produkte halten wir uns über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an Standards wie die Leitfäden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder des Verbands der Chemischen Industrie (VCI). Auch unsere Kunden informieren wir über den richtigen Umgang mit Nanomaterialien, unter anderem bei Transport, Weiterverarbeitung, Lagerung und Entsorgung.
Über die Chancen und Risiken der Nanotechnologie stehen wir in einem kontinuierlichen Austausch. Unser interner Nano-Koordinierungskreis setzt sich aus Analytikern, Forschern, Toxikologen, Sicherheitsexperten und weiteren Fachleuten aus den betroffenen Bereichen unseres Unternehmens zusammen. Auch mit anderen Unternehmen, Verbänden und Behörden beraten wir uns in Gremien und Arbeitsgruppen. Beispiele hierfür sind der Koordinierungskreis Nano, der dem VCI-Ausschuss Technik und Umwelt zugeordnet ist, und der technische Arbeitskreis Responsible Production and Use of Nanomaterials der DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie) und des VCI.
Schulen und sensibilisieren
Wir wollen das Bewusstsein für den Umgang mit Gefahrstoffen stärken und über den sicheren Umgang mit chemischen Produkten informieren. Weltweit führen wir dazu regelmäßig Seminare durch. Wir vermitteln grundlegende Sicherheitsregeln für Labors: beispielsweise zum Umgang mit entzündlichen Lösungsmitteln und zur Lagerung von gefährlichen Chemikalien in Sicherheitsschränken oder im Warenlager.
Fortschritt
REACH-Registrierung im Zeitplan
Wir arbeiten daran, alle unsere chemischen Stoffe unter REACH zu registrieren. Die Registrierphasen 1 und 2 haben wir in den Jahren 2010 beziehungsweise 2013 erfolgreich abgeschlossen. Nun müssen wir im nächsten Schritt, der Phase 3, bis Juni 2018 alle Stoffe mit einer Produktions- oder Importmenge von einer bis 100 Tonnen jährlich bewerten und registrieren. Dieser Prozess umfasst nun auch die Stoffe von Sigma Aldrich und bewegt sich im Zeitplan.
Im Einklang mit dem Richtlinien-Rahmenwerk Strategic Approach to International Chemicals Management (SAICM) gelten seit Anfang 2015 unter anderem in Korea REACH-analoge Anforderungen (gemäß dem Act on the Registration and Evaluation of Chemicals, AREC). Aufgrund unserer Fachkenntnis bei der Umsetzung von REACH sind wir gut darauf vorbereitet und haben den Registrierprozess ausgewählter Stoffe bereits begonnen.