Strategie & Management

Menschenrechte

Um Menschenrechte zu schützen, stehen zunächst Staaten in der Pflicht, einen Ordnungsrahmen vorzugeben. Gerade für weltweit tätige Unternehmen ist es wichtig, dass dieser Rahmen in allen Ländern durchgesetzt wird um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Als Unternehmen stehen wir unsererseits in der Pflicht, Menschenrechte zu achten. Wir müssen Sorge dafür tragen, dass unsere Geschäftstätigkeit keine Menschenrechte verletzt.

Unsere Grundsätze

Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte

Wir bekennen uns zur Wahrung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich und begrüßen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des UN-Menschenrechtsrats. Diese schreiben einerseits die staatliche Pflicht fest, Menschenrechte zu schützen, und andererseits die unternehmerische Verantwortung, Menschenrechte zu achten. Sie zeigen auch auf, wie Staaten und Unternehmen dies umsetzen können.

Die Bundesregierung verabschiedete Ende 2016 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Mit unseren bisherigen Aktivitäten sind wir auf einem guten Weg, die Anforderungen zu erfüllen.

In Großbritannien sind wir nach dem sogenannten UK Modern Slavery Act verpflichtet, über Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel zu berichten. Unser Unternehmen wird hierüber erstmals im Jahr 2017 Stellung nehmen.

Unsere Menschenrechtscharta

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen vor, dass Unternehmen ihre potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Menschenrechte fortlaufend ermitteln. Dabei müssen Unternehmen die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Dazu gehört, dass sie Risiken identifizieren und managen.

Als ersten Schritt haben wir 2012 auf Konzernebene eine umfassende Bewertung der bei uns möglicherweise vorhandenen Menschenrechtsrisiken (Human Rights Risk Assessment) vorgenommen. Auf Basis dieser Erkenntnisse verabschiedeten wir 2013 eine konzernweit gültige Menschenrechtscharta. Die Charta unterstreicht unser Bekenntnis zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte und definiert die Anforderungen unseres Unternehmens. Sie verknüpft und ergänzt bereits bestehende Vorschriften und Richtlinien, die Bezug zu Menschenrechten haben. Dazu gehören beispielsweise unser Verhaltenskodex, die Corporate -Policy oder die Charta on Access to Health in Developing Countries.

-Dialog zur Menschenrechtscharta

Bei der Erstellung der Charta haben wir externe Stakeholder um eine Einschätzung zu unseren Menschenrechtspositionen gebeten. Mit ihren Rückmeldungen haben wir uns intensiv auseinandergesetzt. Zu den befragten Stakeholdern gehörten beispielsweise Experten für Unternehmen und Menschenrechte aus verschiedenen Ländern, Gewerkschaften und Verbänden sowie Spezialisten für einzelne Aspekte der geplanten Charta.

Menschenrechtliche Sorgfalt

Wir möchten besser verstehen, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte haben können und welche Maßnahmen menschenrechtlicher Sorgfalt an unseren Standorten bereits greifen. Dieses Wissen hilft uns, unsere konzernweite Arbeit zu menschenrechtlicher Sorgfalt noch besser an lokale Bedürfnisse anzupassen und Unterstützungsangebote für besondere Herausforderungen zu entwickeln. Gleichzeitig wollen wir positive Auswirkungen unserer Tätigkeiten als Chancen identifizieren.

Im Rahmen des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) sind wir Mitglied der sogenannten Business & Human Rights Peer Learning Group. In diesem Arbeitskreis tauschen wir uns mit anderen Unternehmen zu Erfahrungen und erfolgreichen Ansätzen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt aus.

Fortschritt

Mitarbeiter zu Menschenrechtscharta informiert

Wir informierten unsere Mitarbeiter im Berichtszeitraum auf verschiedenen Kanälen über unsere Menschenrechtscharta. Dazu gehören spezielle Intranetseiten zum Thema Menschenrechte sowie Videos, in denen Mitarbeiter erklären, wie ihre Arbeit Menschenrechte berührt.

Folgenabschätzung in Indien durchgeführt

Bei einem Human Rights Impact Assessment (HRIA) werden die tatsächlichen Folgen der unternehmerischen Tätigkeit betrachtet. Damit sollen mögliche Problembereiche rechtzeitig erkannt werden. Ende 2014 führten wir ein erstes HRIA in Indien durch: Es zeigte, dass wir in Indien bereits gute interne Systeme und Kompetenzen aufgebaut haben, um mit menschenrechtlichen Risiken umzugehen. Wir wollen diese weiter ausbauen, um damit als positives Beispiel in der dortigen Industrie voranzugehen. Als Folge des HRIA sind wir daher der Allianz für Integrität beigetreten. Sie setzt sich für praktische Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Schwellenländern ein.

Selbsteinschätzung der Länder abgefragt

Auf Basis unserer Menschenrechtscharta sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte starteten wir 2016 damit, für unsere globalen Landesgesellschaften Selbsteinschätzungen zu Menschenrechten (Human Rights Self Assessment) vorzunehmen. Wir wollen besser verstehen, wie unsere Landesgesellschaften menschenrechtliche Risiken sehen und vor Ort mit ihnen umgehen. Gleichzeitig wollen wir das lokale Bewusstsein für Menschenrechte stärken und eine Grundlage für gezielte Unterstützungsangebote schaffen.

Unsere Landesgesellschaften beantworteten einen von uns entwickelten Online-Fragebogen und stellten detaillierte Informationen zur Verfügung. Diese werden wir 2017 weiter auswerten. Mit den betreffenden Fachabteilungen werden wir prüfen, wie wir konzernweite Prozesse sowie deren lokale Anwendung stärken können. Hierbei werden wir uns – auch hinsichtlich der Anforderungen des UK Modern Slavery Act – unter anderem auf die Themen Zwangsarbeit und Menschenhandel sowie Arbeitsrechte in lokalen Lieferketten konzentrieren.

EHS
Environment, Health and Safety: Mit der Abkürzung werden Umweltmanagement, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in Betrieben beschrieben.
Stakeholder
Als Stakeholder bezeichnet man Personen oder Organisationen, die ein Interesse und/oder einen berechtigten Anspruch an einem Unternehmen haben. Zu den Stakeholdern gehören beispielsweise Mitarbeiter, Geschäftspartner, Nachbarn von Standorten oder Aktionäre.